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Hallo liebe Apfeltalker.
Gestern fand ich ein unangenehmes Schreiben in meinem Briefkasten, auf dem mir mitgeteilt wurde, dass ein Gerichtsvollzieher bei mir gewesen wäre, mich aber nicht angetroffen hätte. Gläubiger sei Esprit Retail und haben wollen sie von mir 650€.
In Anbetracht der Situation, dass ich noch nie etwas bei Esprit bestellt, und auch keine Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder Mahnbescheide erhalten habe, fiel ich natürlich aus allen Wolken.
Nun habe ich gestern Abend noch bei Esprit angerufen, und eine freundliche Mitarbeiterin konnte mir nach einigen Absprachen mit Ihren Kollegen und kurzer Suche in der Kundendatenbank darüber Auskunft geben, dass es sich bei den Forderungen um zwei Bestellungen aus dem Januar und Februar 2007 handele. Bestellt worden seien jeweils Schuhe und die Kosten beliefen sich auf 59€ sowie 69€. Des Weiteren konnte sie mir auch die Adresse des Empfängers nennen - ein Hermes Paketshop.
Nun gehe ich davon aus, dass es sich bei der Bestellerin um meine Mutter handelt (der Paketshop ist im Wohnort meiner Mutter). Mit dieser habe ich bislang noch nicht sprechen können.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage, wie eine Firma einen Vollstreckungsbescheid erwirken kann, ohne dass der angebliche Schuldner jemals Rechnungen, Mahnungen etc. erhalten hat (Da sie einen Gerichtsvollzieher zu mir schicken konnten werden sie doch wohl auch meine Adresse haben).
Des Weiteren stellt sich mir nun die Frage, wie ich mich gegen diese Forderung nun zur Wehr setzen soll und wie ich beweise, dass ich niemals irgendetwas bei besagter Firma bestellt habe.
Hat jemand von Euch derartige Erfahrungen gemacht und kann mir evtl. ein paar Hinweise geben (bitte keinen à la "Geh zu 'nem Rechtsanwalt" - Dort werde ich hingehen wenn ich mit meiner Mutter gesprochen habe oder bevor der Gerichtsvollzieher erneut wieder kommt - was laut Schreiben übernächste Woche sein wird - dann aber mit Durchsuchungsbeschluß.)?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Âne
Gestern fand ich ein unangenehmes Schreiben in meinem Briefkasten, auf dem mir mitgeteilt wurde, dass ein Gerichtsvollzieher bei mir gewesen wäre, mich aber nicht angetroffen hätte. Gläubiger sei Esprit Retail und haben wollen sie von mir 650€.
In Anbetracht der Situation, dass ich noch nie etwas bei Esprit bestellt, und auch keine Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder Mahnbescheide erhalten habe, fiel ich natürlich aus allen Wolken.
Nun habe ich gestern Abend noch bei Esprit angerufen, und eine freundliche Mitarbeiterin konnte mir nach einigen Absprachen mit Ihren Kollegen und kurzer Suche in der Kundendatenbank darüber Auskunft geben, dass es sich bei den Forderungen um zwei Bestellungen aus dem Januar und Februar 2007 handele. Bestellt worden seien jeweils Schuhe und die Kosten beliefen sich auf 59€ sowie 69€. Des Weiteren konnte sie mir auch die Adresse des Empfängers nennen - ein Hermes Paketshop.
Nun gehe ich davon aus, dass es sich bei der Bestellerin um meine Mutter handelt (der Paketshop ist im Wohnort meiner Mutter). Mit dieser habe ich bislang noch nicht sprechen können.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage, wie eine Firma einen Vollstreckungsbescheid erwirken kann, ohne dass der angebliche Schuldner jemals Rechnungen, Mahnungen etc. erhalten hat (Da sie einen Gerichtsvollzieher zu mir schicken konnten werden sie doch wohl auch meine Adresse haben).
Des Weiteren stellt sich mir nun die Frage, wie ich mich gegen diese Forderung nun zur Wehr setzen soll und wie ich beweise, dass ich niemals irgendetwas bei besagter Firma bestellt habe.
Hat jemand von Euch derartige Erfahrungen gemacht und kann mir evtl. ein paar Hinweise geben (bitte keinen à la "Geh zu 'nem Rechtsanwalt" - Dort werde ich hingehen wenn ich mit meiner Mutter gesprochen habe oder bevor der Gerichtsvollzieher erneut wieder kommt - was laut Schreiben übernächste Woche sein wird - dann aber mit Durchsuchungsbeschluß.)?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Âne