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EU-Parlament belebt umstrittenes Gesetz zu Missbrauchs-Scans wieder (Chatkontrolle)

Das EU-Parlament hat einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, der Tech-Unternehmen das rechtliche Scannen nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erlaubt. Der Entwurf geht nun an die EU-Mitgliedstaaten.

Abgelehnter Entwurf kehrt zurück

Besonders brisant: Dasselbe Gesetz war im März bereits vom Parlament abgelehnt worden. Nun wurde es nach einer Initiative der konservativen Europäischen Volkspartei erneut auf die Tagesordnung gesetzt, was die EU-Hauptstädte veranlasste, die Verhandlungen wieder zu eröffnen.

Die Regelung ist als Übergangslösung gedacht. Sie soll Plattformen das Recht geben, freiwillig nach Missbrauchsdarstellungen zu scannen. Diese Lücke war entstanden, nachdem eine frühere Ausnahmeregelung ausgelaufen war und ein separates, deutlich umstritteneres, dauerhaftes Gesetz – weithin als Chat-Kontrolle bekannt – weiterhin in zähen Verhandlungen feststeckt.

Gegner:innen des Vorschlags verfehlten die notwendige Mehrheit von 361 Stimmen, um das Gesetz endgültig zu stoppen. 314 Abgeordnete stimmten dagegen, 276 dafür, 17 enthielten sich. Damit überlebte der Entwurf und wird nun im Rat weiterverhandelt.

Das Parlament ergänzte außerdem eine Änderung, die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Signal von den Scan-Regeln ausnimmt. Diese Ausnahme adressiert eine zentrale Sorge, dass verpflichtende Scans zu einer Hintertür in verschlüsselte Kommunikation werden könnten.

Ein Kompromiss, der kaum zufriedenstellt

Mit dem gefundenen Kompromiss sind die Beteiligten weitgehend unzufrieden. Die CDU-Abgeordnete Lena Düpont von der EVP forderte eine „klare“ Rückkehr zur ursprünglichen Fassung ohne Änderungen und erklärte, die Fraktion sei mit dem Ergebnis nicht einverstanden.

Die liberale Abgeordnete Irena Joveva, die das Scan-Regime ablehnt und eine Änderung unterstützte, zeigte sich „zutiefst enttäuscht“, dass die Abstimmung überhaupt erzwungen wurde. Der Tech-Verband DOT Europe kritisierte, die Änderungen würden trotz guter Absichten nur die Lösung eines Problems verzögern, für das Unternehmen dringend Rechtssicherheit bräuchten.

Kinderschutzorganisationen stellen die Situation anders dar. Nathalie Meurens von ECLAG betonte, bei der Abstimmung gehe es darum, eine rechtliche Lücke zu schließen, die „Kinder weiterhin gefährdet“ – ein Argument, das Befürworter:innen seit Langem vorbringen, weil sonst Missbrauch unentdeckt bleiben könne.

Undurchsichtiges Verfahren, offener Konflikt

Auch das Verfahren zur Wiederbelebung des Entwurfs war heftig umstritten. Der Rat nutzte ein formell zulässiges, in der Praxis aber fast nie verwendetes Verfahren, das es einfacher macht, ein Gesetz zu verabschieden als zu blockieren.

Die Plenarsitzung verlief laut Berichten chaotisch, viele Abgeordnete wussten offenbar nicht genau, worüber sie abstimmten. Eine Person soll eine Vizepräsidentin direkt angesprochen und gesagt haben: „Wir wissen nicht, worüber wir abstimmen.“

Führende Konservative erhöhten den Druck deutlich. EVP-Chef Manfred Weber und vier EU-Kommissar:innen setzten Abgeordnete im Vorfeld unter Zugzwang. Das Ergebnis stützte sich stark auf Stimmen der EVP, während liberale und sozialdemokratische Fraktionen gespalten waren.

Der Hintergrund des Dauerstreits ist der hohe Stellenwert des Datenschutzes. Scans auf den Geräten der Nutzer:innen oder in Nachrichten sorgen seit Langem für Kritik von Sicherheitsexpert:innen, unter anderem seit Apples aufgegebenem Plan, alle iPhone-Fotos zu scannen. Verteidiger:innen von Verschlüsselung sehen jede Schwächung als rote Linie.

Meredith Whittaker, Präsidentin von Signal und bekannte Kritikerin von Hintertüren, hat angekündigt, die App würde die EU verlassen, statt ihre Verschlüsselung aufzubrechen. Die nun beschlossene Ausnahme zielt direkt auf diese Kritik ab.

Vorerst wandert der befristete Gesetzentwurf zu den Mitgliedstaaten, während die permanente Regelung weiter diskutiert wird. Die Abstimmung klärt wenig – außer dass Europas härtester Konflikt zwischen Privatsphäre und Schutz weiterhin ungelöst bleibt.

Via: https://thenextweb.com
Titelbild KI (Zur Illustration)

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Michael Reimann

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