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Am gestrigen Donnerstag hat das EU-Parlament richtungsweisende Entscheidungen zur Netzpolitik in Europa getroffen. Nicht nur wurde wie bereits angenommen der Plan zur Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU ab Ende 2015 beschlossen, auch die Netzneutralität wurde gesichert. Durch den nun abgelehnten Plänen, die es Internetdiensten wie Youtube oder Spotify erlaubt hätten, bei den Internetanbietern eine bevorzugte Behandlung des eigenen Datenverkehrs zu erkaufen, sahen viele die Netzneutralität in Gefahr.[prbreak][/prbreak]
Bald muss man sich an den Stränden in der EU keine Sorgen mehr um Roaminggebühren machen. (Bild von Michael Coghlan, bestimmte Rechte vorbehalten)
[h2]Ab Dezember 2015 keine Roaminggebühren mehr innerhalb der EU[/h2]
Der ursprüngliche Plan der EU-Kommission sah vor, die Roaminggebühren ab 1. Juli 2016 abzuschaffen. Die Abgeordneten im EU-Parlament stimmten nun dafür, den Plan zu beschleunigen und die Roamingentgelte bereits ab 15. Dezember 2015 zu verbieten. Bis der Beschluss des Parlaments umgesetzt werden kann, werden jedoch noch einige Monate vergehen, da zuerst alle EU-Mitgliedsstaaten zustimmen müssen. Mobilfunkanbieter haben zuvor gewarnt, dass durch den Wegfall der Einnahmen aus Roaminggebühren die Tarifpreise im Inland steigen könnten.
Die derzeit gültige Regel der EU sieht vor, dass die sukzessive Senkung der Roaminggebühren auch in diesem Sommer fortgesetzt wird. Rechtzeitig für die Urlaubssaison kosten ab 1. Juli aktive Telefonate im EU-Ausland 19 statt 24 Cent, passive Gebühren für ankommende Anrufe 5 statt 7 Cent und der SMS-Versand 6 statt 8 Cent. Die Kosten für mobile Datenübertragung werden von 45 auf 20 Cent pro Megabyte reduziert. Die Beträge verstehen sich als Endkundenhöchstengelt und sind ohne Umsatzsteuer angegeben.
[h2]Netzneutralität gesichert[/h2]
Den Plänen des EU-Industrieausschusses, der es Internetanbietern erlaubt hätte, sogenannte Spezialdienste anzubieten, erteilte das EU-Parlament eine Absage. Kritiker befürchteten durch die Schaffung bevorzugter Datenströme den Aufbau eines Zwei-Klassen-Internets. Das EU-Parlament will zwar eine Sonderbehandlung für Dienste mit großen Datenmengen – wie etwa Videostreaming – zulassen, jedoch soll dadurch die Verfügbarkeit oder Qualität anderer Angebote nicht beeinträchtigt werden. Die Netzneutralität wird nun klar als Grundsatz definiert und besagt, dass „der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird".
Via Der Standard, heise online
Bald muss man sich an den Stränden in der EU keine Sorgen mehr um Roaminggebühren machen. (Bild von Michael Coghlan, bestimmte Rechte vorbehalten)
[h2]Ab Dezember 2015 keine Roaminggebühren mehr innerhalb der EU[/h2]
Der ursprüngliche Plan der EU-Kommission sah vor, die Roaminggebühren ab 1. Juli 2016 abzuschaffen. Die Abgeordneten im EU-Parlament stimmten nun dafür, den Plan zu beschleunigen und die Roamingentgelte bereits ab 15. Dezember 2015 zu verbieten. Bis der Beschluss des Parlaments umgesetzt werden kann, werden jedoch noch einige Monate vergehen, da zuerst alle EU-Mitgliedsstaaten zustimmen müssen. Mobilfunkanbieter haben zuvor gewarnt, dass durch den Wegfall der Einnahmen aus Roaminggebühren die Tarifpreise im Inland steigen könnten.
Die derzeit gültige Regel der EU sieht vor, dass die sukzessive Senkung der Roaminggebühren auch in diesem Sommer fortgesetzt wird. Rechtzeitig für die Urlaubssaison kosten ab 1. Juli aktive Telefonate im EU-Ausland 19 statt 24 Cent, passive Gebühren für ankommende Anrufe 5 statt 7 Cent und der SMS-Versand 6 statt 8 Cent. Die Kosten für mobile Datenübertragung werden von 45 auf 20 Cent pro Megabyte reduziert. Die Beträge verstehen sich als Endkundenhöchstengelt und sind ohne Umsatzsteuer angegeben.
[h2]Netzneutralität gesichert[/h2]
Den Plänen des EU-Industrieausschusses, der es Internetanbietern erlaubt hätte, sogenannte Spezialdienste anzubieten, erteilte das EU-Parlament eine Absage. Kritiker befürchteten durch die Schaffung bevorzugter Datenströme den Aufbau eines Zwei-Klassen-Internets. Das EU-Parlament will zwar eine Sonderbehandlung für Dienste mit großen Datenmengen – wie etwa Videostreaming – zulassen, jedoch soll dadurch die Verfügbarkeit oder Qualität anderer Angebote nicht beeinträchtigt werden. Die Netzneutralität wird nun klar als Grundsatz definiert und besagt, dass „der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird".
Via Der Standard, heise online