debunix
Prinzenapfel
- Registriert
- 13.01.05
- Beiträge
- 548
Lieber jesfro.
Eigentlich ist bei der Seite alles ok. Die AGB sind gut erreichbar und das Angebot relativ klar.
Nur ist es so, dass du schon richtig erkannt hast, dass es eine Bestätigungs-Mail geben muss, die du nicht erhalten hast.
Ein Vertrag kommt kommt durch Erklärung von Willenserklärungen zustande, wovon in diesem Fall eine fehlt. Durch die klare Ansage auf der Homepage, dass du eine Bestätigungsmail bekommst, ist bisher noch gar kein Vertrag zwischen dir und dem Betreiber zustande gekommen. Ein Vertrag besteht zudem aus gegenseitig geschuldeten Leistungen, sprich einer kriegt was vom anderen für etwas. Solltest du also bisher noch gar nichts genutzt haben, bzw. genutzt haben können, dann ist ein Vertrag ebenfalls hinfällig. Die Beweislast liegt in dem Fall übrigens beim Betreiber, da sie dir nachweisen müssen, dass du die Mail bekommen hast und das Angebot genutzt hast.
Die Widerrufsfrist beginnt zudem erst zu laufen, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, also bis jetzt noch gar nicht!
Und da die meisten Betreiber solcher Seiten sowieso kein Urteil haben möchten ob ihrer etwas zweifelhaften Angebote, wird dich niemand vors Gericht ziehen. Du kriegst ein bis zwei dumme Schreiben, danach geben sie meistens Ruhe, oder es gibt die Firma schon nicht mehr
Und sehr geehrter derive, woher nehmen sie sich eigentlich das Recht heraus, als juristisch sattelfest aufzutreten? Gelinde gesagt glänzen sie in ihren Aussagen nur durch Halbwissen bezüglich juristischer Bildung.
Eigentlich ist bei der Seite alles ok. Die AGB sind gut erreichbar und das Angebot relativ klar.
Nur ist es so, dass du schon richtig erkannt hast, dass es eine Bestätigungs-Mail geben muss, die du nicht erhalten hast.
Ein Vertrag kommt kommt durch Erklärung von Willenserklärungen zustande, wovon in diesem Fall eine fehlt. Durch die klare Ansage auf der Homepage, dass du eine Bestätigungsmail bekommst, ist bisher noch gar kein Vertrag zwischen dir und dem Betreiber zustande gekommen. Ein Vertrag besteht zudem aus gegenseitig geschuldeten Leistungen, sprich einer kriegt was vom anderen für etwas. Solltest du also bisher noch gar nichts genutzt haben, bzw. genutzt haben können, dann ist ein Vertrag ebenfalls hinfällig. Die Beweislast liegt in dem Fall übrigens beim Betreiber, da sie dir nachweisen müssen, dass du die Mail bekommen hast und das Angebot genutzt hast.
Die Widerrufsfrist beginnt zudem erst zu laufen, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, also bis jetzt noch gar nicht!
Und da die meisten Betreiber solcher Seiten sowieso kein Urteil haben möchten ob ihrer etwas zweifelhaften Angebote, wird dich niemand vors Gericht ziehen. Du kriegst ein bis zwei dumme Schreiben, danach geben sie meistens Ruhe, oder es gibt die Firma schon nicht mehr

Und sehr geehrter derive, woher nehmen sie sich eigentlich das Recht heraus, als juristisch sattelfest aufzutreten? Gelinde gesagt glänzen sie in ihren Aussagen nur durch Halbwissen bezüglich juristischer Bildung.