- Registriert
- 24.01.06
- Beiträge
- 5.589
[preview]Viel Aufregung über die Berliner Verkehrsbetriebe gab es, als diese die Nutzung der Fahrpläne für eine beliebte und kostenfreie Applikation verboten. Auch in Berliner Tageszeitungen wurde der Schritt als Paradebeispiel für Kundenunfreundlichkeit und deutsche Kleinkrämerei gewertet. In die Lücke springt nun der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der dem Studenten und Entwickler Witt den Zugriff auf die Fahrplandatenbank erlaubt - jedoch mit dem Logo der VBB, nicht mit dem der BVG.[/preview]
Der BVG verpasste damit die Chance, den Imageschaden zu beheben. Die Argumentation der BVG-Kritiker: Die Kunden erfahren durch das praktische Programm, das Haltestellen in der Nähe des Benutzers findet und Routen erstellt, einen echten Mehrwert - während andere Betriebe derartige Programme für teures Geld entwickeln lassen, bekam die BVG eine praktische Applikation kostenfrei gestellt. In der Pressemitteilung der BVG hieß es: „Da es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, hat die BVG den Entwickler, der für die Firma Metaquark tätig ist, aufgefordert, diese Anwendung nicht mehr anzubieten beziehungsweise die Kartengrundlage zu entfernen.‟
Dabei ist es höchst zweifelhaft, ob Fahrpläne überhaupt vom Urheberrecht geschützt werden: Till Kreutzer, seines Zeichens Hamburger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht, erklärte gegenüber der TAZ: „Es handelt sich hier um Gebrauchsgrafiken, also rechtlich um Werke der angewandten Kunst. Diese unterliegen deutlich höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe.‟ Schließlich gestaltet jeder Verkehrsbetrieb seinen Netzplan auf ähnliche Art und Weise.
Witt, der die Applikation in rund zwei Wochen in einer neuen Version veröffentlichen möchte, hat sich nun vollends vom BVG abgewendet. So soll auch das Icon neu gestaltet werden: „mit anderem Icon, in den Farben des VBB‟.
Herzlichen Dank an drzinn! | via TAZ
Der BVG verpasste damit die Chance, den Imageschaden zu beheben. Die Argumentation der BVG-Kritiker: Die Kunden erfahren durch das praktische Programm, das Haltestellen in der Nähe des Benutzers findet und Routen erstellt, einen echten Mehrwert - während andere Betriebe derartige Programme für teures Geld entwickeln lassen, bekam die BVG eine praktische Applikation kostenfrei gestellt. In der Pressemitteilung der BVG hieß es: „Da es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, hat die BVG den Entwickler, der für die Firma Metaquark tätig ist, aufgefordert, diese Anwendung nicht mehr anzubieten beziehungsweise die Kartengrundlage zu entfernen.‟
Dabei ist es höchst zweifelhaft, ob Fahrpläne überhaupt vom Urheberrecht geschützt werden: Till Kreutzer, seines Zeichens Hamburger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht, erklärte gegenüber der TAZ: „Es handelt sich hier um Gebrauchsgrafiken, also rechtlich um Werke der angewandten Kunst. Diese unterliegen deutlich höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe.‟ Schließlich gestaltet jeder Verkehrsbetrieb seinen Netzplan auf ähnliche Art und Weise.
Witt, der die Applikation in rund zwei Wochen in einer neuen Version veröffentlichen möchte, hat sich nun vollends vom BVG abgewendet. So soll auch das Icon neu gestaltet werden: „mit anderem Icon, in den Farben des VBB‟.
Herzlichen Dank an drzinn! | via TAZ