Chris87
Prinzenapfel
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine korrigierte Beschreibung des Lieferumfangs zu einem nichtigen Kaufvertrag führt. Und wenn doch, ist das ja eh egal, da beide Seiten vor der Lieferung und auch noch danach vom Kauf zurücktreten können.
Wenn die korrigierte Version einen anderen Lieferumfang suggeriert als die vorherige Version, dann kann ich mir das sehr gut vorstellen. Nach deiner Logik hätte Apple ja einen Freifahrtsschein, den Lieferumfang nachträglich einfach zu ändern.
Außerdem hat Apple die Vorbesteller nicht über den geänderten Lieferumfang informiert, von daher wissen viele nichts von der Änderung und stornieren somit auch nicht ihre Bestellung...