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Reseller verlangt nachträglichen Aufpreis für MacBook-Pro-Bestellung vor Apples Preiserhöhung

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Ein britischer Apple-Reseller soll Kund:innen für bereits vollständig bezahlte MacBook-Pro-Bestellungen nachträglich zur Kasse bitten, nachdem Apple wegen höherer RAM-Preise seine Produktpreise angehoben hat. In den Geschäftsbedingungen des Händlers ist ein solches Vorgehen laut Betroffenem nicht vorgesehen.

Voll bezahltes M5 Max MacBook Pro wird nicht ausgeliefert

Auslöser des Falls ist ein Beitrag eines Reddit-Nutzers mit dem Handle „sw1000“. Er berichtet, dass er in Großbritannien bei KRCS, einem dort als Premium-Apple-Reseller geltenden Händler, ein MacBook Pro mit M5 Max und 128 GB Unified Memory bestellt und am 5. Juni vollständig bezahlt hat. Die Auslieferung war demnach für den 31. Juli angekündigt.

Nachdem Apple kurz darauf aufgrund einer RAM-Knappheit die Preise für verschiedene Produkte erhöht hat, sah sich der Kunde zunächst auf der sicheren Seite: Bestellung durch, Zahlung erfolgt, Liefertermin bestätigt. Doch laut seiner Schilderung verweigert KRCS nun die Auslieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen.

Stattdessen habe der Händler ihm per E-Mail zwei Optionen angeboten: Entweder die Nachzahlung der Preisdifferenz auf den nun höheren Preis oder die vollständige Erstattung des bereits gezahlten Betrags. Angesichts der erheblichen Aufschläge auf bestimmte Konfigurationen sei das für Betroffene eine schwierige Wahl.

Keine Grundlage in den AGB, hoher Aufpreis im Raum

„sw1000“ gibt an, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von KRCS nach Klauseln durchsucht zu haben, die eine nachträgliche Preisanpassung für bereits bezahlte Bestellungen erlauben würden. Dem Bericht zufolge findet sich dort jedoch kein Hinweis auf ein solches Vorgehen.

Der finanzielle Umfang wird im Thread durch den Verweis auf einen anderen Fall deutlich: Eine Person habe beim Kauf einer maximal ausgestatteten M5-Max-Konfiguration vor Apples Preiserhöhung fast 3.000 US-Dollar gespart. Vor diesem Hintergrund erscheine es wenig attraktiv, nun freiwillig einen vergleichbaren Aufpreis zu zahlen, statt auf der ursprünglich vereinbarten Konfiguration zu bestehen.

Die betroffene Konfiguration mit 128 GB Unified Memory gilt als Build-to-Order-Variante und ist häufig nur mit längeren Lieferzeiten verfügbar. Laut dem Bericht liegt die Vermutung nahe, dass Reseller wie KRCS versuchen könnten, aus der aktuellen Preissituation zusätzlichen Gewinn zu schlagen – obwohl eine entsprechende Regelung in den eigenen Bedingungen fehlt.

Rechtslage und Reaktion von Apple

Der Artikel weist darauf hin, dass Kund:innen in Ländern mit schwachen Verbraucherschutzstrukturen in einer solchen Situation oft wenig Möglichkeiten hätten: Entweder den Aufpreis zahlen oder die Rückerstattung akzeptieren – die wiederum selbst mühselig sein könne. Im konkreten Fall setzt der Autor des Berichts darauf, dass der britische Verbraucherschutz betroffene Käufer:innen besser stellt.

„sw1000“ hat sich nach eigenen Angaben auch direkt an Apple gewandt, um zu klären, ob dieses Vorgehen im Sinne des Unternehmens sei. Apple habe demnach erklärt, dass das Unternehmen eine solche Praxis nicht anwende. Der Fall betrifft allerdings das Verhältnis zwischen Kund:in und Reseller, nicht eine Direktbestellung bei Apple.

Wie der Konflikt ausgeht, ist offen. Der Reddit-Nutzer will laut Thread an seiner ursprünglichen Bestellung festhalten und auf die Lieferung zu den bereits bezahlten Konditionen drängen – auch wenn das mit Aufwand verbunden sein dürfte. Für ihn scheint das die bessere Option zu sein, als für das M5 Max MacBook Pro mehrere tausend US-Dollar zusätzlich zu zahlen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.

Via: wccftech.com

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