Wie oft wurde DVD kopiert?!?!

abstarter

Spätblühender Taffetapfe
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Na und? Nur weil es Osteuropäer sind dürfen die das? Gerade diese Säcke wissen das genau, und deswegen sollte man sie anzeigen, um ihnen zumindest Probleme zu machen....

Sonst könnte man ja gleich sagen, "Ach Mist, mein Auto wurde geklaut, aber ist ja jetzt in z.B. Polen, da muss ich dann niemanden anzeigen...".

halb OT:
als wenn so ein handeln jemanden hier in osteuropa auch nur tangentiell..... :p
es gibt keine probleme, es wird sie nicht geben. da ist es auch egal ob dieses (oder ein) osteurop. land in der eu ist, oder nicht :-D
 
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NobiMan

Osnabrücker Reinette
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Leitet ebay denn nicht automatisch Schritte ein?

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich nur sagen, dass eBay üblicherweise herzlich wenig tut!

Dein Geld kannst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch abschreiben, allerdings solltest Du Dich dringenst an die Polizei wenden, damit Du keine Schwierigkeiten bekommst!
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
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Ich würde noch vorher versuchen die Kohle zu kriegen ... ;)
Das würde ich mir schwer überlegen.

1) Kann man seine ausstehenden Beträge nach einem durchgezogenen Strafverfahren meist sogar *erfolgreicher* beitreiben. Nachweislich abzuleistende Schadensersatzzahlungen an die Betroffenen sind nicht selten eine gerichtliche Auflage zur Aussetzung einer Bewährungsstrafe. Das motiviert weitaus besser zur sofortigen Bezahlung als jeder Gerichtsvollzieher mit einem simplen Vollstreckungstitel im Sack das vermag (den du kostentechnisch auch noch vorstrecken müsstest, ohne Erfolgsgarantie...)

2) Der Versuch, den Verzicht auf Strafanzeige gegen bares Geld zu tauschen, kann ganz böse ins Auge gehen. Da es sich hier um die verletzten Rechte von Dritten handelt (dem Filmverleih nämlich), wird sich eine weitere Partei ins Verfahren als Nebenkläger einklinken, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Und schwupps - bist du ein erpresserischer Betrüger dem eine wesentlich härtere Strafe blühen kann als dem Urheberrechtsverletzer selbst, und an dem der Verleih im Fall der Fälle ebenfalls versuchen wird sich schadlos zu halten. Meist mit Erfolg, denn "einer brennt immer".
Die Sache ist so: Gegenüber dem Verleih wirst du zum *Mittäter*, sobald du aus einer erheblichen Rechtsverletzung einen Vorteil erwirtschaften willst. Die werden dich nicht als Freund, sondern nur als eine alternative Melkkuh ansehen. (Unterschätz das nicht: Juristen kennen keine Moral.)

Richtig krass würde es sogar, wenn du dich in Rage dazu hinreissen liessest, dem Verkäufer gegenüber zur Durchsetzung deiner Ansprüche -so rechtmässig sie auch sein mögen, das spielt keine grosse Rolle- eine ernstzunehmende Drohung "mit einem empfindlichen Übel" auszustossen.

"...Ich komm in dein Büro mit zwei, drei Leuten und dann werden wir schon sehen wie schnell du Drecksack bezahlst, dann gibts nämlich ganz mächtig einen auf Volksfest..."

AAUUUAAA!

Ab da bewegst du dich dann auf dem dünnen Eis der räuberischen Erpressung. Soweit ich mich erinnere: Bis zu sieben jahre Haft. Verkneif's dir und lass den Anwalt mit Schriftsätzen schiessen. *Nichts* persönlich auszuhandeln ist in Rechtsstreitigkeiten häufig die intelligenteste Lösung. Auch wenns dich noch so sehr danach juckt - Gerichte mögen keinerlei "Wildwest-Auftritte".
 

Thaddäus

Golden Noble
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Und was glaubst Du bekommst ein Verkäufer aus Rumänien, Russland oder China für Probleme, wenn Du ihn anzeigst? Wenn die Adresse von ihn überhaupt stimmt, dann wäre das schon viel.

Und wir reden hier von einer DVD im Wert von ein paar Euros und nicht von Autos. o_O Das wirft die Frage auf, wen es ausserhalb Deutschlands überhaupt interessiert. Ich glaube kaum, dass ein, weil Du das Land angesprochen hast, polnischer Staatsanwalt den Finger für derartige Sachen krumm macht.

Wegschauen hilft auch nicht...
 

cut

Boskop
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Würde ein gewerblicher Verkäufer das Rückgaberecht ausschließen? Dürfte er das überhaupt?
Nein, die gesetzliche Gewährleistung und das Rückgaberecht darf er als "Nicht-Privatverkäufer" nicht ausschließen.
 

maz_ab

Saurer Kupferschmied
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Es ist egal, ob er die Box woanders gekauft hat.
Wenn er sie weiterverkauft, steht er in der Pflicht die Ware zu prüfen bevor er sie verkauft.

Der Verkäufer steckt in der Scheisse, nicht der von dem er es hat.
Wenn ich Blüten ohne mein Wissen zugeschoben bekomme und kaufe damit etwas und es kommt raus, bin auch ich der Blöde. ich bekomm mein Geld nicht ersetzt.

Ausserdem ist jeder für seine Ware, die er bei ebay verkauft Eigenverantwortlich. Steht so in den AGBs von ebay.
Er stellt die Ware ein und muss dafür sorgen, dass sie nicht gegen die Richtlinien verstösst.

Zur Polizei / Rechtsanwalt muss du selbst gehen. Ebay kümmert sich da nicht drum. Geben dir eventuell nur den Kaufpreis (abzüglich Selbstbehalt) zurück und schliessen den Käufer wenn es sich häuft aus. Mehr machen die nicht.
 

Bobica

Ontario
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Ich war nun bei der Polizei um mehr Informationen darüber zu bekommen und werde gleich leider eine Anzeige machen müssen, in der ich alles kurz schildern kann, auch dass der Händler mir mein Geld zurückgeben möchte usw., sodass ich meine Pflicht damit erfüllt haben werde.

Gut, dass ich den Thread eröffnet habe und ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten
 

michast

Stahls Winterprinz
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Ich war nun bei der Polizei um mehr Informationen darüber zu bekommen und werde gleich leider eine Anzeige machen müssen, in der ich alles kurz schildern kann, auch dass der Händler mir mein Geld zurückgeben möchte usw., sodass ich meine Pflicht damit erfüllt haben werde.

Gut, dass ich den Thread eröffnet habe und ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten
Wichtig in diesem Zusammenhang ist natürlich deutlich zu machen, dass es sich nicht um ein einfaches Geschäft handelte, Kunde unzufrieden, Verkäufer erstattet Kaufbetrag, erledigt, sondern dass der Kunde unzufrieden ist, weil der Verkäufer mit illegalen Artikeln (Raubkopien) gehandelt hat. Ob der Verkäufer selber Käufer war braucht Dich dabei nicht zu interessieren und musst Du nicht einmal angeben (weil Du es ja auch nicht verbindlich weißt). Der Verkäufer kann sich sowieso selber äussern und ob er die Ware nun selber gekauft hat oder nicht, wie Rastafari bereits schrieb, strafbar hat er sich alleine durch den Verkauf gemacht.
Wegschauen hilft auch nicht...
Blauäugig träumen ebenfalls nicht
Du solltest aus Informationen von jemanden, der bereits seine Erfahrung mit derartigen Aktionen, die ins Nichts verlaufen sind bzw. von jemanden, der in genau einem dieser Länder lebt Deinen Nutzen ziehen und Deine Meinung überdenken anstatt, wie man es immer wieder von Dir liest, wider besserer Information keinen Deut von Denen Aussagen abrücken. Ein Blick über den Tellerrand hinaus wirkt manchmal Wunder ;)
 

Thaddäus

Golden Noble
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Blauäugig träumen ebenfalls nicht
Du solltest aus Informationen von jemanden, der bereits seine Erfahrung mit derartigen Aktionen, die ins Nichts verlaufen sind bzw. von jemanden, der in genau einem dieser Länder lebt Deinen Nutzen ziehen und Deine Meinung überdenken anstatt, wie man es immer wieder von Dir liest, wider besserer Information keinen Deut von Denen Aussagen abrücken. Ein Blick über den Tellerrand hinaus wirkt manchmal Wunder

Ist es denn falsch, nicht zu allem ja und amen zu sagen? Ich bezweifle das... o_O