Diebstahlschutz soll verhindern, dass Unbefugte ein iPhone nutzen. Doch aktive Nutzersperren können auch die Wiederaufbereitung funktionierender Geräte blockieren: Ein US-Refurbisher konnte nach eigenen Angaben 66.000 iPhones deshalb nicht weiterverarbeiten.
Über den Fall berichtete ad-hoc-news.de. Demnach scheiterten die Geräte an aktiven Nutzersperren. Sie lassen sich dadurch nicht ohne Weiteres wiederaufbereiten und für eine erneute Nutzung vorbereiten. Wie viele der iPhones tatsächlich gestohlen wurden oder aus anderen Gründen gesperrt blieben, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Die Aktivierungssperre gehört zu den Sicherheitsfunktionen, die ein Gerät vor unbefugter Nutzung schützen sollen. Ist sie noch mit dem Konto der bisherigen Besitzer:innen verknüpft, kann ein Refurbisher das iPhone nicht einfach zurücksetzen und weitergeben. Die Schutzfunktion erfüllt damit ihren Zweck, erschwert zugleich aber den Umgang mit Geräten, deren Eigentümer:innen sie nicht korrekt aus dem eigenen Konto gelöst haben.
US PIRG, eine Verbraucherschutzorganisation, und der Refurbisher John Burns schlagen laut dem Bericht eine Geräteprüfung vor. Sie soll dabei helfen, nicht gestohlene Smartphones wiederaufzubereiten. Der Vorschlag zielt auf die Unterscheidung zwischen Geräten, die rechtmäßig weitergegeben werden, und solchen, die weiterhin gesperrt bleiben müssen.
Wer ein iPhone verkauft oder weitergibt, sollte vorab die Verknüpfung mit dem eigenen Konto lösen. Andernfalls kann die Aktivierungssperre nach der Übergabe weiterhin greifen. Das Gerät bleibt dann für die nächste Person und für einen Refurbisher nur eingeschränkt nutzbar.
Wichtig ist deshalb, die Entfernung der Sperre vor der Weitergabe zu erledigen und zu prüfen, ob sie tatsächlich aufgehoben wurde. Wer ein gebrauchtes iPhone kauft oder zur Wiederaufbereitung übernimmt, sollte ebenfalls klären, ob noch eine Nutzersperre aktiv ist. Die vorliegenden Informationen nennen allerdings keine konkreten Schritte in den Geräteeinstellungen und keine Einzelheiten zu einem Prüfverfahren.
Für Refurbisher stellt sich außerdem die Frage, welche Nachweise sie benötigen, um ein gesperrtes Gerät als rechtmäßig erworben einzustufen. Eine Prüfung könnte den Weg zurück in den Wiederverkauf ermöglichen, sofern sie verlässlich zwischen legitimer Weitergabe und Diebstahl unterscheidet. Welche Nachweise dafür genügen sollen, ist in den verfügbaren Angaben nicht beschrieben.
Der Fall macht einen Zielkonflikt sichtbar: Eine wirksame Diebstahlsicherung soll gestohlene iPhones für Unbefugte unbrauchbar machen. Gleichzeitig können gesperrte Geräte, die rechtmäßig weitergegeben wurden, aus dem Wiederverwertungskreislauf fallen. Die Zahl von 66.000 blockierten iPhones zeigt, wie groß dieser praktische Effekt in einem einzelnen Fall sein kann.
Eine Lösung muss daher zwei Anforderungen berücksichtigen: Sie darf gestohlene Geräte nicht leichter verwertbar machen, sollte aber die Wiederaufbereitung rechtmäßig überlassener Smartphones ermöglichen. US PIRG und John Burns setzen dafür auf eine Geräteprüfung. Wie diese aussehen und welche Nachweise sie voraussetzen könnte, bleibt nach den vorliegenden Informationen offen.
Via: www.ad-hoc-news.de
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