Nein, weder ein spezielles noch ein allgemeines.... Benötige ich für mein Macbook Pro 15" ein spezielles Antivirenprogramm ...
hä?... oder schützt sich das Macbook prinzipiell selbst? ...
... die offenbar im 15ner MBP nicht mitgeliefert wird: in der Menüzeile dieses Forums ganz links ...
Ich seh´da nix, wurde in meinem wohl auch nicht mitgeliefert.
Sitzt du hinter dem Mac statt davor?nimm das andere Links ...
... rein rechtlich darfst du aber keine Viren verbreiten, auch nicht unwissentlich ...
Das würde mich auch interessieren, gibt es dazu Grundsatzurteile, Gesetzesvorlagen etc. oder ist das nur deine Meinung? Deine Meinung in Ehren, aber wenn das wirklich rechtlich relevant wäre würde das nämlich bedeuten, dass man auch als Mac-Anwender verpflichtet ist eine Viren-Schutz-SW zu installieren. Auch wenn Win-Viren einem Mac nichts anhaben so kann er sie doch an einen Win-Rechner im gleichen Netz oder per Datenträger weitergeben.....rein rechtlich darfst du aber keine Viren verbreiten, auch nicht unwissentlich. solange du aber keinen zugriff zu empfindlichen Daten hast kann dir das relativ egal sein.
Auch wenn du behauptest es tue dir Leid, mit der absichtlichen permanenten Kleinschreibung ärgerst du viele andere User (und verstößt gegen die Forenregeln).
Der Spruch über die Tippfehler ist nur in der Volksschule lustig, darüber hinaus eher dumm.
Vielleicht denkst du mal darüber nach.
Salome
du wurdest aber auch für diese Aussage (vor allem für die Form) schon mehrfach ermahnt.
*
Links zur Übersicht zu Haftungsfragen:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/internet/faq/haftung_viren.php#virenhaftung3
http://www.kanzlei.de/Virenhaftg.htm
http://www.lexexakt.de/glossar/virenhaftung.php
http://www.kes.info/archiv/online/09-1-024.htm
http://www.virushelpmunich.de/faq/faq-kap12.htm
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/internet-und-computer/02164/
Grundsätzlich ist beispielsweise u.a zu unterscheiden zwischen 'Mutwilligkeit' und 'Fahrlässigkeit'. Auch ist die Frage zu berücksichtigen, ob seitens von Institutionen oder unternehmerischer IT-Strukturen Anforderungen gestellt werden. Diese können im Zweifelsfall tatsächlich zur Haftung führen. Bei Privatpersonen werden andere Rücksichten vorrausgesetzt.
Eine abschließende Klärung ist rechtlich noch nicht erreicht. Die Gerichte entscheiden derzeit sehr individuell und berücksichtigen Verhältnismäßigkeiten. Unternehmerische IT-Strukturen halten ohnehin eigene Maßnahmen vor, um sich vor Schadsoftware zu schützen (und sind ab einem gewissen Grad der Infrastruktur auch dazu verpflichtet). Hier wird es in Zukunft aber noch Klärungsbedarf geben. Xees Behauptung ist aber (wenn sie als generelle Feststellung gemeint ist) falsch.
PS: So, wie die unterlassene Nutzung der Hochstelltaste einfach nur eine Zumutung ist...
Noch ein PS: ClamXAV ist hinreichend als zumutbare und vertretbare Viren-Lösung für den Mac genannt worden (nicht für den Dauerscan, sondern für das dezidierte Scannen von Daten, die z.B. empfangen/weitergegeben werden). Für Windows/Windows-Netze gibt es bekannte Freeware. Salomes Hinweis bzgl. der Sufu solte ansonsten doch absolut genügen (auch zu anderen Viren-Diskussionen).
nun, kaufe dir halt ne Taste, mit der du es kannst - ist doch wohl kein Problem, oder?
Aber egal ob groß oder klein, wichtiger ist: Müllaussage vermeiden.
Im Gegenzug, zeigt mir mal die Forenregel wo steht dass man nicht kleinschreiben darf. Steht da auch was von Rechtschreibung oder Grammatik? Wenn ja, müsste weit über die Hälfte der User ausgeschlossen werden.
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