Der Europäische Gerichtshof hat die Kartellstrafe von rund 4,1 Milliarden Euro (4,67 Milliarden US-Dollar / ca. 4,34 Milliarden Euro) gegen Google und Alphabet endgültig bestätigt. Der Rechtsstreit dreht sich um den Umgang mit dem mobilen Betriebssystem Android.
Die Europäische Kommission hatte Google im Jahr 2018 eine damals beispiellose Geldbuße auferlegt. Die Behörde war zu dem Schluss gekommen, dass Google die marktbeherrschende Stellung von Android missbraucht habe, um den eigenen Diensten einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Konkret ging es um Vereinbarungen mit Smartphone-Hersteller:innen zur Vorinstallation von Google-Apps.
Nach Auffassung der Kommission sorgten diese Vorgaben dafür, dass konkurrierende Angebote es schwerer hatten, sich auf Android-Geräten zu etablieren. Nutzer:innen wurden dadurch nach Ansicht der EU-Kommission in ihrer Auswahl eingeschränkt, weil Google-Dienste auf vielen Geräten von Beginn an präsent waren.
Google hat die Entscheidung der Kommission seit 2018 durch das europäische Gerichtssystem angefochten. Zunächst landete der Fall vor dem Gericht der Europäischen Union, das die Grundentscheidung bestätigte, die Strafe aber im Jahr 2022 von ursprünglich 4,34 Milliarden Euro auf rund 4,1 Milliarden Euro senkte.
Gegen dieses Urteil legten Google und die Muttergesellschaft Alphabet erneut Rechtsmittel ein. Nun hat der Europäische Gerichtshof als oberste richterliche Instanz der EU diese letzte Berufung zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg in diesem Verfahren ausgeschöpft.
In einer Mitteilung erklärte der Gerichtshof, er weise das Rechtsmittel von Google und Alphabet gegen das Urteil des Gerichts zurück. Zugleich bestätigte er damit die von der Kommission verhängte und vom Gericht angepasste Geldbuße wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Zusammenhang mit dem Android-Betriebssystem.
Der EuGH stellte klar, dass die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union Bestand hat und die Sanktion gegenüber Google und Alphabet in der geänderten Höhe in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt.
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist die Kartellstrafe rechtskräftig. Sie gehört zu den höchsten Geldbußen, die die Europäische Kommission je gegen ein Technologieunternehmen verhängt hat. Der Fall steht exemplarisch für das Vorgehen der EU gegen große Digitalkonzerne, wenn diese nach Ansicht der Behörden ihre Marktmacht ausnutzen.
CNBC hat nach der Entscheidung bei Google um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort lag zunächst nicht vor. Weitere Entwicklungen in dieser Sache werden erwartet, Details liegen aktuell aber noch nicht vor. Die Berichterstattung zu diesem Thema wird laufend aktualisiert.
Via: https://www.cnbc.com
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