In der Klage wegen mutmaßlicher Verletzung von Geschäftsgeheimnissen hat ein US-Gericht weitere Beweisanträge von Apple bewilligt. Das Unternehmen erhält damit zusätzliche Unterlagen und Aussagen zu früheren Beschäftigten und OpenAI.
Hintergrund der Klage
Apple wirft den früheren Beschäftigten Chang Liu und Tang Tan sowie OpenAI und io Products vor, vertrauliche Informationen über Produkte und Technologien unrechtmäßig verwendet oder beschafft zu haben. Diese Informationen sollen die Entwicklung von OpenAIs Consumer-Hardware unterstützt haben. Die Beklagten haben die Vorwürfe laut dem vorliegenden Bericht nicht näher kommentiert.
Apple beantragte eine einstweilige Verfügung, die eine weitere Nutzung der mutmaßlichen Geschäftsgeheimnisse verhindern soll. Außerdem verlangte das Unternehmen ein beschleunigtes Beweisverfahren, um frühzeitig Zugang zu internen Dokumenten, forensischen Beweisen und Aussagen von Beschäftigten zu erhalten.
Richter Edward Davila hatte Apple zuvor einen Teil dieser Anträge bewilligt. Bei weiteren Punkten vertagte er die Entscheidung zunächst, weil Apple den Begriff „Apple Originated Information“ aus seiner Sicht zu weit gefasst hatte. Apple und die Beklagten einigten sich anschließend auf eine engere Definition. Davila übernahm sie nun mit Änderungen und ermöglichte dadurch zusätzliche Beweiserhebungen.
Welche Informationen Apple nun anfordern darf
Die neue Entscheidung erlaubt Apple, weitere Unterlagen zum Umgang der früheren Beschäftigten mit vertraulichen Informationen anzufordern. Dazu gehören Aufzeichnungen über Lius Nutzung von ChatGPT, Claude, Codex, OpenClaw und weiteren KI-Werkzeugen. Die Anfragen umfassen private und geschäftliche Geräte sowie Konten.
Apple darf außerdem Angaben zu Geräten, Konten und Messenger-Apps verlangen, die Liu und Tan mutmaßlich zum Abruf, zur Speicherung oder zum Austausch vertraulicher Apple-Informationen genutzt haben. Dazu kommen Informationen darüber, ob solche Daten gelöscht oder vernichtet wurden – einschließlich Zeitpunkt, Vorgehensweise, Grund und beteiligter Personen.
Auch Aussagen von Vertreter:innen von OpenAI und io Products sind Teil der bewilligten Anträge. Sie sollen sich auf Arbeiten mit Apple-Informationen zu Batterien, Energieverwaltung und Metallveredelung beziehen. Zudem darf Apple nach Interviews von OpenAI mit Apple-Beschäftigten fragen, insbesondere danach, ob dabei vertrauliche Informationen zur Sprache kamen oder erbeten wurden. Aussagen sind ebenfalls zu den Maßnahmen vorgesehen, mit denen OpenAI eine unbefugte Nutzung oder Weitergabe solcher Informationen verhindern wollte.
Weitere Anträge abgelehnt
Davila wies Apples Anträge auf Details zu OpenAIs eigenen Geräten und Konten, internen Untersuchungen sowie einer möglichen Löschung vertraulicher Apple-Informationen zurück. Zwei weitere Anträge auf Aussagen von Unternehmensvertreter:innen lehnte er ebenfalls ab: Sie seien zum jetzigen Zeitpunkt zu weit gefasst und passten besser in die spätere Beweisaufnahme zur Sache.
Die Beklagten haben nach der neuen Anordnung bis zu 14 Tage Zeit, die verlangten Unterlagen vorzulegen und auf Apples Fragen zu antworten.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
Via: 9to5mac.com
