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Verbot: Kunde darf für den Rest seines Lebens kein iPad mehr kaufen

dEEkAy2k9

Prinzenapfel
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"Grundsätzlich ist es ja gut, dass Apple der Bereicherung mancher Personen entgegenwirkt und ein Pro-Kopf-Limit für iPads einführt"

Was bitte sehr ist daran gut? Leute, wir leben in einer mehr oder weniger freien Welt, da sollte es doch wohl möglich sein sich iPads von Apple zu kaufen und diese noch teurer bei e-Bay verkaufen. Wenn die Nachfrage da ist und die Kunden auch bereit sind den etwas teureren Preis in e-Bay zu bezahlen, warum nicht?

Diese Aktion ist einfach nur lächerlich. Das ach-so-tolle Apple verkommt immer mehr und mehr zum geldgierigen Fiesling!
 

STSLeon

Stechapfel
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Ich finde zwar, dass Apple etwas hart reagiert hat, aber die Entscheidung ist meiner Meinung nach richtig.

1) Apple kann nicht wissen, dass er es für seine Freunde kauft (ohne Gewinnerzielungsabsicht). Ich würde aufgrund der aktuellen Versorgungsknappheit auch eher davon ausgehen, dass diese für Ebay bestimmt sind.

2) Für Freunde in Europa. Wie sieht es den mit dem Betrieb der Geräte in Europa aus? Eventuell sind da noch einige Patentschwierigkeiten, bzw. Lizenzen, die noch fehlen. Garantie ist das nächste Thema.

Und da gibt es sicher noch mehr Themen, die man beachten muss. Im übrigen regelt das CISG internationale Warengeschäfte zwischen Vertragstaaten. Außer England sind eigentlich alle europäischen Staaten Mitglied dieses Handelsgesetzes.
 

JohnLocke

Carola
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Ich bin ein großer Apple Fan, aber in diesem Fall sind sie zu weit gegangen. Apple kann völlig egal sein, was der Kunde mit der Ware macht, ich kann auch 20 tsd. kaufen und alles verbrennen, das geht Apple überhaupt nichts an! Und genau so kann ich die Ware auch weiter verkaufen, das nennt man Angebot u. Nachfrage.

Unglaublich wie manch einer, selbst nach einer so langen, ausführlichen und verständlichen Erklärung, immer noch nicht begriffen hat worum es bei der Aktion eigentlich geht!
 

Walli

Blutapfel
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[...]das nennt man Angebot u. Nachfrage.
Genau, wozu gibt es ganze Bücher, ja gar Studiengänge, die sich mit Wirtschaftsrecht befassen, wenn man es doch im wesentlichen auf diese einfache Floskel reduzieren kann?
 

harden

Roter Eiserapfel
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Sicher kann A mit B vereinbaren, dass A bestimmte Waren nur an B verkauft.

Das ist doch der Fall, den sailing-away schildert. A verkauft waren an B, nur das A sich gleichzeitig verpflichtet niemanden sonst zu beliefern oder andere erst zu beliefern, wenn auch B beliefert wird.

Freilich können A und B vereinbaren, dass A alles unternehmen wird, um den Verkauf durch C zu verhindern, wie sailing-away oben ausgeführt hat.
A kann nicht verhindern, dass C Waren, die er bereits besitzt verkauft. Aber er kann verhindern, dass C weiterhin diese Ware verkauft indem er nichts mehr an C verkauft.

Das ist hier passiert. Apple hat einem Kunden gesagt: Du bekommst keine iPads mehr. Dazu was der Käufer mit seinen bisherigen iPads gemacht hat, hat sich Apple nicht geäußert.
 
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Ja ansonsten aber vollends nutzlos die Aktion, da durch den Betroffenen mittels Strohmann (mittelbarer Stellvertretung) nach wie vor iPads en masse gekauft werden können. Ein Rückforderungsrecht oder ähnliches seitens Apple bestünde in einem solchen Fall nicht. Von daher völlig albern und mE marketingstrategisch auch nich von großer Cleverness geprägt.

Apple versucht hier etwas durchzusetzen, was in einem marktwirtschaftlichen System nämlich normalerwiese nicht funktioniert. Wenn ich jemand anderem Eigentum an etwas verschaffe, dann kann ich das nicht vinkulieren. Nur in Ausnahmefälle (beispielsweise Aktien) ist das eingeschränkt möglich, da hier aber auch ein gesellschftsrechtliches Interesse daran besteht. (freiwillig darüber einigen wäre natürlich möglich, jedoch wohl nicht mittels AGB ;))

Wenn ebay-Angebote tatsäclich den europäischen Absatz von Apple gefährden, dann müssen die Jungs konsequent sein und ebay einfach leerkaufen. So helfen sich andere Unternhmen auch immer wieder, um sich nicht die eigenen Preise kaputt machen zu lassen.
 

Stevy

Alkmene
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Unglaublich wie manch einer, selbst nach einer so langen, ausführlichen und verständlichen Erklärung, immer noch nicht begriffen hat worum es bei der Aktion eigentlich geht!

Doch habe ich wohl sehr gut verstanden!

Wir leben in einer freien Welt, zumindest im Westen. Wenn ich was erwerbe dann gehört es mir, ich kann es verschenken oder auch weiterverkaufen, geht niemanden was an wenn nötig melde ich halt Gewerbe an.

Gerade in USA hast Du einen unglaublich freien Markt, was das angeht!
 

Stevy

Alkmene
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Genau, wozu gibt es ganze Bücher, ja gar Studiengänge, die sich mit Wirtschaftsrecht befassen, wenn man es doch im wesentlichen auf diese einfache Floskel reduzieren kann?

Um eine Bank zu führen oder ein größeres Unternehmen mag dein "Floskel" mit dem Studium stimmen.

Aber um diverse Waren einzukaufen und dann weiter zu verkaufen braucht man kein Studium. Gerade für USA gilt das ;)
 

reimic

Stina Lohmann
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Komische Aktion. Aber neues Konto anlegen und fertig.
 

JohnLocke

Carola
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Wir leben in einer freien Welt, zumindest im Westen. Wenn ich was erwerbe dann gehört es mir, ich kann es verschenken oder auch weiterverkaufen, geht niemanden was an wenn nötig melde ich halt Gewerbe an.

Daran gibt es nichts auszusetzen, hat aber mit der Rechtssituation im genannten Fall nichts zu tun.
 

Karl der Hohle

Golden Delicious
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Es geht doch nicht darum, dass da jemand für sich privat "zu viele" iPads gekauft hätte, sondern dass er diese verkauft hat. Das verstößt in Deutschland und in den USA gegen geltendes Recht: ab einer größeren Anzahl verkaufter Geräte, handelt es sich im juristischen Sinne nicht mehr um Privatverkäufe, sondern um gewerbliche Verkäufe. Und bei gewerblichen Verkäufen hat der Hersteller (oder auch Importeur) ein Wort mitzureden, ob, wann, wie viele Produkte an wen verkauft werden dürfen. Da geht es um Verträge zwischen Hersteller (z.B. Apple) und Importeur (Händler), die neben eventuellen Exklusivrechten auch Abnahme- und Verteilungsmengen regeln. Und wer mit nicht legitimierten Käufen und Verkäufen dazwischen funkt, bekommt eben Schwierigkeiten.

usw., usw.,

Danke für die Stellungnahme, endlich mal was mit Hand und Fuß!

LG
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Na dann ist ja gut, wärst du kein Leiter, das Unternehmen nicht bekannt und die Accedingens nicht modisch, wäre ich skeptisch. Gut, dass du auch noch mal erwähnt hast, dass du weißt wovon du sprichst. Macht den Text echt gleich noch mal noch mehr wichtig. Bestimmt studierter BWLer, was? ;)

Was man in BWL übrigens nicht lernt (ich weiß leider auch wovon ich spreche, denn ich weiß bis heute nicht, was ich geraucht habe, um das als Nebenfach zu wählen), dass es neben den ganzen Theoriegekrams und Recht haben etwas anderes gibt: Menschlichkeit und Fingerspitzengefühl. Beides trägt übrigens nicht gerade zu einem geringen Teil auch zum Erfolg eines Unternehmens bei. Die Aktion von Apple ist im Ansatz vielleicht vertretbar, hinten raus aber vollkommen übertrieben. Um eine Blume auszugraben, braucht man keinen Bagger. Klar, geht auch, wenn einem die anderen Pflanzen rund herum egal sind. Raus ist raus, koste es, was es wolle. Das Firmenprinzip von Apple, nicht erst seit gestern.

Kein BWL'er... Autodidakt! Und "Kaufmännischer Leiter" ist eine Berufsbezeichnung für dessen Nennung ich mich bestimmt nicht schämen muss. Auch dann nicht, wenn Du mir zu unterstellen versuchst, ich würde mich dadurch wichtig machen wollen. Das diente ausschließlich als "Quellenangabe", nämlich meiner eigenen beruflichen Erfahrung. Und dass ich Namen meiner Ex-Firma und dessen Produkte nicht hier im Internet nenne, dürfte sich von selbst verstehen.

Aber Dein Kommentar zeigt auch, dass Du die Sache inhaltlich nicht richtig einschätzt. Der "Bagger" wäre eine Klage gewesen. Das Kauf-Verbot ist ein kleiner juristischer Trick, der für den Betroffenen praktisch gesehen völlig schmerzlos ist. Aber weil in der Öffentlichkeit am liebsten überall Intrigen und Verrat gesehen werden, ist der PR-Nebeneffekt insbesondere bei Firmen wie Apple sehr sehr groß.
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Kannst du die genaue Vorschrift im BGB nennen? Handelsabkommen sind schön und gut, aber als völkerrechtliche Verträge gelten sie unmittelbar nur zwischen Staaten. Sie müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden, um innerstaatlich zu gelten. Welches konkrete deutsche Gesetz regelt also diese Materie? Welche konkrete Vorschrift verbietet mir, Waren von Apple ohne deren Zustimmung zu importieren?

Wenn der Hersteller keine Garantie für ein Land übernehmen will, kann er seine Garantiebestimmungen ja entsprechend gestalten. Das sieht man ja auch an Apple, die die Garantie für das iPhone nur im jeweiligen Verkaufsland anbieten.



Sicher kann A mit B vereinbaren, dass A bestimmte Waren nur an B verkauft. Es kann aber nicht vereinbart werden, dass C die Ware nicht verkaufen darf, jedenfalls nicht mit Wirkung gegen C. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter und das wäre unzulässig. Da könnte ich ja auch mit meinem Nachbarn vereinbaren, dass mir Herr Ackermann 100 Millionen Euro schenkt. Man kann nicht in die Rechte Dritter eingreifen ohne deren Zustimmung.

Freilich können A und B vereinbaren, dass A alles unternehmen wird, um den Verkauf durch C zu verhindern, wie sailing-away oben ausgeführt hat.

Wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragen können auch noch eine Rolle spielen. In Frankreich wurde beispielsweise der Exklusivvertrag zwischen Apple und Orange für den iPhone-Vertrieb für unvereinbar mit dem Wettbewerbsrecht erklärt. In der Folge musste Apple auch mit anderen Providern Verträge abschließen.

Für die Vertragsfreiheit gibt es keinen speziellen Paragraphen im BGB, es ist vielmehr so, dass das BGB die Vertragsfreiheit in bestimmten Punkten einschränkt. Und alles was nicht durch ein Gesetz ausgeschlossen ist, ist erlaubt. Dies sind z.B. §134 BGB "Gesetzliches Verbot" und §138 BGB "Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher" und viele Paragraphen, die im BGB zum Thema Verbraucherschutz zu finden sind (irgendwo im 400er-Bereich)

Die Frage, welche konkrete Vorschrift es Dir verbietet, Waren von Apple zu importieren, muss man erst einmal ganz klar mit "keine" beantworten. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift die das verbietet. Aber APPLE verbietet es aufgrund seiner eigenen Vorschriften und dies ist aufgrund der Privatautonomie zulässig. Dies führt sogar dazu, dass der Zoll auf Antrag von Apple das Importieren durch nicht autorisierte Importeure unterbinden muss! Hierfür stellt man einen Antrag beim Deutschen Zoll und die betreffenden Waren werden auf eine Liste gesetzt. Durch Stichproben wird dies überprüft. Dies gilt nur für gewerbliche Einfuhren, nicht für den Privatgebrauch. Die Unterscheidung trifft der Zoll, wer mit einer Entscheidung des Zolls nicht einverstanden ist muss dagegen Widerspruch einlegen und ggf. klagen. Das Verfahren kann man auf der Internetseite des Zolls nachlesen.

Was die Garantiebestimmungen angeht, bist Du leider auf dem Holzweg: eine Garantiebestimmung regelt das Verhältnis zwischen Hersteller (Händler) und dem Kunden. Garantie ist immer freiwillig (im Gegensatz zu Gewährleistung). In beidem geht es um die Funktionstüchtigkeit der Ware.

Hingegen ist Produkthaftung ein Gesetz, bei dem es um die Folgen eines fehlerhaften Produktes geht, wenn dadurch ein Schaden an Leib und Leben oder einer Sache eingetreten ist. Man kennt die hohen Schadenersatzansprüche in den USA. Es gibt daher nicht wenige Unternehmen, die das Exportieren von Waren in die USA verbieten, um zu vermeiden, dass man dort im Falle eines Schadens belangt werden kann, denn kleinere Unternehmen würde es das Genick brechen können.

Obiges Beispiel ist also ein guter Grund, warum ein Hersteller den Import/Export seiner Ware in ein bestimmtes Land verbietet. Ein anderer Grund könnte das Marken- oder Patentrecht sein, oder wie im Fall Apple (iPhone/iPad), der eigene Vertrag mit Geschäftspartnern (Gebietsschutz).

Um auf Dein Beispiel zurückzukommen: Der Vertrag zwischen A und B ist kein Vertrag zu Lasten Dritter, da er nicht verbietet, dass C die Ware nicht kaufen oder verkaufen darf. Aber vielleicht steht in den AGB von Apple, dass Ware vom Endverbraucher nur privat und nicht gewerblich weiterverkauft werden darf, dann hätte C dem beim Kauf zugestimmt. Aber viel entscheidender ist, dass A (Apple) einfach den zukünftigen Verkauf an C unterbindet, um den Vertrag mit B nicht zu gefährden. Dies ist geschehen und das ist zulässig.
 
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sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Doch habe ich wohl sehr gut verstanden!

Wir leben in einer freien Welt, zumindest im Westen. Wenn ich was erwerbe dann gehört es mir, ich kann es verschenken oder auch weiterverkaufen, geht niemanden was an wenn nötig melde ich halt Gewerbe an.

Leider ist diese Aussage komplett falsch. Was Du erwirbst gehört zwar Dir und Du kannst es privat weiterverkaufen, aber noch lange nicht gewerblich. Da liegst Du völlig daneben. Und mit einem angemeldeten Gewerbe würdest Du es sogar noch schlimmer machen, weil dann gar nicht mehr erst die Frage geklärt werden muss, ob der Weiterverkauf privat sein könnte.

Ich möchte ja Deine Illusionen von der schönen freien Welt nicht zerstören, aber wir leben in einem Dickicht von Vorschriften, bei denen sogar die Zöllner ins Schleudern kommen, ebenso Kaufleute, die sich mit nichts anderem beschäftigen als mit Import/Export. So frei ist das alles nicht.

Kleines Beispiel: wenn Du als Privatperson in den USA 20 Louis Vuitton Taschen kaufst und diese in Deinem Koffer mit nach Deutschland nimmst und sie, wie es sich gehört beim Zoll anmeldest, weil der Gesamtwert über 430 € (Freimenge im Privatreiseverkehr) ist, dann werden Dir diese Taschen auf Deutsch gesagt schneller unter dem Arsch wegkonfisziert, als Du A sagen kannst! Die Taschen werden anschließend vernichtet.

Und bevor jetzt wieder jemand sagt, das stimme nicht... dies gilt speziell für Louis Vuitton und andere Unternehmen, die beim Zoll hierfür spezielle Anträge gestellt haben. Für andere Waren gilt dies natürlich nicht grundsätzlich.
 
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Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… Was Du erwirbst gehört zwar Dir und Du kannst es privat weiterverkaufen, aber noch lange nicht gewerblich. Da liegst Du völlig daneben. Und mit einem angemeldeten Gewerbe würdest Du es sogar noch schlimmer machen, weil dann gar nicht mehr erst die Frage geklärt werden muss, ob der Weiterverkauf privat sein könnte.

Darf ich nach einer fundierten Begründung dieser Aussage fragen?
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Darf ich nach einer fundierten Begründung dieser Aussage fragen?

Ja, aber die Antwort auf diese Frage habe ich in meinen Kommentaren innerhalb dieser Diskussion schon sehr ausführlich gegeben. Schau mal bitte weiter oben, ab Seite 2 und insbesondere auf den Seiten 8, 9, 10.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Das bedeutet, wenn ich einen Gewerbeschein besitze und meine Brötchen beispielsweise mit einem Second-Hand-Shop verdiene, 300 iPads kaufe und in diesem Shop wieder an den Mann bzw. an die Frau bringe, bewege ich mich nach Deinem Rechtsverständnis „völlig daneben“?

Interessant.

P.S.: In so mancher Einstellung hat dieser Thread erst drei Seiten. :)
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Das bedeutet, wenn ich einen Gewerbeschein besitze und meine Brötchen beispielsweise mit einem Second-Hand-Shop verdiene, 300 iPads kaufe und in diesem Shop wieder an den Mann bzw. an die Frau bringe, bewege ich mich nach Deinem Rechtsverständnis „völlig daneben“?

Interessant.

Wenn Du in Deinem Second-Hand-Shop 300 neue iPads verkaufst, bekommst Du richtig Probleme und es wird Dir untersagt werden. Handelt es sich um 300 gebrauchte iPads, dürfte das nach meiner Rechtsauffassung unproblematisch sein, auch wenn es rechtlich einige Dinge zu beachten gibt (Markenrecht).
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Die Frage ist, ab wann gilt ein iPad oder was auch immer als „neu“ bzw. als „gebraucht“.

Die Antwort: Auspacken, Einschalten, Ausschalten, fertig. Das Ding ist gebraucht und schon kann es weiterverkauft werden.

Meiner Meinung nach klappt das zwar auch mit Neuware, denn sonst gäbe es keine Läden wie zum Beispiel Thomas Philipps, aber egal.

Anderes Beispiel: Ich kaufe für alle 50 Mitglieder meines Vereins jeweils ein iPad, weil ich beruflich in den USA zu tun habe und den Leuten eine Freude machen möchte.

Selbstverständlich bezahlt jedes Vereinsmitglied sein iPad.

Rechtlich bedenklich oder nicht erlaubt?

Mitnichten!