Ich würde noch vorher versuchen die Kohle zu kriegen ...
Das würde ich mir schwer überlegen.
1) Kann man seine ausstehenden Beträge nach einem durchgezogenen Strafverfahren meist sogar *erfolgreicher* beitreiben. Nachweislich abzuleistende Schadensersatzzahlungen an die Betroffenen sind nicht selten eine gerichtliche Auflage zur Aussetzung einer Bewährungsstrafe. Das motiviert
weitaus besser zur sofortigen Bezahlung als jeder Gerichtsvollzieher mit einem simplen Vollstreckungstitel im Sack das vermag (den du kostentechnisch auch noch vorstrecken müsstest, ohne Erfolgsgarantie...)
2) Der Versuch, den Verzicht auf Strafanzeige gegen bares Geld zu tauschen, kann ganz böse ins Auge gehen. Da es sich hier um die verletzten
Rechte von Dritten handelt (dem Filmverleih nämlich), wird sich eine weitere Partei ins Verfahren als Nebenkläger einklinken, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Und schwupps - bist du ein
erpresserischer Betrüger dem eine wesentlich härtere Strafe blühen kann als dem Urheberrechtsverletzer selbst, und an dem der Verleih im Fall der Fälle ebenfalls versuchen wird sich schadlos zu halten. Meist mit Erfolg, denn "
einer brennt immer".
Die Sache ist so: Gegenüber dem Verleih wirst du zum *Mittäter*, sobald du aus einer erheblichen Rechtsverletzung einen Vorteil erwirtschaften willst. Die werden dich nicht als Freund, sondern nur als eine alternative Melkkuh ansehen. (Unterschätz das nicht: Juristen kennen keine Moral.)
Richtig krass würde es sogar, wenn du dich in Rage dazu hinreissen liessest, dem Verkäufer gegenüber zur Durchsetzung deiner Ansprüche -so rechtmässig sie auch sein mögen, das spielt keine grosse Rolle- eine ernstzunehmende Drohung "mit einem empfindlichen Übel" auszustossen.
"...Ich komm in dein Büro mit zwei, drei Leuten und dann werden wir schon sehen wie schnell du Drecksack bezahlst, dann gibts nämlich ganz mächtig einen auf Volksfest..."
AAUUUAAA!
Ab da bewegst du dich dann auf dem dünnen Eis der
räuberischen Erpressung. Soweit ich mich erinnere: Bis zu
sieben jahre Haft. Verkneif's dir und lass den Anwalt mit Schriftsätzen schiessen. *Nichts* persönlich auszuhandeln ist in Rechtsstreitigkeiten häufig die intelligenteste Lösung. Auch wenns dich noch so sehr danach juckt - Gerichte mögen keinerlei "Wildwest-Auftritte".