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US-Gericht rügt Apple wegen Verstoß gegen App-Store-Anordnung

Ein US-Bundesgericht hat festgestellt, dass Apple gegen eine frühere gerichtliche Anordnung verstoßen hat, die mehr Wettbewerb im App Store ermöglichen sollte. Die Maßnahme stammt aus dem Kartellrechtsstreit mit dem Spieleentwickler Epic Games. Die Richterin Yvonne Gonzalez Rogers in Oakland erklärte in ihrem 80-seitigen Urteil, dass Apple die Vorgaben ihrer einstweiligen Verfügung missachtet habe. Der Fall wird nun an die US-Staatsanwaltschaft zur Prüfung auf strafrechtliche Konsequenzen weitergeleitet.

Fehlende Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben

Laut der Richterin hat Apple „willentlich“ versucht, Wettbewerb zu behindern, statt die Anordnung umzusetzen. Besonders schwer wiegt dabei die Rolle des Apple-Finanzchefs Alex Roman. Seine Aussagen zur Umsetzung seien laut Gericht „voller Irreführungen und Unwahrheiten“ gewesen. Die ursprüngliche Verfügung aus dem Jahr 2021 verpflichtete Apple dazu, App-Entwickler:innen die Nutzung alternativer Zahlungswege zu gestatten.

Epic Games wirft Apple vor, durch hohe Provisionen und das Blockieren von externen Bezahlmöglichkeiten eine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. In der Kritik steht insbesondere eine neue 27-Prozent-Gebühr, die Apple für Käufe über externe Links erhebt – obwohl der App Store selbst 30 Prozent verlangt.

Richterin verweigert Aufschub der Maßnahmen

In ihrer Entscheidung untersagte Richterin Gonzalez Rogers Apple ab sofort, Entwickler:innen daran zu hindern, Nutzer:innen auf externe Bezahloptionen hinzuweisen. Auch die Erhebung zusätzlicher Gebühren auf außerhalb des App Stores getätigte Käufe sei unzulässig. Ein Antrag auf Aussetzung der Entscheidung wurde abgelehnt. Die Begründung: Apples Verhalten sei zu schwerwiegend und die Verzögerungen zu zahlreich.

Apple kündigte an, sich an das Urteil zu halten, plant jedoch eine Berufung. Epic-CEO Tim Sweeney wertete das Urteil als Erfolg für Entwickler:innen und Verbraucher:innen. Er kündigte an, Fortnite kommende Woche wieder im App Store anbieten zu wollen. Apples Vorgehen, einschließlich Warnhinweisen bei externen Links, bezeichnete Sweeney als „kommerziell unbrauchbar“.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen folgen

Ob es zu einem Strafverfahren gegen Apple kommt, liegt nun beim US-Justizministerium. Das Gericht selbst äußerte sich nicht zu möglichen Sanktionen, stellte jedoch klar, dass das Unternehmen möglicherweise „die Früchte seines Verstoßes“ verlieren könnte. Mit diesem Urteil erhöht sich der Druck auf Apple, grundlegende Änderungen am App Store durchzuführen.

Via: Reuters
Titelbild: KI (ChatGPT)

Michael Reimann

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