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Was plant die Bundesregierung mit der Speicherung von IP-Adressen?

Die Bundesregierung will künftig eine längere Speicherung von IP-Adressen einführen. Dadurch soll es Ermittler:innen erleichtert werden, Straftaten im Internet besser aufklären zu können.

Hintergrund der geplanten Regelung

Ermittlungsbehörden fordern seit Langem einen besseren Zugang zu digitalen Daten, die bei der Aufklärung von Kriminalität im Internet helfen können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant dazu ein neues Gesetz, das Internetanbieter verpflichten soll, IP-Adressen sowie dafür notwendige Zuordnungsdaten für drei Monate vorzuhalten. Bislang werden diese Daten häufig schon nach wenigen Tagen gelöscht, was Ermittlungen erschwert.

IP-Adressen dienen als digitale Identifikationsnummer und ordnen einen Internetanschluss zeitweise einer bestimmten Nutzer:in zu. Da diese sich regelmäßig ändern, genügt die IP-Adresse allein oft nicht, um Straftaten eindeutig einer Person zuzuordnen. Besonders bei schwerwiegenden Delikten wie Kinderpornografie, Cyber-Betrug oder Hasskriminalität im Netz hoffen die Behörden, Täter:innen durch eine längere Speicherung der Daten besser verfolgen zu können, so das Justizministerium.

Details zum Gesetzentwurf und aktuelle Rechtslage

Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen und weitere zur Identifizierung notwendige Daten drei Monate lang vorsorglich zu speichern. Ermittler:innen könnten bei einem konkreten Anfangsverdacht wie bisher auf diese Daten zugreifen, sofern dies zur Aufklärung eines Verbrechens erforderlich ist. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten enthält der Gesetzentwurf nicht. Standortdaten und sogenannte Verkehrsdaten – also Informationen, wer mit wem wie lange kommuniziert hat – sollen dagegen nicht gespeichert werden.

Frühere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind seit 2017 außer Kraft, da sie als rechtlich unsicher gelten. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht hatten Bedenken hinsichtlich möglicher Grundrechtsverstöße, vor allem wegen möglicher Bewegungsprofile. Das Justizministerium betont deshalb, dass die neue Regelung keine Profile bildet und den Datenschutz sowie europäische und verfassungsrechtliche Vorgaben einhält. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt, heißt es aus dem Ministerium.

Kritik und weitere Schritte

Innerhalb der Politik und von Datenschutz-Expert:innen gibt es unterschiedliche Bewertungen des Gesetzentwurfs. Während die Polizei sogar eine längere Speicherfrist fordert, lehnen Vertreter:innen der Grünen und Linken die Pläne grundsätzlich ab. Sie warnen vor einer Massenspeicherung ohne Anlass und sehen darin einen Eingriff in die Grundrechte sowie einen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer:innen. Sie plädieren alternativ für mehr Personal und verbesserte forensische Methoden bei den Ermittlungsbehörden.

Ob und wann das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, ist noch offen. Der Entwurf ist bislang nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und müsste nach einem Kabinettsbeschluss dem Bundestag vorgelegt werden. Die geplante dreimonatige Speicherung ist jedoch Teil des aktuellen Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD.

Via: https://www.tagesschau.de
Titelbild: KI (Zur Illustration)

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Michael Reimann

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