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Woz unterstützt Dotcom: Apple-Gründer stellt Position klar

Niklas Marxen

Thurgauer Weinapfel
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Letzte Woche veröffentlichte Kim „Dotcom“ Schmitz ein Foto mit sich und dem Apple-Gründer Steve Wozniak. Wozniak hatte Schmitz in Neuseeland besucht und unterstützt einen Verein, der die Daten der ehemaligen Nutzer des gesperrten Dienstes MegaUpload retten will. In einem Interview gegenüber CNET gab Wozniak nun an, dass er auch sonst voll hinter Dotcom steht. Wenn Kriminelle Briefe zur Vollendung ihrer Tat benützten, schließe man schließlich auch nicht das Postamt. Wenn Regierungen einem klassischen IT-Kerl, der einen Filesharing-Service betreibt, organisiertes Verbrechen vorwürfen, zeige das, wie schlecht der Versuch, Schmitz ausgeliefert zu bekommen, vorbereitet sei. Die amerikanische Staatsanwaltschaft versuche Schlupflöcher auszunutzen. „Was ein Pech für die US-Regierung, dass Dotcom in Neuseeland lebt, wo man in Sachen Menschenrechte besser dran ist“, so Wozniak. [PRBREAK][/PRBREAK]

Wozniak kritisierte weiterhin, dass man Schmitz aus seinem gesperrten Vermögen nur einen Unterhalt zum Leben zukommen lasse, die Ausgaben, die er aufgrund seiner Anwälte hat, jedoch nicht berücksichtige. Die andere Seite hätte genügend finanzielle Mittel und hoffe nun, dass Schmitz aus finanziellen Gründen einknicke. Kim sei jedoch eine so gemochte und respektierte Persönlichkeit, dass seine Anwälte ohne Vorschuss für ihn arbeiten würden.

Wozniak fragte sich, warum die Industrie, denen das urheberrechtlich geschützte Material, um das es geht, hinter einem Kerl her ist, der alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Links, die entfernt werden sollten, zu entfernen. Er, Woz, benutze auch die iDisk und Dropbox, um Daten mit seinen Freunden zu teilen, die auch urheberrechtlich geschützt sein könnten. Vielleicht sei sogar ab und zu mal ein Song darunter, den er an seinen Sohn schicke, auch wenn er dafür die Geschenkfunktion in iTunes nutze. Es gebe jedoch viele legale und legitime Nutztungsmöglichkeiten für Peer-to-Peer-Sharing und Cloudstorage.

Jedoch machte Wozniak auch klar, dass Raubkopieren im Prinzip keine unterstützenswerte Sache sei. „Das Urheberrecht zu verletzen, ist falsch. Genauso falsch wie schneller zu fahren, als es die Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt. Dabei möchte ich bemerken, dass Apple mit iTunes den ersten guten Kompromiss mit der Musikindustrie gefunden hat. Gut, dass das nicht gleich zu Beginn gestoppt wurde."

irawozkim.jpg
 
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stef.applix

Boskop
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Recht hat er. Die Amis haben halt gedacht mit Dotcom eine einfach zu erlegendes Opfer zu haben. Tja sieht wohl derzeit nicht so aus
 

drzoidberg

Lambertine
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Was man bei Kim Schmitz aber auch immer mal wieder bedenken sollte ist, dass er mehrfach wegen Insiderhandels sowie Betrugs, Datenausspähung und Computermanipulation verurteilt wurde.
 

Mitglied 39040

Gast
Aus meiner Sicht zeigt sich in dem Interview, daß Woz (wie viele andere auch) arg positiv voreingenommen ist; nicht jeder, der von Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen wird, ist sogleich unschuldig!
Und jemand, der ein begnadeter Tüftler & Techniker ist, qualifiziert sich dadurch keinesfalls zum Juristen oder gar Philosophen.

Woz liegt falsch und Schmitz ist ein Halunke - soweit meine Meinung dazu.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Der Vergleich mit dem Postamt hinkt angesichts der zweifelhaften "Aktivitäten" und des damit erzielten Reichtums doch arg.
 

eichyl

Rhode Island Greening
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Der Vergleich mit dem Postamt hinkt angesichts der zweifelhaften "Aktivitäten" und des damit erzielten Reichtums doch arg.

Oh das ist interessant, erläutere dies mal etwas näher, bitte! Was ist denn mit den zweifelhaften Aktivitäten bei der Post, werden die von Dir nur versehentlich ignoriert oder ist das einfach irrelevant?

So etwas wie Verletzung des Postgeheimnisses, geöffnete Briefe mit entwendung des Inhalts, illegaler Schmuggel von bspw. Zigaretten durch Postangestellte, usw. Ach, und ich vergaß die Post arbeitet ja für umsonst, so dass die Vorstände bestimmt gaaaaanz arme Schlucker sind...o_O
 

cascade

Welscher Taubenapfel
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Hehler werden bestraft, wenn sie geklaute Sachen für andere verkaufen. Dieser Vergleich ist im Gegensatz zu dem mit der Post, die nicht weiß, was in den Briefen ist, sehr treffend.

Es ist ja nun weiß Gott nicht so, als ob der Herr Schmitz nicht wusste und das nicht unterstützt hat.
 
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Ist das nicht ein ähnlicher Vorwurf, den man auch den Betreibern von kino.to gemacht hat?
Da gab's ja soweit ich weiß Schuldsprüche.
heikles Thema
 

ASolution

Jonathan
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Hehler werden bestraft, wenn sie geklaute Sachen für andere verkaufen. Dieser Vergleich ist im Gegensatz zu dem mit der Post, die nicht weiß, was in den Briefen ist, sehr treffend.

Es ist ja nun weiß Gott nicht so, als ob der Herr Schmitz nicht wusste und das nicht unterstützt hat.

also werde ich bestraft, wenn ich mein geschenktes Fahrrad weiter verkaufe obwohl es geklaut wurde und ich nichts davon wusste??
also werde ich bestraft, wenn ich ein "Paket" Liefere wie DHL und ich nicht weiß was drin ist?
Da wird doch eher der Absender Bestraft oder?
Wenn ich jetzt Mariuhana, mit UPS zu meinem Kollegen schicke wird dann ups mit bestraft? der vergleich passt ja wohl mal am besten.
oder noch besser ich schick meine raubkopierte cd durch die weltgeschichte, an jedem der daran interesse hat. WIe kriminell ist dann UPS ohne einblick in meine Pakete??
 

FrankR

Gascoynes Scharlachroter
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Wie naiv muss man sein - die Fettbacke hat ihren üppigen Lebensunterhalt ganz bewusst auf einer Plattform aufgebaut, auf der mit illegalen Inhalten gehandelt wurde. Das dort nicht mit den Kochrezepten von Oma Uschi getauscht wurde, war doch jedem klar. Um Schmitz einordnen zu können reicht ein Blick in sein bisheriges Wirken, da braucht man keine rechtsphilosophischen Studien darüber hinaus zu betreiben.
 

cascade

Welscher Taubenapfel
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also werde ich bestraft, wenn ich mein geschenktes Fahrrad weiter verkaufe obwohl es geklaut wurde und ich nichts davon wusste??

Genau das ist der Punkt. Wenn du nichts davon wusstest und auch kein Grund dafür bestand, das anzunehmen, dann nicht. Aber der Herr Schmitz wusste genau, dass er sein Geld da mit illegalem Inhalt macht.

also werde ich bestraft, wenn ich ein "Paket" Liefere wie DHL und ich nicht weiß was drin ist?
Da wird doch eher der Absender Bestraft oder?
Wenn ich jetzt Mariuhana, mit UPS zu meinem Kollegen schicke wird dann ups mit bestraft? der vergleich passt ja wohl mal am besten.
oder noch besser ich schick meine raubkopierte cd durch die weltgeschichte, an jedem der daran interesse hat. WIe kriminell ist dann UPS ohne einblick in meine Pakete??

Die UPS weiß nicht, dass da Drogen drin sind. Kim Schmitz hat Piraterie gezielt unterstützt.
 

eichyl

Rhode Island Greening
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Hehler werden bestraft, wenn sie geklaute Sachen für andere verkaufen. Dieser Vergleich ist im Gegensatz zu dem mit der Post, die nicht weiß, was in den Briefen ist, sehr treffend.

Wenn ich für einen Bekannten etwas über ebay verkaufe, was dieser allerdings gestohlen hat und ich davon nichts weiß, dann weiß ch auch nicht "was drin ist" und dennoch mache ich mich der helrei schuldig, ergo ist der Post-Vergleich genauso zutreffend...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...außer natürlich bei der Post, UPS, GLS und wie sie alle heißen ;). Bei Privatpersonen wird das aber immer gerne anders gehandhabt...

Es ist ja nun weiß Gott nicht so, als ob der Herr Schmitz nicht wusste und das nicht unterstützt hat.

Na das gilt es zu beweisen, wenn dort eine verschlüsselte .zip, .rar o. ä. mit dem Namen meine Urlaubsblder hochgeladen wird, sich dort drinen aber urheberrechtlich geschütztes Material befindet, möchte ich von Dir jetzt gerne mal dargelegt bekommen, wie jemand außer dem Uploader bzw. von ihm informierte, wissen sollen was da drin ist. Schieß mal los ich bin gespannt...Herr S. hat es allenfalls billigend in Kauf genommen, dass seine Plattform für soetwas missbraucht wird, aber wir sehen ja auch bei Youtube, dass diese solange sie alles tun um solche Inhalte zu löschen, nicht für jene Verantwortlich gemacht werden kann...

Wenn ich mich nicht irre waren mal eben 60% - 80% der dort geshared Daten passwort geschützt abgelegt und nur weil die Datei "Der Herr der Ringe - Die zwei Türme.xvid" oder so heißt ist das ja noch kein Beweis dafür, dass das Archiv auch dies beinhaltet. Das ist auch der Unterschied zu Kino.to, denn dort war für die Betreiber voll ersichtlich was auf dem Server lag.

@FrankR: Dennoch gilt Unschuldig, solange bis die Schuld bewiesen ist..und ich bin auch froh, dass dieser Grundsatz gilt. Er gilt für alle auch für einen Herr S.
 

MBSoft

Oberösterreichischer Brünerling
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@FrankR: Dennoch gilt Unschuldig, solange bis die Schuld bewiesen ist..und ich bin auch froh, dass dieser Grundsatz gilt. Er gilt für alle auch für einen Herr S.



Ja, dieser tolle Rechtsgrundsatz hat seine Berechtigung. Allerdings kann man ihn immer dann etwas lockerer auslegen, wenn der Schütze mit rauchender Waffe neben der Leiche steht und ruft: "Der nächste, bitte!"

Ich finde es immer lächerlich, wenn in einem Fall wie dem von ".com" alle Welt meint, sie müsse seine Bürgerrechte schützen. Und das mit der Begründung, es gelte arme Menschen vor ungerechtfertigter Strafverfolgung zu schützen.

Copyrightverstöße sind ein "Übel", mit dem man in der jetzigen Struktur des Internets leben muss. Das ist soweit auch in Ordnung und jeder war schon mal froh, ein altes Programm/Treiber etc. irgendwo zu finden, obwohl es dort eigentlich nicht sein dürfte.
Ab und an müssen dann die Strafverfolgungsbehörden aber mal jemanden richtig über die Klinge springen lassen, damit sich die Auswüchse im Rahmen halten.
Wer bietet sich da besser an, als dieser großspurige Trottel. Der letzte, der sich so öffentlich für seine Rechtsverstöße und das damit erschlichene Vermögen hat feiern lassen......war Al Capone. Den haben sie dann aber auch mit großer Genugtuung abserviert. So wird es DotCom hoffentlich auch ergehen.
 

cascade

Welscher Taubenapfel
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Wenn ich für einen Bekannten etwas über ebay verkaufe, was dieser allerdings gestohlen hat und ich davon nichts weiß, dann weiß ch auch nicht "was drin ist" und dennoch mache ich mich der helrei schuldig, ergo ist der Post-Vergleich genauso zutreffend...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...außer natürlich bei der Post, UPS, GLS und wie sie alle heißen ;). Bei Privatpersonen wird das aber immer gerne anders gehandhabt...

Nö, nicht unbedingt. Stichwort u.a. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten § 932 BGB. Die Sache wird nur dann kritisch, wenn es Grund dazu gibt, anzunehmen, dass das nicht seines ist.

Na das gilt es zu beweisen, wenn dort eine verschlüsselte .zip, .rar o. ä. mit dem Namen meine Urlaubsblder hochgeladen wird, sich dort drinen aber urheberrechtlich geschütztes Material befindet, möchte ich von Dir jetzt gerne mal dargelegt bekommen, wie jemand außer dem Uploader bzw. von ihm informierte, wissen sollen was da drin ist. Schieß mal los ich bin gespannt...Herr S. hat es allenfalls billigend in Kauf genommen, dass seine Plattform für soetwas missbraucht wird, aber wir sehen ja auch bei Youtube, dass diese solange sie alles tun um solche Inhalte zu löschen, nicht für jene Verantwortlich gemacht werden kann...

Wenn ich mich nicht irre waren mal eben 60% - 80% der dort geshared Daten passwort geschützt abgelegt und nur weil die Datei "Der Herr der Ringe - Die zwei Türme.xvid" oder so heißt ist das ja noch kein Beweis dafür, dass das Archiv auch dies beinhaltet. Das ist auch der Unterschied zu Kino.to, denn dort war für die Betreiber voll ersichtlich was auf dem Server lag.

Und genau aus diesem Grund gibt es solche Portale auch heute noch. Wenn man ihm aber nachweisen kann, dass er sowas gezielt unterstützt hat (und genau deshalb hat es auch kino.to und MegaVideo erwischt), dann gehen die Lichter eben schnell aus.

Die Nachweisbarkeit irgendwelcher Straftaten überlassen wir besser der Justiz. Moralisch gesehen hat er sich auf jeden Fall schuldig gemacht. Selbst wenn man ihm keine Straftat nachweisen kann und er auf freien Fuß gesetzt wird: Jeder weiß, dass er schuldig ist.
 

eichyl

Rhode Island Greening
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Nö, nicht unbedingt. Stichwort u.a. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten § 932 BGB. Die Sache wird nur dann kritisch, wenn es Grund dazu gibt, anzunehmen, dass das nicht seines ist.

Schön das Du das BGB kennst, aber lies bitte den gesamten Paragraphen ;). Wenn ich der Erwerber bin , findet §932 Anwendung, nicht aber wenn ich als unwissender "Zwischenhändler" fungiere, weil ich es über meinen Account oder meinen Infrastruktur-Service anbiete. Denn dann heißt es - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht -
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Soll er nicht auch Foren betrieben haben, in denen die Filme und Musik verlinkt wurden? Damit kann er sich dann ja schlecht rausreden, dass er von nichts gewusst haben würde. Außerdem muss ein Betreiber einer solchen Plattform sicherstellen, dass solche Urheberrechtsverletzungen nicht geschehen. Ein einziger Blick in eins dieser Foren hätte für Kim gereicht, um diese Links löschen zu können. Das wollte er aber gar nicht. Denn um Oma Uschis Rezepte laden zu können, schließt niemand eine Premium-Mitgleidschaft ab. Und nur wenn man das macht, verdient der dicke Kim.
 

kalle007

Jamba
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Auch wenn der Vergleich hart ist, der Mann der den Revolver erfunden hat wird auch nicht für Mord/Tötung angeklagt, sondern der der die Tat begeht.
Kim hat eine Plattform geschaffen auf der man sowohl legale aus auch illegale Inhalte "öffentlich" machen konnte, es müßten also die illegalen Uploader bestraft werden ...

und ganz ehrlich Kim hat doch alles richtig gemacht, hübsche Frau, Kinder, genug Geld, ne Villa, Autos usw. und den Urhebern geht es nicht schlechter ...
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Wenn ich dir einen Waffe in die Hand drücke, und sage "erschieß den da", kriege ich sehr wohl Ärger. Der Hersteller der Waffe ist eher wie der Erfinder von PHP oder HTML, um deinen Vergleich zu ergänzen.

Die illegalen Uploader werden ja auch bestraft, nur ist es eben ungleich schwerer da jeden einzelnen zu ermitteln
 

cascade

Welscher Taubenapfel
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Schön das Du das BGB kennst, aber lies bitte den gesamten Paragraphen ;). Wenn ich der Erwerber bin , findet §932 Anwendung, nicht aber wenn ich als unwissender "Zwischenhändler" fungiere, weil ich es über meinen Account oder meinen Infrastruktur-Service anbiete. Denn dann heißt es - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht -

Deshalb schrieb ich "u.a.". Ich bin kein Jurist. Generell ist's halt so, dass man nicht belangt wird, wenn man es nicht hätte wissen können. Lasse mir gerne auch gegenteiliges beweisen, indem man mir ein Beispiel aufzeigt.

Auch wenn der Vergleich hart ist, der Mann der den Revolver erfunden hat wird auch nicht für Mord/Tötung angeklagt, sondern der der die Tat begeht.
Kim hat eine Plattform geschaffen auf der man sowohl legale aus auch illegale Inhalte "öffentlich" machen konnte, es müßten also die illegalen Uploader bestraft werden ...

und ganz ehrlich Kim hat doch alles richtig gemacht, hübsche Frau, Kinder, genug Geld, ne Villa, Autos usw. und den Urhebern geht es nicht schlechter ...

Wenn du deinem Freund aber einen Revolver gibst und er damit einen Mord verübt, bist du wieder dran. Auch wenn du ja nicht wusstest, was er damit anstellen wollte.
Oder wenn du einem Freund dein Auto als Fluchtauto leihst, oder oder oder Im schlimmsten Fall kann man es dir nachweisen, aber moralisch hast du trotzdem Mist gebaut und hättest die Strafe verdient.

Es ist halt so, dass man hier genau wusste, dass man Beihilfe zu Straftaten leistet. Und als Betreiber einer solche Seite haftet man als Störer eben, wenn man Kenntnis davon hat und nichts dagegen tut. Und was Schmitz gemacht hat, ging ja anscheinend sogar über das bloße Hinwegsehen (wofür noch niemand bestraft wurde, siehe andere Filesharing-Hoster) hinaus. Es wurde gezielt für kino.to Content auf MegaVideo hochgeladen (weshalb man kino.to ja rangekriegt hat) und die Piraterie durch diverseste Maßnahmen unterstützt.
 

stef.applix

Boskop
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Tja wie immer hier, Apple immer gut, andere immer böse.

Apple setzt seine Interessen auch stehts mit Ellenbogen durch, warum darf das Dotcom nicht. Tja dass einige User hier gleich mit Schimpfworten um sich werfen zeigt auch vieles auf.