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Apple scheitert mit Antrag auf Neuverhandlung im App-Store-Streit

Im Verfahren zwischen Apple und Epic Games um Gebühren im App Store hat ein US-Gericht Apples Antrag auf Neuverhandlung abgelehnt. Für externe Käufe ändert sich damit vorerst nichts.

Neuaufrollung des Verfahrens abgelehnt

Der seit Jahren laufende Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games bleibt weiter festgefahren. Eine mögliche Chance für Apple, das Verfahren in entscheidenden Punkten zu drehen, ist nun entfallen. Das Unternehmen wollte eine Entscheidung vom Dezember 2025 per Berufung kippen lassen, blieb damit aber erfolglos.

Laut einem am Montag veröffentlichten Gerichtsdokument lehnte das zuständige Berufungsgericht den Antrag auf erneute Anhörung ab. In dem Beschluss heißt es, das Richter:innen-Gremium habe einstimmig gegen eine erneute Beratung gestimmt.

Inhaltlich verschiebt die Entscheidung die Lage im Streit zwar nicht, sie zementiert aber den bisherigen Stand. Apple muss weiterhin externe Verlinkungen zu alternativen Bezahlwegen zulassen. Wie hoch die Provision auf solche externen Käufe ausfallen darf, bleibt allerdings ungeklärt und damit Verhandlungssache.

Eine endgültige Lösung des Konflikts dürfte damit noch auf sich warten lassen. Die bisherigen Entscheidungen der Gerichte behalten ihre Gültigkeit, der Status quo bleibt bestehen.

Hintergrund: Von „Fortnite“ zum Anti-Steering-Urteil

Ausgangspunkt des Verfahrens war 2020 die Entfernung von Fortnite aus dem App Store. Epic Games hatte das In-App-Kaufsystem von Apple umgangen, um die übliche Gebühr von 30 Prozent zu vermeiden. Stattdessen leitete das Unternehmen Benutzer:innen direkt auf die eigene Website zur Bezahlung um.

2021 erhielt Apple daraufhin eine sogenannte Anti-Steering-Unterlassungsverfügung. Das Unternehmen durfte App-Entwickler:innen nicht länger daran hindern, auf günstigere, externe Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen und dorthin zu verlinken.

Apple musste externe Kauf-Links zulassen und setzte dies im Januar 2024 um. Gleichzeitig führte der Konzern jedoch eine Provision von 27 Prozent auf externe Käufe ein, die mit App-Store-Apps in Verbindung stehen.

Im April 2025 stellte die US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers fest, dass Apple damit gegen die Anti-Steering-Verfügung von 2021 verstoßen hatte. Ab dem 1. Mai 2025 musste Apple seine App-Store-Regeln anpassen. Externe Kauflinks innerhalb von über den App Store installierten Apps mussten erlaubt werden, ohne dass Apple für diese Transaktionen eine Gebühr verlangen durfte.

Gegen diese Anordnung legte Apple im Mai 2025 und erneut im August 2025 Berufung ein. Im Dezember 2025 entschied das Berufungsgericht des neunten Bezirks der USA schließlich, dass Apple grundsätzlich doch Provisionen auf externe Käufe erheben darf – allerdings nicht in der ursprünglichen Höhe von 27 Prozent.

Fortbestehender Status quo im App Store

Epic-Games-CEO Tim Sweeney argumentierte anschließend, Apple solle keine prozentuale Umsatzbeteiligung verlangen, sondern stattdessen feste Beträge von einigen Dutzend bis hin zu Hunderten US-Dollar (rund 90 bis 910 Euro) pro App-Update, um Kosten zu decken.

Wie eingangs beschrieben, versuchte Apple, die Entscheidung des Berufungsgerichts anzufechten – und hat nun auch diesen letzten Versuch verloren. Damit bleiben alle bisherigen Beschlüsse rechtskräftig.

Apple darf weiterhin eine Gebühr auf externe Käufe erheben, die mit Apps aus dem App Store zusammenhängen, sofern sich Apple und Epic über die genaue Ausgestaltung einigen. Die Unterlassungsverfügung von 2021 gilt unverändert: Apple darf Entwickler:innen nicht daran hindern, innerhalb ihrer Apps auf eigene Websites zu verlinken, über die beispielsweise Inhalte für Fortnite verkauft werden.

Fortnite selbst ist in der US-Version des App Store wieder verfügbar. Damit haben die Richter:innen entschieden, die aktuelle Regelung beizubehalten und vorerst keine weiteren Änderungen an den App-Store-Gebühren und externen Kaufmöglichkeiten vorzunehmen.

Via: https://appleinsider.com
Titelbild KI (Zur Illustration)

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Michael Reimann

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