(Ja) es gibt (k)einen. Gesetzlich sieht die Sache ja so aus: Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung (spätestens) nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Die Apple-"Richtlinien" sagen wohl jedoch, dass sie drei Mal nachbessern dürfen. Bei mir siehts so aus:
Anfang 2013: iPhone 5 Neugerät erhalten -> Bei Erhalt defekt -> Retoure
2 Wochen später: Komplett neues 5er erhalten -> Bei Erhalt defekt -> Retoure
2 Wochen später: Komplett neues 5er erhalten -> Nach ca. 6 Monaten defekt
Anfang September -> Austauschgerät erhalten -> Bei Erhalt defekt -> Neuen Austausch beantragt
Ende September -> Austauschgerät erhalten -> Bei Erhalt defekt -> Neugerät beantragt (Status quo)
Was war denn immer defekt?
(Ja) es gibt (k)einen. Gesetzlich sieht die Sache ja so aus: Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung (spätestens) nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Die Apple-"Richtlinien" sagen wohl jedoch, dass sie drei Mal nachbessern dürfen. Bei mir siehts so aus:
Anfang 2013: iPhone 5 Neugerät erhalten -> Bei Erhalt defekt -> Retoure
2 Wochen später: Komplett neues 5er erhalten -> Bei Erhalt defekt -> Retoure
2 Wochen später: Komplett neues 5er erhalten -> Nach ca. 6 Monaten defekt
Anfang September -> Austauschgerät erhalten -> Bei Erhalt defekt -> Neuen Austausch beantragt
Ende September -> Austauschgerät erhalten -> Bei Erhalt defekt -> Neugerät beantragt (Status quo)
@ Danny: Was meinst du mit "das"? Die Lieferzeit? Ja!
So. Mein 5er wir heut abend von TNT abgeholt.
Bin am überlegen, ob ich in den Apple Store gehen soll oder mir ein 5S in der Store App bestellen soll... das 4S meiner Frau issn bissele klein.
Ich finde es drollig, wie viele hie auf Apples angeblichen internen Regeln rumreiten.
Die Regularien von Apple sind wurscht!
Wird der selbe Fehler zweimal nachgebessert und tritt wieder auf hat man ein Recht auf die Wandlung des Kaufvertrags. Punkt.
Treten mehrere Fehler auf und nicht immer der selbe Fehler gilt das natürlich nicht.
Die Gewährleistung beginnt immer bei Erhalt der nachgebesserten Sache erneut.
Mit der Beweislastumkehr sieht's natürlich anders aus...
Ich finde es krass, wie Apple sich bei defekten Neugeräten, die mir im Austausch geliefert wurden aus der Affäre zu ziehen suchte.
Die Wandeln nämlich den Kaufvertrag, ohne es dem Kunden mitzuteilen... vermute ich zumindest mal.
Verstehe was Du meinst.
Ich finde die Sache mit angeblich zu wackeligen Knöppen auch etwas übertrieben.
Aber jedem das Seine...
Aber wenn jemand ACHT MAL tauschen lässt dürfte das ja schon ein kleiner Hinweis darauf sein, daß derjenige nicht für umme ein neues Modell haben will, oder!?!
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.