Im Rechtsstreit um angeblich entwendete Geschäftsgeheimnisse hat ein Gericht Apple teilweise Zugang zu OpenAI-Unterlagen und Aussagen ehemaliger Beschäftigter gewährt. Einige weitergehende Forderungen des Unternehmens lehnte die Richter:in ab.
Apple wirft den ehemaligen Beschäftigten Tang Yew Tan und Chang Liu vor, Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum gestohlen zu haben, um OpenAI damit zu nutzen. Nach Darstellung Apples verwendeten die beiden nach ihrem Weggang weiterhin dienstliche Geräte und Dienste. Außerdem sollen sie Sicherheitslücken ausgenutzt und Informationen über Zulieferer an sich selbst gemailt haben. Apple behauptet ferner, sie hätten Apple-Beschäftigte, die sich bei OpenAI vorstellten, dazu aufgefordert, unveröffentlichte Apple-Hardware mitzubringen.
Im Juli 2026 verklagte Apple sowohl die beiden früheren Beschäftigten als auch OpenAI. In dem Verfahren hat Richter Edward Davila am Dienstag einem Teil von Apples Antrag auf relevante Informationen stattgegeben. Ein Urteil in der Sache liegt weiterhin nicht vor.
OpenAI muss laut Gerichtsentscheidung sämtliche forensischen Abbilder herausgeben, die das Unternehmen im Zusammenhang mit Apples Vorwürfen erstellt hat. Dazu kommen Unterlagen zu Gesprächen mit Apple-Beschäftigten, die für OpenAIs Consumer Hardware Products Group interviewt wurden.
Apple darf außerdem alle Line-Unterhaltungen zwischen Chang Liu und Yu-Ting „Alyssa“ Peng einsehen. Peng ist eine weitere frühere Apple-Beschäftigte, die später zu OpenAI wechselte. Zudem kann Apple die drei ehemaligen Beschäftigten befragen lassen.
Das Gericht stimmte auch Apples Antrag auf eine frühe Beweiserhebung zu. Apple müsse frühzeitig Informationen erhalten, um den Umfang der mutmaßlichen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen aufzuklären, heißt es in der Begründung. So solle verhindert werden, dass Apples Informationen mit OpenAIs Hardwareprodukten oder anderer Forschung vermischt werden.
Allerdings hielt das Gericht einen Teil der Forderungen für zu weit gefasst. Ihre Erfüllung wäre für die Beklagten mit erheblichem Aufwand verbunden. Apple habe zwar präzise formuliert, zugleich aber sehr umfassend Informationen verlangt, die in irgendeiner Weise mit „Apple Originated Information“ zusammenhängen. Einige Forderungen liefen damit nach Einschätzung des Gerichts auf eine äußerst belastende, möglicherweise kaum zu bewältigende Aufgabe hinaus.
Abgelehnt wurde insbesondere Apples Antrag auf OpenAI-Forschungs- und Entwicklungsunterlagen zu Metalloberflächen, Energieverwaltung und Batteriefunktionen bei Verbraucherhardware.
Wie der Rechtsstreit ausgeht, ist weiterhin offen. Zunächst muss OpenAI die angeforderten Dokumente bereitstellen. Bis Apple die früheren Beschäftigten befragen kann, könnten laut Bericht noch Monate vergehen. Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen; die Entscheidung betrifft zunächst den Zugang zu Beweismaterial und nicht die Frage, ob die Vorwürfe zutreffen.
Für Euch bedeutet der Beschluss: Apple erhält Zugang zu bestimmten Unterlagen und Aussagen, aber nicht zu sämtlichen Informationen, die das Unternehmen angefordert hatte. Über die zentralen Vorwürfe gegen OpenAI und die früheren Apple-Beschäftigten ist damit noch nicht entschieden.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
Via: appleinsider.com
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