News

Polen plant neue Digitalsteuer: Apple-Dienste könnten betroffen sein

In Polen nimmt ein Gesetzesentwurf für eine Steuer auf digitale Dienste Fahrt auf, die Einnahmen mit bis zu 3 Prozent belasten soll. Davon könnten auch mehrere Angebote von Apple erfasst werden.

Geplante Digitalsteuer und Kritik aus den USA

Bereits im vergangenen Jahr hat das polnische Ministerium für digitale Angelegenheiten einen Entwurf vorgelegt, der bestimmte Umsätze aus digitalen Diensten im Land besteuern soll. Damals äußerte sich der US-Botschafter in Polen, Tom Rose, deutlich kritisch und bezeichnete die Pläne auf X als „eine selbstzerstörerische Steuer, die nur Polen und seine Beziehungen zu den USA schädigen wird“.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters nun berichtet, will die polnische Regierung mit der Ausarbeitung des Gesetzes beginnen und nimmt damit einen möglichen Konflikt mit dem wichtigen Verbündeten USA in Kauf. Grundlage ist ein Entwurf, nach dem Umsätze aus bestimmten digitalen Diensten, die in Polen angeboten werden, mit bis zu 3 Prozent besteuert werden sollen.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für digitale Angelegenheiten, Krzysztof Gawkowski, begründet dies mit dem Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen zu schaffen. Derzeit sei der Wettbewerb im digitalen Markt verzerrt, weil Firmen mit Firmensitz in Polen ihre Steuern vor Ort zahlten, während aus dem Ausland agierende Anbieter digitale Dienste im Land bereitstellten, ohne im gleichen Umfang zur Kasse gebeten zu werden. Laut Gawkowski mindere das die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen, beschneide die digitale Souveränität und reduziere die Staatseinnahmen, die in technologische Entwicklung investiert werden könnten.

Weit gefasste Definition digitaler Dienste

Wie bei ähnlichen Vorhaben in anderen Ländern ist die Formulierung des Entwurfs sehr breit gehalten und lässt offen, welche Angebote im Detail erfasst würden. Vorgesehen ist eine Ausgleichsteuer auf bestimmte Dienstleistungen, die innerhalb Polens erbracht werden.

Dazu zählen laut Entwurf unter anderem das Schalten zielgerichteter Werbung auf digitalen Benutzeroberflächen, die sich an Nutzer:innen dieser Oberflächen richtet. Erfasst werden sollen außerdem digitale Plattformen, die als mehrseitige Schnittstellen dienen, über die Nutzer:innen miteinander interagieren oder über die unmittelbar Waren und Dienstleistungen zwischen Nutzer:innen vermittelt werden. Ebenfalls steuerpflichtig wäre die entgeltliche Übertragung von gesammelten Nutzerdaten, etwa durch Verkauf oder Lizenzierung, sofern diese Daten durch Aktivitäten auf digitalen Benutzeroberflächen erzeugt wurden.

Der Entwurf enthält zugleich mehrere Ausnahmen. So soll die Steuer nicht greifen, wenn eine digitale Oberfläche ausschließlich oder überwiegend dazu dient, eigene digitale Inhalte oder Inhalte mit erworbenen Vertriebsrechten bereitzustellen oder Kommunikations- bzw. Zahlungsdienste anzubieten. Nicht erfasst werden außerdem der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über die eigene Website eines Anbieters ohne Vermittlerfunktion, regulierte Finanzdienstleistungen unter Aufsicht nach dem polnischen Gesetz zur Finanzmarktaufsicht sowie bestimmte Leistungen von Handelsplätzen, systematischen Internalisierer:innen und regulierten Plattformen für Schwarmfinanzierung nach EU-Recht.

Mögliche Auswirkungen auf Apple-Dienste

Trotz der Ausnahmen lässt der Text viel Interpretationsspielraum und deutet darauf hin, dass mehrere Apple-Angebote unter die neue Steuer fallen könnten. Dazu zählen etwa der App Store, Fernsehdienste wie Apple TV, Apple Music, Apple Books, Apple Podcasts sowie Apples wachsendes Werbegeschäft. Gleichzeitig sind die Ausnahmen so formuliert, dass Apple argumentieren könnte, einige dieser Dienste seien vom Geltungsbereich des Gesetzes nicht erfasst.

Die geplante Digitalsteuer würde nicht für alle Unternehmen gelten, sondern nur für Konzerne mit mehr als 1 Milliarde Euro (rund 1,16 Milliarden US-Dollar) weltweitem Umsatz und mehr als 25 Millionen Zloty (rund 6,8 Millionen US-Dollar) Inlandseinnahmen im vorangegangenen Berichtszeitraum. Damit wäre Apple zwar voraussichtlich betroffen, aber keineswegs allein. Das Unternehmen selbst hat sich bislang nicht zu dem polnischen Gesetzesentwurf geäußert.

Via: https://9to5mac.com
Titelbild KI (Zur Illustration)

Den Beitrag in unserem Forum kommentieren

Michael Reimann

Neueste Artikel

iPhone Duo: Einhandbedienung in iOS 27.3 aktivieren

Die Beta von iOS 27.3 bringt die Bedienungshilfe „Einhandmodus“ auf das iPhone Duo. Damit rückt der Bildschirmbereich auf der gegenüberliegenden…

4. November 2026

Russland verlangt von Apple und Microsoft Kommunikationsdaten

Apple und Microsoft müssen in Russland Kommunikationsdaten ihrer Nutzer:innen drei Jahre lang speichern. Russische Behörden können die Herausgabe von Nachrichten,…

4. November 2026

iPad mini im Test: OLED-Display überzeugt, doch 120 Hertz fehlen

Das neue iPad mini bringt ein OLED-Display, ein dünneres Gehäuse und den A20 Pro. Erste Testberichte loben die Verbesserungen, sehen…

4. November 2026

Wasser über dem Mac verschüttet? Das solltet Ihr jetzt tun

Ein Flüssigkeitsschaden kann auch dann noch entstehen, wenn die Oberfläche längst trocken ist. Schaltet Euren Mac deshalb sofort aus und…

4. November 2026

iOS 27.3 bringt neue Siri-Funktionen und eine überarbeitete Health-App

Apple hat mit dem Test von iOS 27.3 begonnen. Das Update ergänzt neue Funktionen für Safari, Siri und die Health-App…

4. November 2026

Fitness-KI erstellt Trainingspläne – was sie leisten kann und wo ihre Grenzen liegen

Apple Fitness+ soll mit Gym Strength individuelle Kraftpläne fürs Fitnessstudio anbieten. Zugleich zeigen Gesundheitsberichte, dass gezielte Gewichtsabnahme das Risiko für…

4. November 2026

Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Mehr lesen