Werbung



TellerrandNews

EU-Gericht: Apple muss sich niederländischer App-Store-Sammelklage stellen

iOS 19 EU-Vorgaben Apple Meta EU Strafe

Werbung

Werbung



Apple kann sich einer niederländischen Sammelklage wegen mutmaßlich wettbewerbswidriger Gebühren im App Store nicht entziehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte bestätigt.

Hinweis auf mögliche Schadensersatzsumme in Millionenhöhe

Mit der Entscheidung des EuGH drohen Apple mögliche Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe. Zugleich entsteht ein rechtlicher Präzedenzfall, der ähnliche Klagen in anderen EU-Staaten erleichtern könnte.

Im Raum steht nach aktuellen Schätzungen eine mögliche Zahlung von bis zu 637 Millionen Euro, um den behaupteten Schaden von rund 14 Millionen iPhone- und iPad-Benutzer:innen in den Niederlanden auszugleichen.

Vorwurf überhöhter Gebühren im App Store

Die Klage geht auf das Jahr 2022 zurück. Zwei niederländische Verbraucherorganisationen, Right to Consumer Justice und App-Store-Forderungen, werfen Apple vor, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen und Entwickler:innen überhöhte Gebühren in Rechnung zu stellen.

Die Sammelklage wurde im Namen niederländischer iPhone- und iPad-Benutzer:innen eingereicht. Sie stützt sich auf den Vorwurf, dass die übliche Provision von 30 Prozent im App Store die Preise für Apps und In-App-Käufe künstlich verteuert habe.

Apple argumentierte, das zuständige Gericht in den Niederlanden sei nicht befugt, den Fall zu verhandeln, da der EU-App-Store von Irland aus betrieben werde. Entsprechend müssten Ansprüche nach Auffassung von Apple vor irischen Gerichten geltend gemacht werden.

Außerdem warnte Apple davor, dass eine Zuständigkeit niederländischer Gerichte zu einer Zersplitterung mit zahlreichen Parallelverfahren in mehreren EU-Mitgliedstaaten führen könnte. Das Unternehmen verwies zudem darauf, dass Nutzer:innen aus den Niederlanden Apps auch in anderen EU-Ländern heruntergeladen haben könnten.

EuGH bestätigt Zuständigkeit der niederländischen Gerichte

Das Bezirksgericht Amsterdam legte die Frage der Zuständigkeit dem Europäischen Gerichtshof vor. Der EuGH entschied nun, dass die niederländischen Gerichte den Fall verhandeln dürfen.

Nach Auffassung des Gerichts ist der betreffende App Store auf den niederländischen Markt ausgerichtet. Er bietet niederländische Apps für Benutzer:innen mit einer Apple-ID an, die den Niederlanden zugeordnet ist. Damit sei die Verbindung zu den Niederlanden ausreichend, um die Zuständigkeit der dortigen Gerichte zu begründen.

Apple teilte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters mit, dass das Unternehmen der Entscheidung widerspreche und sich weiterhin mit Nachdruck verteidigen werde. Das Bezirksgericht Amsterdam rechnet damit, den Fall gegen Ende des ersten Quartals 2026 mündlich zu verhandeln.

Das nun anhängige zivilrechtliche Verfahren zu App-Store-Gebühren in den Niederlanden ist von dem früheren Fall rund um Dating-Apps zu unterscheiden, den die niederländische Wettbewerbsbehörde ACM gegen Apple geführt hat. In diesem gesonderten Verfahren hatten aufsichtsrechtliche Maßnahmen dazu geführt, dass alternative Kaufoptionen für niederländische Dating-Apps eingeführt wurden. Apple wehrt sich auch gegen dieses Kartellverfahren und hat in diesem Zusammenhang bereits Geldbußen in Höhe von 50 Millionen Euro (rund 54 Millionen Euro) angesammelt.

Via: https://www.macrumors.com
Titelbild KI (Zur Illustration)

Den Beitrag in unserem Forum kommentieren

Werbung



Tags: Apple, iPhone, iPad, App Store, Sammelklage, Niederlande, Gebühren, Kartellrecht, EU-Gerichtshof

Ähnliche Artikel

Werbung



Einkaufstipps
Beliebte Artikel

Werbung