TikTok will vor dem höchsten EU-Gericht seine Einstufung als „Gatekeeper“ nach dem Gesetz über digitale Märkte kippen. Der Fall könnte weitreichende Folgen für die gesamte DMA-Anwendung haben.
Erste DMA-Gatekeeper-Klage vor dem höchsten EU-Gericht
Die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat am Dienstag die Berufung von ByteDance in der Rechtssache C-627/24 P verhandelt. Es handelt sich um die erste Anfechtung eines Gatekeeper-Status nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), die bis zum obersten Gericht der EU gelangt ist.
Die EU-Kommission hatte TikTok im September 2023 als Gatekeeper eingestuft. Dagegen zog ByteDance zunächst vor das Gericht der Europäischen Union. Dieses wies die Klage im Juli 2024 ab und bestätigte, dass TikTok alle drei Kriterien des DMA für eine Gatekeeper-Einstufung erfüllt: erheblicher Einfluss auf den Markt, Funktion als wichtiger Vermittler zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen sowie eine gefestigte und dauerhafte Stellung in dieser Rolle.
ByteDance legte daraufhin im September 2024 Rechtsmittel ein. Mit der aktuellen Verhandlung vor der Großen Kammer stehen diese Feststellungen erneut auf dem Prüfstand.
TikToks Argumente gegen die Einstufung
Die Anwält:innen von TikTok warfen dem Gericht der Europäischen Union vor, bei allen drei DMA-Schwellenwerten falsch entschieden zu haben. TikTok sieht sich selbst als Herausforderer und nicht als etablierten Anbieter. Nach Auffassung des Unternehmens verfügen Geschäftskund:innen über Alternativen, und die Marktposition von TikTok sei weder dominant noch im Sinne des DMA dauerhaft abgesichert.
Ein Erfolg der Berufung würde das DMA selbst nicht außer Kraft setzen. TikTok würde jedoch aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Das würde den Versuch der EU-Kommission erschweren, für alle sechs benannten Gatekeeper ein einheitliches Regelwerk durchzusetzen.
Der Vertreter der Kommission, Mislav Mataija, wies die Einwände zurück. Er betonte, dass eine „Lock-in“-Wirkung auch dann eintreten könne, wenn Nutzer:innen mehrere Dienste parallel verwenden. Es könne etwa bestimmte Nutzer:innengruppen geben, die in besonderem Maß von TikTok abhängen.
Aus Sicht der Kommission sind die DMA-Kriterien erfüllt und vom Gericht der Europäischen Union korrekt angewendet worden. ByteDance verlange faktisch, dass der EuGH die Sachverhaltswürdigung der Vorinstanz ersetzt. Eine Berufung beim EuGH sei jedoch auf Rechtsfragen beschränkt.
Hohe Einsätze für Brüssel und andere Plattformen
TikTok wurde am 5. September 2023 gemeinsam mit Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft als Gatekeeper benannt. Damit unterliegt die Plattform den DMA-Pflichten, darunter Vorgaben zur Interoperabilität, Beschränkungen von Selbstbevorzugung sowie Grenzen bei der Zusammenführung von Nutzerdaten über Dienste hinweg.
Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei Wiederholung bis zu 20 Prozent.
Für die Kommission geht es um mehr als nur TikTok. Der DMA ist der erste Versuch in einer großen Rechtsordnung, große digitale Plattformen nicht nur über Einzelfall-Kartellverfahren, sondern vorausschauend zu regulieren. Die Glaubwürdigkeit des Regelwerks hängt auch davon ab, dass Gerichte die Torwächter-Einstufungen tragen.
Eine Aufhebung durch den EuGH wäre nicht das Ende des DMA, würde die Kommission aber zwingen, ihre Analyse unter strengerer gerichtlicher Kontrolle zu wiederholen. Zudem könnten andere Gatekeeper ihre eigene Einstufung selbstbewusster angreifen.
Die Verhandlung fand vor der Großen Kammer statt, die Fällen mit besonderer Bedeutung oder institutioneller Tragweite vorbehalten ist. Die Sitzung wurde zeitversetzt auf der Website des Gerichts übertragen. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen, ein Termin wurde nicht genannt.
Parallel dazu investiert ByteDance weiter in Europa. Dazu gehört eine im vergangenen Jahr angekündigte Zusage von 12 Milliarden Euro, gebunden an Rechenzentrums-Infrastruktur im Rahmen des Programms „Projekt Klee“. Diese Investition ist nicht vom Ausgang des Verfahrens abhängig. Nach Lage der Dinge könnten die DMA-Pflichten zusätzlich gelten.
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Titelbild KI (Zur Illustration)
