Apple hat im laufenden App-Store-Kartellverfahren in Indien eingelenkt und liefert der Wettbewerbsbehörde nun Finanzdaten. Damit rückt eine mögliche Geldbuße näher.
Der Fall vor der indischen Wettbewerbsbehörde Competition Commission of India (CCI) geht auf das Jahr 2021 zurück. Damals reichte ein Bündnis aus Beschwerdeführer:innen, darunter die Tinder-Eigentümerin Match Group und die Alliance of Digital India Foundation als Vertreterin indischer Start-ups, eine Beschwerde gegen Apples App-Store-Regeln ein. Die CCI untersuchte daraufhin, ob Apple seine Marktmacht bei iPhone-Apps missbraucht.
Die Behörde kam 2024 zu dem Ergebnis, dass Apple eine dominante Position im Markt für iPhone-Apps innehat und der App Store für Entwickler:innen ein „unvermeidbarer Handelspartner“ sei. Entwickler:innen müssten für In-App-Käufe das proprietäre Bezahlsystem von Apple nutzen und dürften keine externen Zahlungsdienste verwenden. Diese Praxis ähnelt Vorwürfen, mit denen sich Apple bereits in der Europäischen Union, den USA und anderen Regionen auseinandersetzen muss.
Indien ist für Apple inzwischen ein wichtiger Markt. Der iPhone-Anteil liegt dort bei rund 9 Prozent des Smartphone-Marktes, vor fünf Jahren waren es etwa 2 Prozent. Parallel hat Apple die Produktion vor Ort deutlich ausgebaut, um die Abhängigkeit von China zu verringern.
Monatelang drehte sich der Konflikt weniger um App-Stores als um Zahlen. Die CCI forderte detaillierte Finanzdaten von Apple, um mögliche Bußgelder berechnen zu können. Apple wehrte sich insbesondere gegen die Herausgabe globaler Finanzkennzahlen und argumentierte, das Verfahren solle ruhen, bis ein separates Gerichtsverfahren gegen das geänderte Kartellrecht entschieden sei.
Das in Indien 2024 aktualisierte Wettbewerbsrecht erlaubt es, Geldbußen auf Basis des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens statt nur der lokalen Einnahmen zu berechnen. Für viele Unternehmen ist dieser Unterschied gering, für Apple jedoch erheblich: Der Umsatz in Indien macht nur einen kleinen Teil des globalen Geschäfts aus. Apple verwies auf ein mögliches Bußgeld von bis zu 38 Milliarden US-Dollar (rund 35,1 Milliarden Euro) und sprach von einem überzogenen Vorgehen der Behörde.
Die CCI lehnte es mehrfach ab, das Verfahren auszusetzen, betonte zunächst den Bedarf an Indien-spezifischen Finanzdaten und warf Apple vor, das Parallelverfahren vor Gericht zur Verzögerung zu nutzen. Ein Gericht in Neu-Delhi wies Apple schließlich an, mit der Behörde zu kooperieren, und untersagte der CCI gleichzeitig, vor dem 15. Juli eine Entscheidung zu verkünden. Damit gewann Apple etwas Zeit, musste aber die geforderten Daten bereitstellen.
Laut einem vertraulichen CCI-Beschluss, auf den sich unter anderem Reuters beruft, hat Apple im Mai zugestimmt, Indien-spezifische Finanzdaten zu liefern. Bei einer Anhörung am 21. Mai bat Apples Rechtsvertretung um eine „letzte Fristverlängerung“ bis zum 25. Juni, die die Behörde gewährte. Am 3. Juni räumte Apple das zentrale Hindernis im Verfahren aus und erklärte sich bereit, die verlangten Zahlen vorzulegen.
Damit endet der Stillstand, der das Verfahren zuletzt vor allem aus formalen Gründen blockiert hatte. Die Einreichung der Finanzdaten bedeutet keine Anerkennung der Vorwürfe, sondern die Anerkennung des Informationsanspruchs der Behörde. Mit den Unterlagen kann die CCI nun die eigentliche Kernfrage angehen: ob Apple sanktioniert wird und in welcher Höhe ein Bußgeld festgesetzt werden könnte.
Der Ausgang bleibt offen. Klar ist jedoch, dass die auf den weltweiten Umsatz bezogene Bußgeldlogik dem indischen Verfahren besonderes Gewicht verleiht. Apple hat sich Zeit bis Mitte Juli gesichert, die Auseinandersetzung über die Offenlegung aber verloren. Wie hoch eine mögliche Strafe ausfällt, entscheidet sich erst im nächsten Schritt.
Via: www.macrumors.com · thenextweb.com
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