Der KI-Songgenerator Suno kündigt neue Maßnahmen an, um KI-Musik auf Streaming-Plattformen besser erkennbar zu machen. Einige zentrale Punkte bleiben jedoch unklar.
Wasserzeichen, Fingerabdrücke und neue Download-Regeln
Suno plant, mit Audio-Wasserzeichen und akustischer Fingerabdruck-Technologie zu kennzeichnen, wann Musik mit dem hauseigenen Generator erstellt wurde. In einem Blogeintrag beschreibt das Unternehmen die Schritte als Beitrag zu einer „gesunden und wachsenden Musiklandschaft“ und will zugleich die eigene Plattform für Musikproduktion stärken.
Noch sind die Pläne aber vage formuliert. Suno kündigt zusätzlich eine neue Download-Richtlinie an, die die massenhafte Verbreitung von mit Suno erzeugten Songs auf Streaming-Diensten einschränken soll. Details dazu, wie genau Wasserzeichen, Fingerabdrücke und Download-Beschränkungen technisch oder organisatorisch umgesetzt werden, liegen bisher nicht vor.
Suno gehört zu einer wachsenden Zahl von KI-Musikgeneratoren, mit denen sich Songs mithilfe von Modellen erstellen und herunterladen lassen. Das Unternehmen geriet im Juli unter Druck, nachdem der Quellcode gehackt wurde. Laut einem Bericht von 404 Media zeigte der Code, dass Sunos KI Modelle durch automatisches Sammeln von Musik und Songtexten von Plattformen wie YouTube Music und Genius trainiert worden seien.
Bereits 2024 sah sich Suno mit rechtlichen Schritten mehrerer Musikunternehmen konfrontiert, darunter Sony und Universal. Der Vorwurf: massenhafte Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung geschützter Inhalte für das Training der KI.
Reaktionen der Streaming-Dienste und offene Fragen
Viele große Streaming-Plattformen verbieten KI-generierte Musik bislang nicht grundsätzlich. Spotify arbeitet jedoch schon mit Richtlinien gegen Deepfakes, verlangt Kennzeichnungen für KI-Musik und ermöglicht Beschwerden von Künstler:innen. Apple Musik setzt sogenannte Transparenzkennzeichnungen ein, um KI-generierte Titel zu erkennen und auszuweisen.
Deezer geht einen anderen Weg: KI-generierte Musik fließt nicht in Empfehlungen ein, zudem werden keine Tantiemen für entsprechende Tracks gezahlt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Sunos geplante Werkzeuge und Richtlinien den Erwartungen von Künstler:innen, Streaming-Anbietern und Musiklabels genügen.
Vertreter:innen von Suno, Deezer und Apple Musik haben auf Anfragen nach weiteren Kommentaren zunächst nicht reagiert.
Suno präzisiert Regeln – bleibt aber ungenau
Im Blogbeitrag listet Suno mehrere Maßnahmen auf, die Künstler:innen schützen sollen. Nach Angaben des Unternehmens werden Namen in den Trainingsmetadaten nicht verwendet. So sollen Nutzer:innen unterstützt werden, eigene Songs zu erschaffen, die nicht direkt von bestimmten Künstler:innen inspiriert sind.
Zudem will Suno keine Eingaben (Prompts) zulassen, die bestimmte Künstler:innen oder urheberrechtlich geschützte Songs explizit nennen. Stattdessen sollen sich die Anweisungen auf musikalische Eigenschaften beziehen, etwa Stilmerkmale oder Klangcharakteristika.
Darüber hinaus kündigt Suno an, Versuche zur Nachahmung von Künstler:innen gezielt zu unterbinden. Dabei soll Drittanbietersoftware eingesetzt werden, um Audiodateien und Songtexte auf unerlaubte Nutzung zu überprüfen. Überarbeitete Gemeinschaftsrichtlinien sollen klarer festhalten, welche Aktivitäten auf Suno erlaubt oder untersagt sind.
Das Trust-&-Safety-Team des Unternehmens soll weiterhin Hinweise auf Verstöße prüfen, Untersuchungen durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Gleichzeitig bleiben wesentliche Punkte offen: Die angekündigten Transparenzwerkzeuge zur Erkennung von Suno-Songs auf anderen Plattformen sind bislang nur in Umrissen beschrieben. Auch zu Wasserzeichen, Fingerabdrücken und der neuen Download-Politik gibt es noch keine konkreten technischen oder rechtlichen Angaben.
Solange diese Fragen unbeantwortet sind, bleibt offen, ob Sunos Ansatz den Anforderungen der Musikbranche an Transparenz und Urheber:innenschutz tatsächlich gerecht wird.
Via: https://www.cnet.com
