Wenn ich das richtig verstehe, dann hat deine Tochter Mavericks gar nicht mehr installiert. Dann würde es mich persönlich herzlich wenig jucken wem der Rechner gehört. Die Lizenz wurde innerhalb der Familie erstanden und dann würde ich das OS auch auf meinem Rechner installieren. Erst Recht, wenn Mavericks gar nicht mehr auf dem Rechner deiner Tochter installiert ist. Und das ist auch nicht illegal. Warum sollte das illegal sein? Das widerspricht allerhöchstens den AGB von Apple. Das ist aber auch schon alles.
Und nein. Ich bin kein Softwaredieb. Ich kaufe ALLE meine Apps, Filme, Musik etc. Aber etwas, was innerhalb der Familie schon mal gekauft wurde kaufe ich ganz bestimmt nicht noch einmal. Und schon mal gar nicht, wenn ich dafür so einen Aufriss machen muss, weil es die Software gar nicht mehr öffentlich zu kaufen gibt. Im übrigen ist gerade Apple was das angeht ziemlich familienfreundlich. Von daher kann man das ohne jegliche Bedenken machen.
Dir ist aber schon bewusst, dass jeder Hersteller in seinen Produktnutzungsrechten festlegt, wie Lizenzen verwendet werden dürfen, oder?
Beispiel 1: ich erwerbe eine Software (unabhängig der Hardware) z.B. in Version 1. Nach einiger Zeit nutze ich ein vom Softwarehersteller bereitgestelltes
UPDATE-Produkt (unabhängig, ob dieses kostenlos, oder kostenpflichtig ist) und hebe die Software auf die Version 2.
Damit kann ich dann nicht offiziell Die Version 1 legal verkaufen, weil diese die
BASIS für das durchgeführte
UPDATE darstellt (selbst wenn für die Version 2 ein neuer Produkt-Key bereitgestellt wurde). Beim Verkauf der Version 1 erwirbt der Käufer die Basis-Lizenz (sofern vom Softwarehersteller überhaupt die Möglichkeit einer legalen Lizenzübertragung in dessen Nutzungsrechten eingeräumt wurde). Derjenige, welcher die Version 2 weiter verwendet, ohne dies Quelle/Basis des Updates zu besitzen, nutzt diese
ILLEGAL.
Beispiel 2: eine Software wird in Version 1 offiziell erworben und ist mit einer User-ID des Users A verknüpft. Wenn dieser User A nun kein Update der Version 1 durchführt, sondern die Version 2 NEU erwirbt, kann er die Version 1 legal auf User B veräußern, sofern dies vom Softwarehersteller in seinen Nutzungsrechten gestattet ist. Wenn diese Übertragung gestattet ist und diese offiziell (dies muss über den Softwarehersteller als Lizenzübertragung genehmigt werden) durchgeführt wurde, gehen die Rechte auf den Käufer (User B) über - dies bedingt jedoch, dass sich der ursprüngliche Besitzer (User A) verpflichtet, alle Kopien und Lizenz-Keys zu vernichten und diese Version 1 in keiner Weise mehr zu nutzen. Ansonsten ist die Nutzung dieser Software durch einen anderen Nutzer (auch wenn es die Familie ist)
ILLEGAL.
Übrigens, verwechselt bitte keinesfalls den Besitz eines Produkts NIEMALS mit dem Nutzungsrecht des Produktes - Software wird in der Regel vom Hersteller NIEMALS als Produkt hinsichtlich des Besitzes an Kunden verkauft/übertragen, sondern IMMER NUR DIE NUTZUNGSRECHTE, welche explizit im Produktnutzungsrecht detailliert durch den Hersteller festgelegt wurde.
Auch wenn die gängige Praxis im privaten Endkundenbereich meist komplett anders gehandhabt wird, ist diese übliche Handhabung dennoch nicht in Ordnung - ob es nun gefällt, oder nicht ist unerheblich und schützt im Worst Case nicht vor rechtlicher Konsequenz.
Exakt diese "hemdsärmelige" Nutzung von Software durch den Endkunden (meist im privaten Umfeld) haben indirekt dazu beigetragen, dass Softwarehersteller immer mehr zu Abo-Modellen der Softwarenutzung umschwenken (o.k., dies ist nicht der alleinige Grund, war aber meist der gedankliche Auslöser)...
Ausserdem darf man nicht ausser acht lassen, dass nicht mal nur so nebenbei eine Software entwickelt werden kann und derjenige, der ein gutes, komplexes Produkt entwickelt hat, auch das Recht hat, dafür angemessen entlohnt zu werden - denn wo wäre sonst der Antrieb, Zeit und Mühen inkl. Know-How zu investieren, um dann alles quasi "zu verschenken"?