• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
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Mavericks von account der Tochter (-ID) verwenden- möglich?

MacAlzenau

Golden Noble
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Ich war im real life eine Zeitlang abgelenkt und daher off, sonst hätte ich mich bei Rastafari für die ausführlichen Auskünfte eher bedankt!
Wow.
Rastas langer Text kam um 21:13, die Entschuldigung, nicht früher geantwortet zu haben, gegen 22:30… solange braucht man ja, um den Post zu lesen und zu verstehen.

Ich erinnere mich eher an Beiträge so zwei, drei Monate später mit einem kurzen "konnte gerade mal nicht reinschauen".
 

Rastafari

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wo ich die Daten für die genannte SL-Serverversion suchen kann.
Das müsste Artikel MC588D/A sein - falls ich das recht entziffere, der Filzstift ist schon sehr verschmiert.
Mussu übrigens vorher schon sagen dass das Teil nur noch im Sonderkatalog für aussortiertes steht - dann wird die Suche sehr viel schneller gehen. (Der muss erst gezielt aufgerufen werden)
 

Rastafari

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Bis SnowLeopard kann man ja bekanntlich OS X nicht so einfach als Gastsystem in einer virtuellen Maschine laufen lassen
Ich kann dir sagen wie sich das bei VMware umgehen lässt - per stiller Post.
Mordsmässig aufwendig anzuwenden wenn mans per Hand macht, aber funzt perfetto, ganz ohne Patches in OS oder Programm. Rennt im 7er oder 8er Fusion übrigens wie Sau - *kein* Vergleich zu VirtualBox. Nur Sound hab ich noch nicht zum laufen gebracht - noch keinen passenden 3rd Party Treiber von netkas etc gefunden bis jetzt. Aber der geht beim Server ja auch nicht.
(Ich arbeite da gerade an einem entsprechenden "Produkt" - wird dann vollautomatisch gehen. Ist aber noch *sehr* viel Shellskript dafür nötig, wird noch länger dauern. Bitte nicht vorher publik machen, ok?)
 
Zuletzt bearbeitet:

doc_holleday

Roter Herbstkalvill
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Um auf die Frage auch noch kurz einzugehen:

Noch grüble ich über die mir in meiner Einfalt etwas kryptisch anmutenden Hinweise...eine "Pro forma"-Weitergabe meines "Methusalems" würde lizenzrechtlich was genau ändern...?

Deine Tochter darf ihre bereits vorhandene Lizenz noch auf weiteren Rechnern installieren, die ihr gehören. Sobald dein Mac ihr gehört, ist diese Bedingung erfüllt.
 

iFritz

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Wenn ich das richtig verstehe, dann hat deine Tochter Mavericks gar nicht mehr installiert. Dann würde es mich persönlich herzlich wenig jucken wem der Rechner gehört. Die Lizenz wurde innerhalb der Familie erstanden und dann würde ich das OS auch auf meinem Rechner installieren. Erst Recht, wenn Mavericks gar nicht mehr auf dem Rechner deiner Tochter installiert ist. Und das ist auch nicht illegal. Warum sollte das illegal sein? Das widerspricht allerhöchstens den AGB von Apple. Das ist aber auch schon alles.

Und nein. Ich bin kein Softwaredieb. Ich kaufe ALLE meine Apps, Filme, Musik etc. Aber etwas, was innerhalb der Familie schon mal gekauft wurde kaufe ich ganz bestimmt nicht noch einmal. Und schon mal gar nicht, wenn ich dafür so einen Aufriss machen muss, weil es die Software gar nicht mehr öffentlich zu kaufen gibt. Im übrigen ist gerade Apple was das angeht ziemlich familienfreundlich. Von daher kann man das ohne jegliche Bedenken machen.
 
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raven

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@Rastafari Danke für die ausführliche Schilderung. Mich selber betrifft es in dem Fall nicht. Aber es kann dem einen oder anderen helfen, wenn er/sie vor einem solchen Problem steht.
 

apfelfrischling

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Hallo,

Ich neige dazu, der Argumentation von iFritz in #25 vollinhaltlich zuzustimmen -noch dazu,wo Mavericks ja bereits kostenlos war.

Den (österreichischen)  -Support werde ich gemäß der Empfehlung von Rasta dennoch anrufen-wird eine Premiere für mich- und werde berichten (dies aber alles vermutlich erst nächstes Jahr, sozusay.).
 
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apfelfrischling

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Hallo,

Erfahrungsbericht::
vermutlich erst nächstes Jahr
Nein, sondern doch schon heute, so aus Neugierde...also:

-Österreichische Supportnummer gewählt;
-der weiblichen Computerstimme sämtliche gewünschten Angaben, inkl. Seriennummer, mir maximalem Bemühen um deutliche Aussprache erteilt- mit Erfolg, es gehe also um OS X 10.9. und das Kaufdatum meines Methusalems wurde mir ganz korrekt genannt...
...aber dann...
wollte die freundliche Computerstimme partout, dass ich ein Support-Ticket um 29.-€ (!) erstehe, dieweil sie mich sonst nicht mit einem Support-MItarbeiter verbinden könne...

Dies erschien mir, zumal für ein kostenloses OS X, als doch etwas sehr üppig und ich beendete das Telefonat mit "Nein, Danke!"

@Rastafari : Ist das beim Telefon-Support immer kostenpflichtig oder regional verschieden oder vom Alter des Geräts oder wovon abhängig?
 

RainerW

Morgenduft
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Wenn ich das richtig verstehe, dann hat deine Tochter Mavericks gar nicht mehr installiert. Dann würde es mich persönlich herzlich wenig jucken wem der Rechner gehört. Die Lizenz wurde innerhalb der Familie erstanden und dann würde ich das OS auch auf meinem Rechner installieren. Erst Recht, wenn Mavericks gar nicht mehr auf dem Rechner deiner Tochter installiert ist. Und das ist auch nicht illegal. Warum sollte das illegal sein? Das widerspricht allerhöchstens den AGB von Apple. Das ist aber auch schon alles.

Und nein. Ich bin kein Softwaredieb. Ich kaufe ALLE meine Apps, Filme, Musik etc. Aber etwas, was innerhalb der Familie schon mal gekauft wurde kaufe ich ganz bestimmt nicht noch einmal. Und schon mal gar nicht, wenn ich dafür so einen Aufriss machen muss, weil es die Software gar nicht mehr öffentlich zu kaufen gibt. Im übrigen ist gerade Apple was das angeht ziemlich familienfreundlich. Von daher kann man das ohne jegliche Bedenken machen.

Dir ist aber schon bewusst, dass jeder Hersteller in seinen Produktnutzungsrechten festlegt, wie Lizenzen verwendet werden dürfen, oder?

Beispiel 1: ich erwerbe eine Software (unabhängig der Hardware) z.B. in Version 1. Nach einiger Zeit nutze ich ein vom Softwarehersteller bereitgestelltes UPDATE-Produkt (unabhängig, ob dieses kostenlos, oder kostenpflichtig ist) und hebe die Software auf die Version 2.
Damit kann ich dann nicht offiziell Die Version 1 legal verkaufen, weil diese die BASIS für das durchgeführte UPDATE darstellt (selbst wenn für die Version 2 ein neuer Produkt-Key bereitgestellt wurde). Beim Verkauf der Version 1 erwirbt der Käufer die Basis-Lizenz (sofern vom Softwarehersteller überhaupt die Möglichkeit einer legalen Lizenzübertragung in dessen Nutzungsrechten eingeräumt wurde). Derjenige, welcher die Version 2 weiter verwendet, ohne dies Quelle/Basis des Updates zu besitzen, nutzt diese ILLEGAL.

Beispiel 2: eine Software wird in Version 1 offiziell erworben und ist mit einer User-ID des Users A verknüpft. Wenn dieser User A nun kein Update der Version 1 durchführt, sondern die Version 2 NEU erwirbt, kann er die Version 1 legal auf User B veräußern, sofern dies vom Softwarehersteller in seinen Nutzungsrechten gestattet ist. Wenn diese Übertragung gestattet ist und diese offiziell (dies muss über den Softwarehersteller als Lizenzübertragung genehmigt werden) durchgeführt wurde, gehen die Rechte auf den Käufer (User B) über - dies bedingt jedoch, dass sich der ursprüngliche Besitzer (User A) verpflichtet, alle Kopien und Lizenz-Keys zu vernichten und diese Version 1 in keiner Weise mehr zu nutzen. Ansonsten ist die Nutzung dieser Software durch einen anderen Nutzer (auch wenn es die Familie ist) ILLEGAL.

Übrigens, verwechselt bitte keinesfalls den Besitz eines Produkts NIEMALS mit dem Nutzungsrecht des Produktes - Software wird in der Regel vom Hersteller NIEMALS als Produkt hinsichtlich des Besitzes an Kunden verkauft/übertragen, sondern IMMER NUR DIE NUTZUNGSRECHTE, welche explizit im Produktnutzungsrecht detailliert durch den Hersteller festgelegt wurde.

Auch wenn die gängige Praxis im privaten Endkundenbereich meist komplett anders gehandhabt wird, ist diese übliche Handhabung dennoch nicht in Ordnung - ob es nun gefällt, oder nicht ist unerheblich und schützt im Worst Case nicht vor rechtlicher Konsequenz.

Exakt diese "hemdsärmelige" Nutzung von Software durch den Endkunden (meist im privaten Umfeld) haben indirekt dazu beigetragen, dass Softwarehersteller immer mehr zu Abo-Modellen der Softwarenutzung umschwenken (o.k., dies ist nicht der alleinige Grund, war aber meist der gedankliche Auslöser)...

Ausserdem darf man nicht ausser acht lassen, dass nicht mal nur so nebenbei eine Software entwickelt werden kann und derjenige, der ein gutes, komplexes Produkt entwickelt hat, auch das Recht hat, dafür angemessen entlohnt zu werden - denn wo wäre sonst der Antrieb, Zeit und Mühen inkl. Know-How zu investieren, um dann alles quasi "zu verschenken"?
 

Rastafari

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Ist das beim Telefon-Support immer kostenpflichtig oder regional verschieden...
Nein, du bist anscheinend beim Gerätesupport gelandet, nicht im AppStore.
Du solltest auch nicht in der Sprachbox, sondern bei einem realen Mitarbeiter landen.
Dass das im Land der Almdudler mit der Abwicklung anders ablaufen soll, als ich das von hier schon kenne, das wäre mir neu - aber man lernt ja nie aus.
Evtl ist es in Ö erforderlich den Kontakt per eMail zu benutzen um das ohne unnötige Aufwendungen zu erledigen.
Zum schriftlichen Kontaktformular für den AppStore-Support gelangst du über den entsprechenden Link auf der Frontpage desselben (rechts oben, dort wo du auch zu den Account-Einstellungen gelangst und dein Guthabenstand etc angezeigt wird).
 

apfelfrischling

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Hallo,

@RainerW ,dessen ausführliche formal-juridischen Hinweise ich respektiere:
Illegal aus Sicht der Auslegung der Nutzungsbedingungen, mag sein, allerdings frage ich mich, woraus  ein Schaden entstünde bei einer ohnehin schon kostenlosen Software, welche, aus welchen Gründen immer, nur nicht mehr im offiziellen AppStore-Downloadbereich verfügbar ist?
Und zudem, wenn man Rastafaris Ausführungen folgt, ist es- nach Überwindung logistischer Hürden- ja möglich, vom -Support auf Anfrage den Downloadlink für OS X 10.9 zu erhalten...das sollte dann doch wohl nicht einen illegalen Tatbestand darstellen...oder?

@Rastafari :
Ich hatte deinen in #18 gegebenen Link verwendet:
Bildschirmfoto 2015-12-22 um 13.38.00.png
und kam so zur Sprachbox und werde nun mein Glück beim AppStore.Support versuchen, weil jetzt reizt es mich irgendwie prinzipiell, eine verbindliche Antwort zu bekommen...
 

iFritz

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Dir ist aber schon bewusst, dass jeder Hersteller in seinen Produktnutzungsrechten festlegt, wie Lizenzen verwendet werden dürfen, oder?

Und? Apple kann mich ja verklagen, weil ich gegen ihre AGB verstoße. Wenn ich mich nich täusche, dann sind AGB keine Gesetze. Apple wird keinen Richter dieser Welt finden, der mich verknacken würde, weil ich eine Software installiere, die ein Familienmitglied gekauft hat und nicht mehr verwendet.

Das ist nicht mal ansatzweise illegal.
 

apfelfrischling

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So, also nun quasi Licht ins Dunkel, hoffe ich, denn das soll ja hier in kein Meinungsscharmützel ausarten:

Erstmal die Ursache, warum -auch im Store-Support- zunächst ein 29.-Ticket gefordert wird:
Bildschirmfoto 2015-12-22 um 14.09.43.png
...tja, Methusalem halt...:rolleyes:

Aber... man kann insistieren und wirklich (!) wird dann umgehend vom Support zurückgerufen- ein Herr mit sehr deutscher Zunge, denn vermutlich werden alle Anfragen aus Ö vom deutschen Support mit erledigt:

Sehr verständnisvoll für das Anliegen, keinerlei Missionierungsversuche, man möge doch gleich auf El Capitan upgraden, versprach, sich kundig zu machen, ob es einen Store-Link gäbe und dann noch mal Rückruf-das geschah auch:

Store-Link nein, aber:

ich könne ohne Weiteres Mavericks vom Mac der Tochter verwenden (er erwähnte auch: auf bis zu 5 Macs ), nur empfehle er, um allfällige Probleme mit der ID-Zuordnung im Falle einer Recovery/Wiederherstellung zu vermeiden, die installation.app auf einen bootbaren Stick zu packen- und den entsprechenden Supportartikel für Terminalbefehl:
https://support.apple.com/de-de/ht201372
hat er mir per Mail auch noch zukommen lassen- großes Lob jedenfalls für den Einsatz und die Kundenfreundlichkeit diese -Support-Mitarbeiters, das muss man festhalten!

...ob das nun offizielle -Linie ist oder im Ermessen dieses Mitarbeiters war, weiß ich nicht, aber jedenfalls ist das Ergebnis dieser, ich nenne es mal: empirischen Recherche für den einen oder anderen ähnlichen Fall ganz aufschlussreich, denke ich.
 

iFritz

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Also das, was ich vorgeschlagen habe. Immerhin ein Mehrwert für dieses Forum. Für dich Zeitverschwendung. Und ein bisschen reicher an Erfahrung geworden.
 

Rastafari

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Na, da war er wohl einfach zu müde zum raussuchen. ;)
Leider kann ich dir den auch nicht (mehr) sagen, denn für bereits getätigte Käufe ist der Link inzwischen ebenfalls tot.
(Früher kam man als Käufer auch bei den abgelaufenen Produkten noch bis zur Produktseite, jetzt kann man leider nur noch einen erneuten Download anstubsen. Dummdoof kaputtverbessert, das, wie so vieles...)

er erwähnte auch: auf bis zu 5 Macs
...und so gut informiert sind die Knaben wohl auch nicht, wie sie sollten.
Das 5-Geräte Limit gilt nur für im iTunes Store gekaufte Artikel: Musik, Bücher, Filme, iOS-Apps für iPhone/iPad/ATV...
Je nach Artikelart lautet die Formel hier entweder...
- max 5 Geräte, oder
- max 10 Geräte, wovon jeweils max 5 Computer und/oder 5 iOS-Gadgets sein dürfen

Apps für OS X aus dem Mac AppStore sind dagegen unlimitiert, es sei denn bei einem individuellen Produkt gäbe es besondere Beschränkungen, auf die schon auf der Produktseite hingewiesen wird (nicht erst im Kleingedruckten).
Sämtliche Produkte aus dem Hause Apple selbst weisen generell keine solchen Zusatzklauseln auf.
 

RainerW

Morgenduft
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Und? Apple kann mich ja verklagen, weil ich gegen ihre AGB verstoße. Wenn ich mich nich täusche, dann sind AGB keine Gesetze. Apple wird keinen Richter dieser Welt finden, der mich verknacken würde, weil ich eine Software installiere, die ein Familienmitglied gekauft hat und nicht mehr verwendet.

Das ist nicht mal ansatzweise illegal.

...stellst Du Dich eigentlich absichtlich auf "beratungs-resistent"? :cool:

Das hat rein gar nichts mit irgendwelchen AGBs zu tun, dies nur mal so als Hinweis. Dieser Vergleich mit AGBs eines Unternehmens, zeigt deutlich, wie bewandert Du in dieser Thematik bist.

Übrigens, wer Software nutzt, akzeptiert die vom Rechteinhaber vorgegebenen Nutzungsbedingungen (auch wenn dafür Geld geflossen ist) und diese sind rechtlich bindend. Wer diese Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, hat kein Recht, die Software zu nutzen. Das ist Fakt und rechtlich wasserdicht (Stichwort: Urheberrechtsverletzung und das wird im Fall einer Anzeige und wenn es vor's Gericht ginge, sehr schnell, sehr teuer).

Klar, wird Dich/Uns als "kleine Lichter" ein Softwarekonzern á la Apple kaum vor den Kadi zerren, dazu ist der verursachte Schaden direkt zu gering, aber wenn dies durch Zufall rechtlich bewertet wird, sieht es nicht gut aus... ich arbeite in dieser Branche und kenne mich mit dem Lizenzrecht ganz gut aus. Wer aber auch noch die Software kopiert und weitergibt, läuft Gefahr, Probleme zu bekommen - wenn dann noch Geld geflossen ist, haben manche schon finanziell Privatinsolvenz nach einem Rechtstreit anmelden müssen. Da kenne ich einige Fälle, aber das ist ein anderes Thema.

Mein erster Einwand zu diesem Thema war eigentlich nur als gut gemeinter Hinweis zu verstehen. ;)

Was Du machst ist ganz alleine Deine Sache (Du musst im Fall der Fälle die Konsequenzen auch selbst tragen) - aber anderen einen derart "unseriösen" Tipp zu geben, grenzt schon an Fahrlässigkeit - noch dazu hier im Forum quasi öffentlich!
 
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MacAlzenau

Golden Noble
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Komisch, wenn immer es um rechtliche Fragen geht, machen Forumsbetreiber schnell dicht und verweisen darauf, daß aufgrund eines Nazigesetzes in der BRD nur Rechtsanwälte rechtliche Auskünfte geben dürfen (mit ganz wenigen Ausnahmen), aber wenn es um diese immer wieder auftauchenden Lizenzfragen geht, wird fröhlich weiterdiskutiert.
Nicht daß nicht solche Diskussionen unterbinden möchte, ganz im Gegenteil. Fällt mir halt nur immer wieder auf.
 

RainerW

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Hallo,

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@Rastafari :
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und kam so zur Sprachbox und werde nun mein Glück beim AppStore.Support versuchen, weil jetzt reizt es mich irgendwie prinzipiell, eine verbindliche Antwort zu bekommen...

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum - die Software von Apple ist keineswegs kostenlos. Sie ist Bestandteil der Hardware, mit welcher die Software gekauft wurde. Nur weil Apple für das mitgelieferte OS X nichts verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Software nichts kostet.

Diese Kosten sind ja in der Hardware mit eingerechnet - diese kann man ja letztlich von Apple ohne Betriebssystem auch nicht erwerben.

Sollte Apple zum Beispiel beschließen, dass ein sogenanntes Major-Upgrade von OS X 10.11.2 auf zum Beispiel OS X 11 dem offiziell angemeldeten Nutzer nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt wird, dann kostet diese Software plötzlich Geld...

Selbst wenn die Software kostenlos ist, unterliegt die Nutzung der Software den vom Hersteller und Rechteinhaber aufgestellten Lizenz-Nutzungsbedingungen, welche man stillschweigend zustimmt, wenn man diese Software nutz. Diese Zustimmung (übrigens ist diese bei der Installation abgefragt worden und man muss diese als O.K. bestätigen, sonst wird die Installation nicht weitergeführt) gilt als rechtlich bindender Vertrag zwischen zwei Parteien - dem Rechteinhaber (Apple) und dem Nutzer (Endkunde).

Das dies in der Praxis ignoriert oder bewusst verdrängt wird, ist mir klar - ändert aber nichts an der rechtlichen Situation und dem geschlossenen Vertragsverhältnis.;)
 

MacAlzenau

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Übrigens, wer Software nutzt, akzeptiert die vom Rechteinhaber vorgegebenen Nutzungsbedingungen (auch wenn dafür Geld geflossen ist) und diese sind rechtlich bindend. Wer diese Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, hat kein Recht, die Software zu nutzen.
Also vor deutschen Gerichten gibt es da doch noch ein paar denkbare Einschränkungen. Etwa die Möglichkeit, daß diese Bedingungen sittenwidrig sind oder einfach gegen geltendes Recht verstoßen.
Ist im Prinzip nicht anders als bei Mietverträgen, wo man auch manches reinschrieben und unterschreiben kann, und trotzdem gilt Ers nicht.
Pauschale Aussagen sind im Reich der Juristen nie wirklich belastbar.
Okay, das ist eine pauschale Aussage, drum korrigiere ich: sie sind nur sehr selten eindeutig und immer anwendbar.
 

RainerW

Morgenduft
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Komisch, wenn immer es um rechtliche Fragen geht, machen Forumsbetreiber schnell dicht und verweisen darauf, daß aufgrund eines Nazigesetzes in der BRD nur Rechtsanwälte rechtliche Auskünfte geben dürfen (mit ganz wenigen Ausnahmen), aber wenn es um diese immer wieder auftauchenden Lizenzfragen geht, wird fröhlich weiterdiskutiert.
Nicht daß nicht solche Diskussionen unterbinden möchte, ganz im Gegenteil. Fällt mir halt nur immer wieder auf.

...weil es sich hierbei um keinen rechtlichen Rat handelt (diesen darf in der Tat nur ein Jurist geben), sondern um vertragliche Fakten in den Nutzungsbestimmungen der Software.

Ich arbeite im SAM-Consulting (Software Asset Management) und habe tagtäglich mit solchen Fragen im gewerblichen Umfeld zu tun - da könnte ich Dir Geschichten erzählen... ;)