Apple sieht sich bisher nicht sofortigen finanziellen Sanktionen durch die Europäische Kommission ausgesetzt. Diese verschont das Unternehmen, auch wenn es die Frist für die Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) am 26. Juni verstreichen lässt. Zuvor hatte Apple bereits eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Richtlinien des App Stores erhalten.
Keine automatischen Sanktionen nach Ablauf der Frist
Die Europäische Kommission hat gegenüber Euronews klargestellt, dass nach Ablauf des 60-tägigen Gnadenfrist von Apple keine automatischen finanziellen Sanktionen verhängt werden. Eine Sprecher:in der Kommission betont, dass weitere Strafen erst nach einer formellen Analyse des aktuellen Verhaltens von Apple erfolgen. Zudem wird ein prozeduraler Austausch von Erkenntnissen zwischen der Regulierungsbehörde und dem Unternehmen stattfinden.
Diese Gnadenfrist begann im April 2025 und erfolgt nach Maßnahmen der Kommission, die Apple wegen Verstößen gegen den DMA mit 500 Millionen Euro bestraft hatte. Diese sehen vor, dass sogenannte Gatekeeper-Plattformen Entwicklern erlauben müssen, Nutzer:innen über alternative Kaufoptionen außerhalb des Ökosystems zu informieren. Apple habe laut Kommission Entwickler:innen daran gehindert, Nutzer:innen zu alternativen Angeboten zu lenken und damit die Wahlmöglichkeiten der Nutzer:innen eingeschränkt.
Apples Status als Gatekeeper
Der DMA bezeichnet Apple wegen seiner dominanten Marktstellung als „Gatekeeper„-Plattform mit erhöhten Verpflichtungen. Ziel der Gesetzgebung ist es, fairen Wettbewerb und Nutzerwahl zu fördern, indem ausgrenzende Praktiken auf digitalen Märkten eingeschränkt werden. Neben Apple sind auch Unternehmen wie Meta, Alphabet, Amazon, ByteDance und Microsoft als Gatekeeper eingestuft.
Sollte Apple nach der Überprüfung der Kommission weiterhin als nicht konform gelten, könnten täglich wiederkehrende Strafzahlungen von bis zu 5 % des durchschnittlichen täglichen weltweiten Umsatzes erfolgen. Der DMA ermöglicht zudem einmalige Geldstrafen von bis zu 10 % des jährlichen weltweiten Umsatzes, die bei wiederholten Verstößen verdoppelt werden.
Unklarer Bewertungszeitplan der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat noch keinen Zeitplan für die Fertigstellung ihrer vorläufigen Bewertung von Apples Konformität veröffentlicht. Ebenso ist unklar, wann möglicherweise weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden könnten. So lange keine endgültige Bestimmung getroffen wurde, bleibt Apple von potenziellen finanziellen Strafen bedroht. In der Zwischenzeit folgen keine sofortigen Sanktionen. Die Kommission versteht ihren Ansatz gegenüber Euronews als „fortlaufenden Austausch“ statt einer endgültigen Compliance-Bewertung.