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Apple vs. Epic: Apple ruft Obersten Gerichtshof wegen App-Store-Auflagen an

Apple will ein Urteil kippen lassen, das die Regeln für externe Bezahl-Links im US-App-Store und die dafür fälligen Gebühren verändert hat. Der Konzern zieht dafür erneut vor den Obersten Gerichtshof der USA.

Hintergrund: Epic-Klage und Anti-Steering-Regeln

Epic Games hatte Apple 2020 wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße verklagt. Epic verlor in den meisten Punkten, durchsetzen konnte sich das Unternehmen aber bei einem Aspekt: den sogenannten Anti-Steering-Regeln, also Beschränkungen für Hinweise auf alternative Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des App Stores.

Richterin Yvonne Gonzalez Rogers verpflichtete Apple 2021, diese Anti-Steering-Regeln zu lockern und Entwickler:innen zu erlauben, in Apps auf externe Bezahloptionen zu verlinken. Apple passte die Regeln zwar an, führte aber neue Provisionen von 12 bis 27 Prozent auf diese Link-Outs ein, statt der üblichen 15 bis 30 Prozent im App-Store-Bezahlsystem. Unter Einbeziehung der Kosten externer Zahlungsdienstleister ergab sich für viele Entwickler:innen kaum oder kein finanzieller Vorteil, und es machten nur wenige Gebrauch von der neuen Option. Außerdem beschränkte Apple die Gestaltung solcher Hinweise auf einen schlichten Textlink ohne Button-Design.

Epic legte daraufhin erneut bei der zuständigen Bezirksrichterin Beschwerde ein und warf Apple vor, die gerichtliche Anordnung zu verletzen. Gonzalez Rogers folgte dieser Argumentation und stellte im April 2025 fest, dass Apple die einstweilige Verfügung von 2021 vorsätzlich missachtet habe. Apple wurde in Missachtung des Gerichts (Contempt of Court) befunden und es dem Unternehmen untersagt, in den USA jegliche Gebühren auf externe Links in Apps zu erheben. Seitdem erzielt Apple in den USA keine Einnahmen mehr aus Provisionen auf Link-Outs in Drittanbieter-Apps.

Streit um „Geist“ der Verfügung und Reichweite des Urteils

Apple legte Berufung ein, doch auch das Berufungsgericht des neunten Bezirks bestätigte den Missachtungsbeschluss. Es stellte allerdings klar, dass Apple grundsätzlich eine angemessene Vergütung für sein geistiges Eigentum verlangen dürfe. Aus Sicht von Apple geht diese Entscheidung zu weit, weil Gerichte damit Einfluss auf die Höhe der von Apple erhobenen Gebühren nehmen könnten. Das Unternehmen will genau das vermeiden und zieht deshalb nun vor den Obersten Gerichtshof.

In seinem Antrag formuliert Apple zwei zentrale Kritikpunkte. Erstens sei eine zivilrechtliche Missachtung nicht angemessen, weil die ursprüngliche Verfügung nicht ausdrücklich untersagt habe, bei externen Links Gebühren zu verlangen. Bezirks- und Berufungsgericht hätten Apple lediglich eine Verletzung des „Geistes“ der Verfügung vorgeworfen, nicht der klaren Vorgaben. Apple verweist dabei auf frühere Entscheidungen, nach denen eine Missachtung nur dann vorliegt, wenn eine Anordnung „klar und eindeutig“ verletzt wird. Eine Sanktion auf Basis eines schwer greifbaren „Geistes“ der Verfügung sei laut Apple missbrauchsanfällig.

Zur Untermauerung verweist das Unternehmen auf die US-Zivilprozessordnung, Regel 65, die eine präzise Formulierung von Unterlassungsverfügungen verlangt. Die vom neunten Bezirksgericht gewählte, am „Geist“ orientierte Auslegung stehe dazu im Widerspruch, weil sie einem Gericht erlaube, eine Missachtung schon durch die Feststellung einer Verletzung des „Geistes“ einer Anordnung anzunehmen.

Zweitens kritisiert Apple die Reichweite der angeordneten Maßnahmen. Das Urteil verpflichtet Apple, die Gebührenpraxis für alle registrierten Entwickler:innen weltweit anzupassen, obwohl Epic keine Sammelklage eingereicht habe. Apple argumentiert, dass sich die Verfügung nur auf Epic beziehen dürfe und nicht auch auf andere Anbieter wie etwa Microsoft oder Spotify, die nicht Partei des Verfahrens seien.

Das Unternehmen beruft sich dabei auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Sache Trump gegen CASA. Diese legt fest, dass untergeordnete Gerichte keine allgemeinen Unterlassungsverfügungen erlassen dürfen, die über den konkreten Fall hinaus landesweite Maßnahmen blockieren. Apple sieht die Pflicht, die Gebührenregelung für alle Entwickler:innen anzupassen, als Überschreitung dieser Grenzen und warnt, die Kombination aus „Geist“-Auslegung und universeller Reichweite könne den globalen App-Markt grundlegend verändern.

Gang vor den Supreme Court und mögliche Folgen

Apple beantragt, die Entscheidung des Berufungsgerichts vollständig aufzuheben, ohne dass Gerichte Vorgaben zur Gebührenhöhe machen. Sollte das nicht gelingen, fordert das Unternehmen, dass sich jede gerichtliche Anordnung ausschließlich auf Epic beschränkt und nicht auf alle Anbieter:innen im US-App-Store ausgeweitet wird.

Im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof geht es damit nicht um den gesamten Komplex der Epic-Klage, sondern um die Frage, wie weit Unterlassungsverfügungen reichen dürfen und wann eine Missachtung vorliegt. Apple argumentiert, der eigene Fall eigne sich besonders gut, um diese Punkte grundlegend zu klären. Wenn die bisherige Auslegung bestehen bleibt, könne dies die CASA-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs weitgehend entwerten.

Apple und Epic haben sich auf einen beschleunigten Zeitplan geeinigt. Der Antrag soll am 25. Juni in einer Konferenz des Gerichts behandelt werden. Apple rechnet damit, dass bis zur Sommerpause des Obersten Gerichtshofs Ende Juni oder Anfang Juli entschieden wird, ob der Fall angenommen wird. Parallel laufen die Verfahren in den unteren Instanzen weiter, nachdem vorherige Versuche Apples gescheitert sind, diese Prozesse auszusetzen. Bereits im Januar 2024 hatte Apple erfolglos versucht, den Obersten Gerichtshof in den Streit mit Epic einzubeziehen; außerdem lehnte Richterin Elena Kagan einen Antrag Apples ab, die Vorgaben zur Gebührenberechnung bis zur Entscheidung des Supreme Court auszusetzen.

Fortnite ist mittlerweile in fast allen App Stores weltweit wieder verfügbar.

Via: www.macrumors.com · appleinsider.com
Titelbild KI (Zur Illustration)

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Michael Reimann

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