Die EU-Kommission sieht Apple Karten und Apple Werbung nicht als zentrale Zugangstore im Sinne des Digitale-Märkte-Gesetzes. Für diese beiden Dienste greifen damit vorerst keine strengeren Vorgaben.
EU-Kommission: Keine „wichtigen Zugangstore“
Die Europäische Kommission hat heute mitgeteilt, dass Apple Karten und Apple Werbung nicht als „Gateways“ nach dem Digitale-Märkte-Gesetz eingestuft werden. Grundlage ist eine Untersuchung, die Ende November gestartet wurde. Ziel war zu klären, ob die beiden Dienste als „wichtige Zugangstore zwischen geschäftlichen Nutzer:innen und Endnutzer:innen“ gelten.
In ihrer Pressemitteilung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass beide Angebote jeweils für sich genommen nicht groß genug sind, um diese Kriterien zu erfüllen. Entsprechend unterliegen sie nicht den verschärften Regeln, die für als Gateways eingestufte Plattformen gelten. Damit bleibt Apple in diesen Bereichen von zusätzlichen Verpflichtungen verschont, die etwa auf mehr Interoperabilität oder besondere Transparenzanforderungen zielen könnten.
Begründung: Geringe Nutzung und begrenzte Reichweite
Die EU nennt konkret zwei zentrale Gründe für ihre Entscheidung. Zum einen habe Apple Karten in der Europäischen Union eine vergleichsweise geringe Gesamt-Nutzungsrate. Der Dienst sei damit nicht in dem Umfang verbreitet, der für ein „wichtiges Zugangstor“ im Sinne des Gesetzes notwendig wäre.
Zum anderen verfüge Apple Werbung im Online-Werbemarkt der EU nur über einen sehr begrenzten Umfang. Die Plattform spiele im europäischen Anzeigengeschäft also bislang keine dominante Rolle. Beides zusammen führt laut Kommission dazu, dass Apple Karten und Apple Werbung jeweils nicht die Schwelle erreichen, ab der strengere DMA-Regeln greifen würden.
Die nun getroffene Einstufung bezieht sich ausdrücklich auf die einzelnen Dienste und ihre Rolle im Markt. Andere Apple-Angebote, etwa der App Store, bleiben von dieser Entscheidung unberührt.
Apple bleibt Gatekeeper – und plant Werbung in Karten
Unabhängig von der Bewertung einzelner Dienste bleibt Apple als Gesamtkonzern weiterhin als „Gatekeeper“ unter dem Digitale-Märkte-Gesetz eingestuft. Die bereits bekannten und kommenden Regulierungspflichten für das Unternehmen insgesamt ändern sich dadurch nicht.
Spannend ist der Blick nach vorn: Apple Karten und Apple Werbung werden voraussichtlich enger zusammenrücken. Berichten zufolge plant Apple, noch in diesem Jahr Werbeanzeigen in die Suchergebnisse von Apple Karten zu integrieren. Unternehmen könnten damit ihre Angebote direkt in der Kartensuche platzieren, während Apple sein Werbegeschäft ausbaut. An der aktuellen Entscheidung der EU ändert das vorerst nichts, könnte aber bei künftigen Bewertungen eine Rolle spielen.
Via: https://www.macrumors.com
Titelbild KI (Zur Illustration)