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Wann komt BluRay

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Nehmen wir an, Du hättest Recht.

Nun wäre es also völlig legal, von jedem Film eine Kopie anzufertigen und diese an sieben Leute weiter zu geben?

Das kann nicht Dein Ernst sein.

Paragraph 95 des UrhG sagt ganz anderes aus.

Es ist also so, dass jeder, der einen Kopierschutz umgeht, zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzklagen des Rechte-Inhabers befürchten muss. Zusätzlich drohen Geld- und Freiheitsstrafen.

Mit der Weitergabe einer Privatkopie hast Du jedoch völlig Recht, wenn es um Familienangehörige und/oder enge Freunde geht. Ich bin jedoch sicher, jeder gegnerische Anwalt würde im Falle eines Falles entsprechende Argumente aus dem Hut zaubern, wo "eng" bei Freunden endet. ;) Dazwischen steht eben der erwähnte Kopierschutz, dessen Umgehen einen Verstoß gegen das UrhG darstellt. So weit ich weiß, ist das seit dem Jahr 2003 so.
 

JohnnyBGoode

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Die von mir zitierte Einzelnorm ist aktuell und nicht in Rente ;)

Ich denke, wenn man die Sache nur für sich selbst und Personen, mit denen man Geschlechtsverkehr hat anwendet, ist man recht stichhaltig auf der sicheren Seite, was "persönlich verbundene Personen" angeht :p
Die Zahl 7 ist aus einem alten Urteil vor dem digitalen Zeitalter, daher ist es unklar, ob dies nach wie vor gilt (viele Juristen zizieren dieses Urteil auch heute noch bei UrhG-Geschichten), jedoch wird in der Einzelnorm vom UrhG zum Umgehen der technischen Schutzmaßnahme explizit von "persönlich verbundener Personen" gesprochen, daraus folgt, dass man mindestens zwei Kopien machen darf, da die "Personen" nämlich im Plural genannt werden :)

Es ist schon ein wenig vertrackt, hier noch einmal die Skizze:

- UrhG (allgemein): Medium mit Kopierschutz* - Privatkopie verboten
*UrhG Einzelnorm: Umgehen von Kopierschutz zu privatem Zwecke nicht strafbar, das macht aus einem Medium mit Kopierschutz ein Medium ohne Kopierschutz, daraus folgt
- UrhG (allgemein): Digitale Privatkopie von Medium ohne Kopierschutz erlaubt

Das ist Deutschland ;)

Natürlich sind Tauschbörsen & Co. weiterhin illegal, das habe ich ja nie bestritten. Und wenn man sich von seiner eigenen BD eine Kopie macht, damit man sie sich selber auf seinem eigenen Mac ansehen kann, entsteht kein zivilrechtlicher Schaden :)
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Bei den "technischen Schutzmaßnahmen" (= Kopierschutz) wird nicht nach Art des zu schützenden Werks differenziert.
Doch. Steht nur an anderer Stelle im Gesetz, z.B. §69a (5) UrhG zu Computerprogrammen: "Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."

Da steht doch ganz deutlich, dass das Umgehen einer technischen Schutzmaßnahme strafbar ist,
Kennst Du den Unterschied zwischen "illegal" und "strafbar"?

Ich zitiere nochmals den relevanten §95a (1) UrhG:
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__95a.html

Ob ein Verstoß strafbewehrt ist, interessiert in diesem Kontext nicht.


Zum Thema Apple & Blu-ray: Finde es lächerlich, dass die BD mit diesen fadenscheinigen Begründungen nicht eingeführt wird [...] aber um meine eigenen Filme auf den iDevices oder am Mac auch in HD ansehen zu können, werde ich sie sicher nicht noch einmal im iTunes Store kaufen. Apple geht es rein um den Gewinn, den sie aus dem Store ziehen können, der einzigen "einfach" verfügbaren "HD"-Quelle für Mac-Nutzer.
Moment! Erstens sind die BluRay-Kopierschutzmechanismen technisch gesehen wirklich die Pest. Glaub mir, dass die niemand auf dem Rechner haben will.

Zweitens ist Apple nicht Schuld am DRM-Wahnsinn. Das hat die Content-Industrie selber gefordert. Apple verdient primär daran, dass viele Kunden im iTunes-Store wegen der Einfachheit der Beschaffung und der Übersichtlichkeit kaufen (aus den gleichen Gründen gibt es auch den Einzelhandel). Mittlerweile hat die Musik-Industrie eingelenkt und bietet DRM-freie Songs über viele Plattformen, darunter iTunes, an. Soweit sind Film- und Buchverleger jedoch noch nicht.

Und solange ich nicht im Laden einen Film kaufen kann, den ich mit jedem x-beliebigen Endgerät benutzen kann, boykottiere ich Kauf-Filme auf BluRay, auf DVD und im iTunes-Store.
 
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JohnnyBGoode

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@ Bananenbieger:

Illegal: verboten - strafbar: Verbotenes Handeln mit spezifischer definierter Strafe xy (Sprichwort "Wogegen es kein Gesetz gibt, da gibt es keine Strafe" o. ä.)?

Wie würdest du die von mir zitierte Einzelnorm im Kontext von Bild- und Tonträgern mit Kopierschutz und dessen Umgehung zur persönlichen Nutzung interpretieren?

*Edit*: Ich nutze die BD seit deren breiteren Verfügbarkeit im fernen Jahre 2006, die ersten zwei Jahre zunächst nur am PC, daher bin ich mit dem Wahnsinn in der Praxis durchaus vertraut ;)
Ich bleibe jedoch bei meinem Vergleich von Apple Systemen und der PS3 (also überschaubare Konfigurationsvariationen und damit kalkulierbare Komplikationen, was Kopierschutz-Fehlzündungen angeht), bei der PS3 habe ich noch nie von einem Fall gehört, dass eine kopiergeschützte BD nicht gelesen wurde, da sie noch zu neu o. ä. war.
Da Apple wie Sony zur BDA gehört, wäre es wohl nicht allzu schwer, stets die aktuellsten Codes über die Software-Aktualisierung zu verteilen.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Illegal: verboten - strafbar: Verbotenes Handeln mit spezifischer definierter Strafe xy (Sprichwort "Wogegen es kein Gesetz gibt, da gibt es keine Strafe" o. ä.)?
Ja, so in etwa. Illegal ist eher "nicht rechtmäßg" oder "gegen Recht verstoßen". Und genau das ist doch der entscheidende Unterschied: Nicht alles, was auch illegal ist, ist auch strafbar (im Sinne des Strafrechts!) bzw. eine Ordnungswidrigkeit (bei kleinen Rechtsverstößen).
Beispiel: Als die Gurtpflicht in Deutschland eingeführt wurde, war das Nichtanlegen nicht mit Bußgeld bewehrt - Weswegen ungemein viele Leute trotz ihrer Gurtpflicht illegalerweise auf den Gurt verzichtet haben. Erst später hat der Gesetzgeber dann ein Bußgeld eingeführt.

Wie würdest du die von mir zitierte Einzelnorm im Kontext von Bild- und Tonträgern mit Kopierschutz und dessen Umgehung zur persönlichen Nutzung interpretieren?
In dem Kontext? Gar nicht, weil nicht relevant.

Besser ist der §95a UrhG und da steht drin, dass die Umgehung von Kopierschutz für jedermann verboten ist.

Und aus dem von Dir zitierten Paragraph UrhG §108b darfst Du dann entnehmen, ob ein Verstoß gegen das Verbot sogar strafrechtlich geahndet wird.
 

JohnnyBGoode

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[...]

In dem Kontext? Gar nicht, weil nicht relevant.

Besser ist der §95a UrhG und da steht drin, dass die Umgehung von Kopierschutz für jedermann verboten ist.

Und aus dem von Dir zitierten Paragraph UrhG §108b darfst Du dann entnehmen, ob ein Verstoß gegen das Verbot sogar strafrechtlich geahndet wird.

Vielleicht liegt's an der Uhrzeit, gerade kann ich aber kausal nicht folgen: Weshalb ist §108b nicht auf den Kontext anwendbar? Wann dann? Finde das jetzt sehr interessant und wenn ich einen grundsätzlichen Denkfehler habe, möchte ich diesen gerne korrigieren. In §95a wird ja nicht aufgeführt, welche Konsequenzen es in welchem Kontext (also ob privat oder gewerblich (böse böse)) hat, wenn technische Schutzmechanismen umgangen werden.
Also was ist für eine Privatperson in dem beschriebenen Szenario (DVD/BD -> iDevice/Mac (bei BD)) alltagsrelevant und weshalb kann man sich nicht mit §108b rechtfertigen?

*Edit*: Ich gehe 'ne Runde schlafen, dann bin ich wieder frischer :)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Vielleicht liegt's an der Uhrzeit, gerade kann ich aber kausal nicht folgen: Weshalb ist §108b nicht auf den Kontext anwendbar? Wann dann?
§108b UrhG definiert nur wann und ob strafrechtliche Sanktionen bei der Umgehung des Kopierschutzes existieren ("[...] wird [...]mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.").

Die Illegalität wird hingegen in §95a UrhG ("[...]dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden[...]") definiert. Dieses Verbot ist straf- und privatrechtlich relevant (erstgenanntes wird ja in §108b konkretisiert, letztgenanntes legitimiert z.B. Schadensersatzansprüche gem. §97 oder Abmahnungen gem. §97a).
 

JohnnyBGoode

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Also privatrechtliche vs. strafrechtliche Konsequenzen. Werden denn erstere irgendwo im UrhG konkret wie die strafrechtlichen aufgeführt? Gut, es gibt die 100 Euro/Verstoß-Deckelung für private Vergehen à la Tauschbörsen, mich würde aber interessieren, worauf sich die Abmahn-Geschichten konkret stützen.
 

JohnnyBGoode

Ontario
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Ich habe nun alles gelesen, wenn ich nichts außer Acht gelassen habe, ist der Sachverhalt für Privatnutzer so (denke, das dürfte einige interessieren)

- Problem: Möchte eigene DVD/BD auf iDevice/Mac ansehen
- Privatkopie wäre zulässig, wenn kein Kopierschutz auf den Medien wäre (was aber in 99 % der Fälle so ist)
- Kopierschutz im privaten Rahmen aushebeln steht nicht unter strafrechtlichen Sanktionen (Stichwort bis zu fünf Jahre Knast für Papi in DVD-Vorspannen)
- Rechteinhaber bleibt privatrechtlich die Option der Abmahnung (maximal mögliche Abmahn-/Anwaltskosten nach aktuellem Recht 100 Euro), zusätzlich Entschädigung in Höhe des Betrags, der dem Rechteinhaber entgangen ist, also wohl der Preis, der z. B. im iTunes Store für einen Titel zum Kauf fällig ist, also sagen wir mal großzügig insgesamt 120 Euro.

Ich denke, das deckt alles ab?
 

sodaclub

Gala
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mir persönlich ist es egal ob blu-ray kommt. eher sollte es mal möglich sein, sich seine blu-rays von wb als digital copy auf den mac zu laden. das geht immer noch nicht!
 

StephanG

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Zum Thema Apple & Blu-ray: Finde es lächerlich, dass die BD mit diesen fadenscheinigen Begründungen nicht eingeführt wird ("hach, so viel Aufwand und die armen Nutzer müssen sich ständig um den Kopierschutz kümmern - gibt ja nur Probleme und Stress, was wir dem Kunden ersparen wollen").

Es geht weder um Aufwand, noch um Updates. Der Kopierschutz braucht keine Updates, jedenfalls keine ständigen. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass etwaige Software (z.B. zum Abspielen) so tief ins System integriert werden muss, dass man damit so ziemlich alles anstellen kann. Das geht vom kompletten sperren von Bild und Ton los (etwa bei Unterbrechung der Digital-Chain), bis hin zum ausführen von anderer Software. Die ganze Welt schimpft über Windows und wie unsicher das ist. Was würde denn passieren wenn ein BD Hersteller eine Software mit auf die Disc packt, die dann dafür sorgt dass per Mail, FTP, etc. private Dateien vom Rechner verschickt werden? Das muss ja gar nicht mal mit Absicht passieren. Einfache Softwarefehler auf einer BD können zu offenen Systemen führen oder schlicht und ergreifend das System zerstören. Wer will denn wirklich aus OS X ein Windows machen?

Ein anderer Punkt sind Lizenzgebühren. Muss es wirklich sein, dass Apple diese abdrückt? Muss es wirklich sein, dass jeder Mac von nun an HDMI braucht? HDMI ist so ziemlich das schlechteste was der Audio/Video Industrie in den letzten zwei Jahrzehnten widerfahren ist.



Dabei ist die Qualität einfach nur arm (besonders zu dem Preis), BD bietet im Vergleich zur DVD nicht nur eine bessere Auflösung in Bild und Ton und mehr Platz für überlange Filme sondern auch eine wesentlich bessere Kompression, so dass beispielsweise in dunklen Szenen keine Details absaufen. Dazu kommt noch das Wegfallen des PAL-Speedups, ein Effekt den jeder subjektiv wahrnimmt, mich stört er oft.

Was hat denn die Kompression mit der Darstellung in dunklen Szenen zu tun? Das ist gehüpft wie gesprungen und die Kompression hat darauf keinerlei Einfluss. Wenn irgendwo was absäuft, dann ist das entweder ein Fehler im Mastering oder irgendwo in der Kette des Endusers ist eine Komponente wie Display/Fernseher/Projektor nicht richtig kalibriert.


Und auch bei einer Privatkopie muss der Kopierschutz letztenendes gewährleistet sein. Siehe Systeme wie Kaleidescape oder Crestron, die eine Privatkopie legal anlegen, aber den Kopierschutz für das Original und die Kopie erhalten.
 

JohnnyBGoode

Ontario
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- Selbstverständlich muss für den BD-Kopierschutz der (Software-)Player geupdated werden, gab' beispielsweise bei der BD zu Avatar einen großen Aufschrei durch die Käuferschaft, da einige BD-Player-Hersteller lange für das entsprechende Update brauchten (besonders bei älteren Modellen), so dass manche für Monate (!) die BD nicht abspielen konnten.
- Apple hat genug Marge auf seine Geräte, um Lizenzgebühren verkraften zu können bzw. würde diese einfach durch einen höheren Endpreis umgewälzen.
- Ob HDMI oder DVI ist eigentlich egal, da es anschlussmäßig so ziemlich das gleiche ist mit dem Unterschied, dass HDMI zwingend HDCP unterstützen muss, DVI nicht und bei HDMI noch der Ton über 'ne Abtastlücke übertragen wird. DisplayPort wäre übrigens auch geeignet.
- Extra Sicherheitslücke durch die BD? Das würde bei QuickTime den Braten auch nicht mehr fettmachen.
- Die Video-Kompressionseffizienz (daraus folgt der verfügbare Speicherplatz/Filmminute) hat nichts mit der Detailqualität dunkler Szenen mit relativ geringen Kontrasten zu tun? Bitte noch einmal darüber nachdenken. Dass sie zudem wichtig für schnelle dynamische Action-Szenen ist, steht sowieso außer Frage.

Ich verwende übrigens einen 46" Panasonic-Plasma mit einem externen Videoprozessor (DVDO iScan VP50Pro) sowohl für DVDs als auch BDs.

Die Industrie und Kaleidescape sind sich ja auch alles andere als einig, gab und gibt ja einige Rechtsstreitigkeiten. Und wo heißt es im Gesetzestext zur Privatkopie, dass man eine technische Schutzmaßnahme übernehmen muss? Wir hatten ja bereits festgestellt, dass Privatkopien straf- und privatrechtlich nur dann völlig unbedenklich sind, wenn auf dem Quellmedium kein Kopierschutz vorhanden ist - was aber praktisch nie der Fall ist, man aber im privaten Gebrauch keine strafrechtlichen Folgen zu befürchten hat, im schlimmsten Fall privatrechtlich mit großzügig kalkulierten 120 Euro/Verstoß Abmahngebühren für den Rechteinhaberanwalt und "Schadensersatz". Wobei ich es stark bezweifle, dass die Industrie gegen Privatleute vorgeht, die sich für den persönlichen Gebrauch ihre eigenen gekauften Medien für ihre portablen Player & Co. transkodieren.
 
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.holger

Borowitzky
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Das Problem mit Blu-Ray ist doch nicht nur die implementierung des Kopierschutzes vom Laufwerkstreiber sondern dass dieser sich dann bis in das Display und die Anschlüsse durchziehen muss, oder? Also nirgendwo im System darf das Signal von der Blu-Ray unverschlüsselt vorliegen, oder?
 

StephanG

Normande
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- Selbstverständlich muss für den BD-Kopierschutz der (Software-)Player geupdated werden, gab' beispielsweise bei der BD zu Avatar einen großen Aufschrei durch die Käuferschaft, da einige BD-Player-Hersteller lange für das entsprechende Update brauchten (besonders bei älteren Modellen), so dass manche für Monate (!) die BD nicht abspielen konnten.

Und das hatte genau womit zu tun? Richtig, Bugs in den entsprechenden Playern bzw. deren Firmware. Vornehmlich waren davon Player von Samsung betroffen. Hersteller die ihre Player vor dem Release "gelegentlich" auf solche Probleme prüfen, waren davon seltsamerweise nicht betroffen. So z.B. Oppo Digital, Dune, Theta Digital oder Ayre.



- Apple hat genug Marge auf seine Geräte, um Lizenzgebühren verkraften zu können bzw. würde diese einfach durch einen höheren Endpreis umgewälzen.

Ja das würden sie und dann wäre wieder der Aufschrei da, warum die Produkte denn nun teurer werden.


- Ob HDMI oder DVI ist eigentlich egal, da es anschlussmäßig so ziemlich das gleiche ist mit dem Unterschied, dass HDMI zwingend HDCP unterstützen muss, DVI nicht und bei HDMI noch der Ton über 'ne Abtastlücke übertragen wird. DisplayPort wäre übrigens auch geeignet.

Ohje...
Mach dir mal den Spaß und versuche YCbCr in 4:4:4 über DVI zu schicken, meinetwegen auch 4:2:2 und sag mir bescheid wenn du das hingekriegt hast. ;)
Damit meine ich jetzt nicht ein DVI Kabel zu zerpflücken und es an einen Transceiver anzuschließen.

Abtastlücke für den Ton in HDMI? :eek: Du weisst aber schon, dass der Ton der über HDMI (egal ob LPCM oder Bitstream) kommt, ein Clock-Signal benötigt, welches im Normalfall über einen PLL aus der Video-Clock extrahiert wird, ja?

Mit DisplayPort hast du da auch ganz viel Freude, die BDA wird dir einen husten wenn du mit DP kommst und dich nachhause schicken.



- Extra Sicherheitslücke durch die BD? Das würde bei QuickTime den Braten auch nicht mehr fettmachen.

Was hat Quicktime damit zu tun, dass Apple gezwungen ist fremde Software tief ins System zu hängen? Wir sprechen hier nicht über einen Kext, sondern einen festen Bestandteil des Systems.


- Die Video-Kompressionseffizienz (daraus folgt der verfügbare Speicherplatz/Filmminute) hat nichts mit der Detailqualität dunkler Szenen mit relativ geringen Kontrasten zu tun? Bitte noch einmal darüber nachdenken. Dass sie zudem wichtig für schnelle dynamische Action-Szenen ist, steht sowieso außer Frage.

Ja, erleuchte uns mal. Wie komprimierst du denn? Redundanz oder Irrelevanz Kompression? Wie stark komprimiert wird, ist doch erst mal völlig egal. Zur Not steigt die Datenrate an, auch bei schlechterer Kompression. Ich würde mal behaupten dass DCI-Content im Vergleich zum technisch machbaren eher schlecht komprimiert ist. Dennoch bietet es ein deutlich besseres Bild als die besser komprimierte Blu-Ray und auch DVD weil hier eben kein krampfhaftes Chroma-Subsampling betrieben wird.

Das mit den Kontrasten musst du mir mal erklären, ob du nun ein helles Bild oder ein dunkles Bild mit relativ wenig Kontrastunterschieden komprimierst, ist völlig schnuppe. Soland man sich nicht ins Clipping bewegt, egal ob bei IRE0/IRE7.5 oder IRE100 (meinetwegen auch ab 90), macht keinerlei Unterschiede. Du sparst deutlich mehr an Speicherplatz durch einen TPF beim Mastering und darüber würde ich mir viel eher Gedanken machen.



Ich verwende übrigens einen 46" Panasonic-Plasma mit einem externen Videoprozessor (DVDO iScan VP50Pro) sowohl für DVDs als auch BDs.

Aha und ich einen pro-sumer Projektor von Digital Projection der normal zum Mastering und Broadcast Bereich eingesetzt wird, weil mir mein 70" im Wohnzimmer für den richtigen Filmgenuss einfach zu klein ist (für Serien langt er). Panasonic hat gerade einen neuen 85" auf der CES gezeigt, da liebäugle ich gerade mit. Ein paar Videoprozessoren von Lumagen, Teranex, Faroudja & Co. habe ich auch noch rumfliegen. Da ich allerdings schon seit Jahren keine DVDs mehr schaue, besteht mein Filmangebot ausschließlich aus HD-Broadcasts, HD DVDs, Blu-Rays und DCI Content. Ohne Videoprozessor erzielt man hier durchaus ein besseres Bild, für DCI fällt das sowieso flach. Naja, dieses Jahr kommen ja endlich die 4k DMDs von TI raus. Auch wenn 4k auf dem Merdian 810 schon recht gut aussieht, bevorzuge ich da lieber ein besser aussehendes 2k Bild auf einem DP oder Barco Gerät. Ist ja dann dieses Jahr auch gegessen und ich hoffe mal dass mehr Studios aufspringen... ist z.Zt. alles so Sony geprägt in 4k.


Die Industrie und Kaleidescape sind sich ja auch alles andere als einig, gab und gibt ja einige Rechtsstreitigkeiten.

Schnee von gestern. Kaleidescape und Crestron verkaufen aktuelle Lösungen, legal und gerichtlich beschlossen. Nach knapp drei Jahren vor Gericht mit etlichen Streitereien hat man sich geeinigt, zusammen mit der BDA. Du kannst ohne Probleme 1:1 rippen, die Disc muss aber wie gefordert im Player liegen. Im einfachsten Fall in der entsprechenden Jukebox. Abgespielt wird, verschlüsselt, vom Storage System welches die Präsenz der Disc selbst im Laufwerk prüfen muss. Wird während des Abspielens an einem anderen Ort die Disc aus dem Laufwerk/Jukebox genommen, so wird das abspielen unterbrochen. Das war eine Auflage die so rechtlich beschlossen wurde. Du kannst dich ja gerne mal durch 3 Jahre Gutachten und Papierkrieg kämpfen (Unterlagen kannst du an offizieller Stelle anfragen). Alternativ kannst du auch gerne mal dort anrufen und nachfragen. Schönen Gruß an Michael, wenn du das machst.
 

JohnnyBGoode

Ontario
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Naja, aber bei einem Unternehmen der Größe sollte man doch wohl erwarten können, dass Apple so etwas bewerkstelligen könne. Dazu hätten sie technische Kritikpunkte als Mitvorstandsmitglied der BDA beeinflussen können, so dass ein für sie eine weniger "störende" technische Schutzmaßnahme der Wiedergabe möglich gewesen wäre.
Wobei ja auch HDCP als Bestandteil der jetzigen Kette durch das Knacken der Master-Keys mittlerweile eh für'n Popo ist...