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Zwei iPhones

patz

Châtaigne du Léman
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15.11.05
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819
wo ich aber wirklich drauf schauen würde wäre bei der belastung des betrages, ich meine wenn das lastschrift verfahren gleichgut funktioniert wie das mit dem versand...!
Mir wurde eine Gutschrift versprochen, da es ja schon abgebucht wurde...
 

Joe

Akerö
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Na dann bin ich auf die Gutschrift gespannt :) Ich hätte es erstmal behalten - aber naja, muss jeder selber wissen.
 

C.Schwab

Finkenwerder Herbstprinz
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Achso..dachte da wäre noch iwas wg. der Unannehmlichkeiten gekommen.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Ich finde es wirklich schlimm, dass wir überhaupt über eine solche Frage nachdenken müssen. Wo sind wir eigentlich moralisch gelandet? Wie kommt man auf die Idee, ein versehentlich versandtes Produkt schlicht behalten zu wollen?

Schon mal dran gedacht, dass irgendjemand deswegen vielleicht mächtig Ärger bekommen könnte?

Aufklären, ein gutes Gewissen haben und sich freuen, dass das schöne neue iPhone für nur wenig Geld richtig gut funktioniert. Das andere Gerät abholen lassen und sich freuen, niemanden beschissen zu haben ... und wenn´s T-Mobile ist.
 

Microsaft

Blutapfel
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ich hätte der telekom zumindest noch ne betrag für meine mühen berechnet.
weg zur post, verpacken bla und so. stundensatz € 50,-
immerhin hattest du einen zusätzlichen aufwand durch deren fehler....
 

TommyTom

Empire
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Zum Thema Gewissen und Recht/Unrecht...

Ich habe mal in meiner Sparkasse morgens um 7 Uhr 200 Euro im Geldautomaten gefunden. Es war Winter und ich war dick eingepackt, incl. Mütze, also man konnte mich nicht erkennen.

Ich habe den ganzen Weg zur Uni überlegt, habe meine Eltern deswegen aus dem Bett geklinget, weil ich nicht wusste, ob ich es behalten soll oder nicht. Ich hätte es als Student verdammt gut gebrauchen können. Aber dann ich ein bisschen nachgedacht und habe da um 8 Uhr bei der Bank angerufen und das gemeldet um 1. mein GEwissen zu erleichtern und 2. irgendwelchen Anschuldigungen vorzubeugen.

Bin dann Nachmittags hin, habe es brav abgegeben. habe mich mit der Kassiererin unterhalten und sie meinte nur, dass es einen Anzeige an den Finder gibt, wenn die SK das alles herausgefunden hätte.
Habe zwar nie eine Nachricht oder sogar FInderlohn oder so bekommen, aber nachdem ich mal ein wenig bei Google geschaut habe, wo div. ähnliche Fälle gelistet waren (XY findet 50 € in ATM, meldet sich nicht sofort, bekommt Fundunterschlagungsanzeige und 500 € Strafe),
war mein Gewissen beruhigt und ich konnte bzw. kann ruhig schlafen!

Gruß Tommy
 

bauklo

Finkenwerder Herbstprinz
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Ich lach mich kaputt...
Da wird §241 BGB zitiert aber dann nur Absatz 1...
Bitte auch Absatz 2 lesen!
Davon ab: Unterschlagung ist eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Kann man mal sehen, was für Ratschläge dabei rumkommen, wenn man in einem (fachfremden) Forum Fragen stellt, die besser ein Rechtsanwalt beantworten sollte...

@patz:
Hast Du richtig gemacht!

§ 241a Unbestellte Leistungen *)

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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26.08.07
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396
Ich lach mich kaputt...
Da wird §241 BGB zitiert aber dann nur Absatz 1...
Bitte auch Absatz 2 lesen!
Davon ab: Unterschlagung ist eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Kann man mal sehen, was für Ratschläge dabei rumkommen, wenn man in einem (fachfremden) Forum Fragen stellt, die besser ein Rechtsanwalt beantworten sollte...

@patz:
Hast Du richtig gemacht!

§ 241a Unbestellte Leistungen *)

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.


Richtig. Die Herleitung von Anspruchsgrundlagen folgt eben nicht nur der Auffindung nur EINER Vorschrift, sondern auch dem Ausschluss anderer Vorschriften.

Hier kann es nicht so sein, dass es sich "nur" um einen unbestellten Artikel handelt, sondern klar um eine fehlerhaften Ausführung einer Bestellung. Bestellt wurde, geliefert wurde versehentlich doppelt. Er WUSSTE jedenfalls SICHER, dass doppelt geliefert worden ist und er versehentlich ein Gerät mehr erhalten hat. Es besteht zwar keinerlei Verpflichtung, diesen Sachverhalt aufzuklären, jedoch das Gerät auf Anforderung ungenutzt herauszugeben.

Nochmal zurück zur Moral: Kann man wirklich das Gerät einfach behalten, verkaufen oder nutzen oder verschenken, ohne sich selbst vor sich zu schämen?
 

rc4370

Wöbers Rambur
Registriert
09.03.09
Beiträge
6.528
das überhaupt darüber diskutiert wird, den offensichtlichen fehler eines mitarbeiters auszunutzen und das zuviel gelieferte gerät zu behalten, ist ja wohl der hammer.
abgesehn davon, das es ungesetzlich ist, ist es moralisch verwerflich. wenn beim bezahlen im geschäft falsch herausgegeben wird, zu gunsten des kunden, kann man sich freuen und seiner wege gehn. sicher ist allerdings, wenn abends die kasse abgerechnet wird, muss der mitarbeiter der für die kasse verantwortlich ist, den fehlbetrag aus eigener tasche ersetzen.
an den TO, was würdest du dir wünschen, wenn dir ein solcher fehler unterlaufen würde?
 

iPd

Galloway Pepping
Registriert
03.07.08
Beiträge
1.355
Wieso wird hier noch weiter diskutiert? Der TO hat doch schon auf Seite 3 oder vorher schon gesagt, dass er das zweite iPhone zurückgegeben hat!