Im Falle eines Austausches im Rahmen der Garantie kann es vorkommen, dass der Kunde von Apple ein generalüberholtes Gerät erhält. Ein Gericht in Dänemark urteilte jetzt aber, dass dies nicht Rechtens sei. Nach einem ähnlichen Urteil im Sommer in den Niederlanden ist dies das zweite EU Land mit einem entsprechenden Entscheid.
Das Gericht begründet die Entscheidung wie folgt – Ein generalüberholtes Gerät könnte einen geringen Wiederverkaufswert haben – und ist damit eine Benachteiligung gegenüber dem Kunden und damit unzulässig. Ob Apple eine höhere Instanz anrufen wird ist noch unklar, da es sich in Dänemark aber um eine Grundsatzentscheidung handelt erscheint dies durchaus denkbar.
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