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Apple wehrt sich vor Gericht gegen EU-Gesetz

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Apple hat heute vor dem Gericht der Europäischen Union seine bislang umfassendste rechtliche Gegenwehr gegen das Digital Markets Act (DMA) eingeleitet. Damit möchte das Unternehmen weitreichende Veränderungen an iPhone, App Store und iMessage verhindern.

Apple kritisiert die Regulierung durch das Digital Markets Act

Apple trug seine Argumente am Gericht in Luxemburg vor. Der Digital Markets Act (DMA) gilt seit 2023 und verlangt von großen Technologiekonzernen wie Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft, ByteDance und Booking umfassende Änderungen an Kerndiensten. Laut Apple stehen diese Vorgaben im Widerspruch zum EU-Recht, besonders zu Schutzrechten bezüglich Sicherheit, Datenschutz und Eigentum. Das Unternehmen fühlt sich durch den DMA „außerordentlich belastet und in seiner Geschäftstätigkeit eingreifend eingeschränkt“.

Das Gesetz verlangt unter anderem, zentrale Dienste mit Konkurrenzprodukten kompatibel zu machen und Geschäftsmodelle zu öffnen. Ziel ist, zu verhindern, dass Konzerne durch ihre Marktmacht alte sowie neue Märkte dominieren und Wettbewerber benachteiligen. Apple ist das erste US-Unternehmen, das eine grundsätzliche Anfechtung des DMA wagt – nachdem TikTok mit einer ähnlichen Klage bereits gescheitert ist.

Drei zentrale Streitpunkte von Apple

Apple wehrt sich gegen drei zentrale Punkte der Regulierung. Zunächst betrifft das die Verpflichtung, dass iPhone-Hardware und Dienste wie Kopfhörer oder Smartwatches mit Konkurrenzprodukten von Dritten zusammenarbeiten sollen. Apple argumentiert, dass eine verpflichtende Interoperabilität mit unbekannten, nicht geprüften Geräten die Sicherheitsmechanismen für Benutzer:innen erheblich schwächen könnte. Auch der Schutz geistigen Eigentums sowie die Datenschutzkontrollen von iOS würden dadurch beeinträchtigt.

Ein weiterer Aspekt ist die Behandlung des App Store als regulierter Dienst. Laut EU-Kommission übt Apple über den App Store eine strukturelle Marktmacht aus, weswegen das Unternehmen im April bereits eine Strafe von 500 Millionen Euro (rund 535 Millionen US-Dollar) für Verstöße gegen Hinweisregeln bei externen Käufen erhielt. Apple lehnt sowohl die Einordnung des App Stores als einheitlichen Dienst für den DMA als auch das Bußgeld ab und verfolgt diese Punkte in gesonderten Klageverfahren. Nach Ansicht von Apple fällt der App Store nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Zudem stellt Apple die Untersuchung der Kommission infrage, ob iMessage als regulierter Service hätte eingestuft werden sollen. Diese erklärte zwar letztlich, iMessage unterliege nicht vollständig den DMA-Regeln, da der Dienst keine direkten Umsätze für Apple generiert. Apple hält schon das Einleiten der Prüfung aus verfahrensrechtlichen Gründen für nicht rechtmäßig.

Reaktion der EU-Kommission

Kommissionsanwalt Paul-John Loewenthal entgegnete vor Gericht, Apple habe durch seine vollständige Kontrolle über die iPhone-Plattform eine ausschließende Marktposition geschaffen. Diese Kontrolle ermögliche es Apple, „überdurchschnittliche Gewinne in angrenzenden Märkten zu erzielen, während Wettbewerber benachteiligt werden“. Loewenthal betonte damit die Sichtweise der Kommission, dass Apples Verhalten fairere Marktbedingungen behindert.

Der Rechtsstreit zwischen Apple und der EU über den Digital Markets Act geht damit in eine entscheidende Phase. Das Urteil wird Folgen für die gesamte Tech-Branche und deren Nutzer:innen haben.

Via: https://www.macrumors.com

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Tags: Digital Markets Act, Interoperabilität, EU-Gesetz, Apple, iPhone, App Store, iMessage, Gericht, Wettbewerb, Datenschutz

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