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Apple: OpenAI soll Antrag auf Abweisung der Klage nicht stattgeben

OpenAI gegen Apple

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Apple hat in einem neuen Schriftsatz seine Vorwürfe gegen OpenAI bekräftigt und fordert das zuständige Gericht auf, den Antrag auf Abweisung der Klage zurückzuweisen. Im Zentrum stehen weiterhin Anschuldigungen zum Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen.

Apple wirft OpenAI «Verzerrung und Spekulation» vor

Die Auseinandersetzung zwischen Apple und OpenAI hatte mit ungewöhnlichen öffentlichen Stellungnahmen von OpenAI begonnen, in denen das Unternehmen die Vorwürfe bestritt. Am 5. August beantragte OpenAI die Abweisung der Klage und argumentierte im Kern, man benötige Apples Geschäftsgeheimnisse nicht und vielmehr sei Apple nicht in der Lage, zu konkurrieren.

In einem neuen, AppleInsider vorliegenden Schriftsatz nimmt Apple diese Argumentation nun detailliert aufs Korn. Apple wirft OpenAI vor, sich bei seinem Abweisungsantrag auf «Verzerrung, Spekulation und unzulässige externe Beweismittel» zu stützen. Apple bekräftigt die bereits erhobenen Vorwürfe und verweist auf aus seiner Sicht vorliegende Belege für eine unrechtmäßige Aneignung von Geschäftsgeheimnissen sowie dafür, dass OpenAI ein solches Verhalten gefördert habe.

Vorwürfe gegen ehemalige Apple-Mitarbeitende

Ein zentrales Element der Klage betrifft den Umgang einzelner Personen mit vertraulichen Daten. Apple widerspricht in dem Schriftsatz der Darstellung, ein gewisser Mr. Liu habe versehentlich über unbekannte Gerätesynchronisation auf Daten aus Apples Unternehmensservern zugegriffen. Stattdessen legt Apple dar, Liu habe genau gewusst, was er tue, und gezielt eine Software-Schwachstelle ausgenutzt. Er soll sich darüber sogar mit der Bemerkung «LOL … so funny» lustig gemacht haben.

Darüber hinaus geht Apple auf weitere beteiligte Personen ein. So habe OpenAI nicht erklärt, warum Personen, die aus Apple heraus interviewt wurden, dazu angeleitet worden sein sollen, Informationen zu entwenden. Ein weiterer Beteiligter, Mr. Tan, soll nach Darstellung Apples nicht nach allgemein verfügbaren Produkten, sondern nach geheimen Prototypen gefragt haben.

Nach Auffassung von Apple werden diese Vorgänge von OpenAI im Abweisungsantrag verharmlost. OpenAI stelle die Vorwürfe als harmlose Versehen dar und gehe damit an der Schwere der in der Klage erhobenen Anschuldigungen vorbei, heißt es in dem Schriftsatz.

Wie es im Verfahren weitergeht

Apple formuliert seine Forderung an das Gericht eindeutig: Der Antrag von OpenAI auf Abweisung der Klage solle abgelehnt werden. Statt einer frühen Beendigung des Verfahrens will Apple den nächsten Schritt in Richtung Beweisaufnahme gehen.

Der weitere Verlauf des Rechtsstreits ist bereits terminiert. Am 1. Oktober wird das Gericht über Apples Antrag auf ein beschleunigtes Beweisverfahren («expedited discovery») entscheiden. Erst dann dürfte klarer werden, in welchem Umfang die Parteien interne Unterlagen und weitere Informationen offenlegen müssen und wie das Verfahren inhaltlich fortgeführt wird.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.

Via: appleinsider.com

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