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Feature iPhone 6-Klon Goophone i6 im Video-Kurztest

Basti82

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Nein, das ist gerade nach deutschem Recht nicht der Fall --> Abstraktionsprinzip

Ah stimmt, sorry. Rechtsvorlesung ist schon ein paar Jahre her. Eigentum und Besitzübergabe wird ja im zweiten und dritten Schritt gemacht. Soweit ich mich noch erinnern kann waren das die Paragraphen 929 und 854(1) im BGB.

Falls das allerdings nach Hong Kong Recht geht, bist du wahrscheinlich schon Eigentümer. Das Deutsche Recht ist da ja etwas einzigartig einen Kaufvertrag in drei Teilschritte zu unterteilen...
 

Kannix

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Ich frag mich gerade wie es ein Klon von etwas geben soll, was es offiziell doch noch gar nicht gibt?
Bisher sind nur Mockups und Leaks bekannt, die angeblich das neue iPhone zeigen sollen. Bestätigt ist seitens Apple davon nichts und was offizielles gibt es bisher ebenfalls nicht. Bisher ist es also ein Smartphone was lediglich so aussieht wie viele denken dass es das iPhone sein KÖNNTE ;)
Nicht das Apple von Goophone wegen Designklau verklagt wird da es ja später rauskam :D
 

Michael Reimann

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Problematisch ist bei diesem Klon wohl auch eher die Software.


Sent from my iPhone using Apfeltalk mobile app
 

Kannix

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Okay, dass macht vielleicht Sinn, aber auch in der Vergangenheit gab es zahlreiche Android Launcher in iOS Optik ;)
Aber so schlecht find ich das Goophone optisch ehrlich gesagt gar nicht, und auch die Verarbeitung scheint zumindest im Video recht gut zu sein. Nur vom Android hab ich mich mittlerweile zu sehr entwöhnt :D
 

Michael Reimann

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Hier ist es ja einigermaßen mehr, als nur ein nachgebastelter Homescreen. Man hat in der Tat so ziemlich alles kopiert. Icons, Verhaltensweisen und so weiter. Ich denke, dass das der Knackpunkt sein könnte. Die Hardware ist vielleicht gar nicht so problematisch.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich bin kein Jurist, aber ich meine mich erinnern zu können, dass der private Besitz von Plagiaten nicht strafbar ist. Nur handeln darf ich damit nicht.
Das ist halb korrekt. Der private Besitz und die Einfuhr von einzelnen Plagiaten für den privaten Bedarf ist zunächst nicht verboten.

Sobald aber das Plagiat "einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient" ist das rechtlich nicht mehr in Ordnung. Das kann der Handel sein, das kann aber auch jeder andere Geschäftszweck sein.

Beim Postverkehr kann die Sendung auch bereits beschlagnahmt werden, wenn der Absender geschäftliche Zwecke verfolgt. Und da das in der Regel bei Versandhändlern der Fall ist, kommen oft Pakete aus China bei ihren privaten Bestellern nicht an.