Indien plant, eine wichtige Steuervergünstigung für ausländische Unternehmen bis 2041 zu verlängern. Davon dürfte vor allem Apple profitieren, das seine iPhone-Produktion im Land ausbaut.
Steuerbefreiung für Maschinenlieferanten soll bis 2041 laufen
Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hat die indische Regierung vorgeschlagen, Steuererleichterungen für ausländische Firmen, die Maschinen an ihre Vertragshersteller in Indien liefern, bis zum Jahr 2041 zu verlängern. Bisher war die im Februar eingeführte Steuerbefreiung nur bis 2031 befristet.
Die Regelung betrifft insbesondere hochwertige Produktionsanlagen, die von ausländischen Unternehmen bereitgestellt werden. Apple hatte sich seit Längerem dafür eingesetzt, auf die in Indien eingesetzten, hochpreisigen iPhone-Fertigungsmaschinen keine Steuern zahlen zu müssen. Die geplante Verlängerung würde Apple damit bei den laufenden Investitionen in den Ausbau der lokalen iPhone-Fertigung entgegenkommen.
Apple setzt auf Ausbau der iPhone-Produktion in Indien
Apple verlagert einen wachsenden Teil der iPhone-Produktion nach Indien und arbeitet dafür mit lokalen Vertragsherstellern zusammen. Für diese Auftragsfertiger liefern ausländische Unternehmen wie Apple einen Großteil der benötigten Maschinen. Die verlängerte Steuerbefreiung bis 2041 würde die Kosten für diese Lieferungen über einen deutlich längeren Zeitraum reduzieren.
Damit könnte Indien als Fertigungsstandort für Apple langfristig attraktiver werden, da Investitionen in teure Produktionsanlagen steuerlich begünstigt bleiben. Die konkrete Ausgestaltung der Steuervergünstigung und die betroffenen Maschinentypen gehen aus dem Reuters-Bericht nicht im Detail hervor, klar ist jedoch, dass die Maßnahme gezielt ausländische Maschinenlieferant:innen für Vertragshersteller adressiert.
Gesetzesentwurf muss noch durchs Parlament
Bei der geplanten Verlängerung handelt es sich bislang um einen Entwurf. Das entsprechende Gesetz muss noch von beiden Kammern des indischen Parlaments verabschiedet werden, bevor die Regelung in Kraft treten kann. Erst dann wäre die Steuerbefreiung offiziell bis 2041 gesichert.
Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt also offen, ob der Vorschlag in der vorgestellten Form umgesetzt wird oder ob es im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen gibt. Für Apple steht dabei viel auf dem Spiel, da die Steuerfrage direkten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der iPhone-Produktion in Indien hat.
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Titelbild: KI (Zur Illustration)
