VBB erlaubt Fahrplannutzung für iPhone-Applikation

Felix Rieseberg

̈Öhringer Blutstreifling
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[preview]Viel Aufregung über die Berliner Verkehrsbetriebe gab es, als diese die Nutzung der Fahrpläne für eine beliebte und kostenfreie Applikation verboten. Auch in Berliner Tageszeitungen wurde der Schritt als Paradebeispiel für Kundenunfreundlichkeit und deutsche Kleinkrämerei gewertet. In die Lücke springt nun der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der dem Studenten und Entwickler Witt den Zugriff auf die Fahrplandatenbank erlaubt - jedoch mit dem Logo der VBB, nicht mit dem der BVG.[/preview]

Der BVG verpasste damit die Chance, den Imageschaden zu beheben. Die Argumentation der BVG-Kritiker: Die Kunden erfahren durch das praktische Programm, das Haltestellen in der Nähe des Benutzers findet und Routen erstellt, einen echten Mehrwert - während andere Betriebe derartige Programme für teures Geld entwickeln lassen, bekam die BVG eine praktische Applikation kostenfrei gestellt. In der Pressemitteilung der BVG hieß es: „Da es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, hat die BVG den Entwickler, der für die Firma Metaquark tätig ist, aufgefordert, diese Anwendung nicht mehr anzubieten beziehungsweise die Kartengrundlage zu entfernen.‟

Dabei ist es höchst zweifelhaft, ob Fahrpläne überhaupt vom Urheberrecht geschützt werden: Till Kreutzer, seines Zeichens Hamburger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht, erklärte gegenüber der TAZ: „Es handelt sich hier um Gebrauchsgrafiken, also rechtlich um Werke der angewandten Kunst. Diese unterliegen deutlich höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe.‟ Schließlich gestaltet jeder Verkehrsbetrieb seinen Netzplan auf ähnliche Art und Weise.

Witt, der die Applikation in rund zwei Wochen in einer neuen Version veröffentlichen möchte, hat sich nun vollends vom BVG abgewendet. So soll auch das Icon neu gestaltet werden: „mit anderem Icon, in den Farben des VBB‟.

Herzlichen Dank an drzinn! | via TAZ
 

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j@n

Eierleder-Apfel
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Tja. Fail, BVG.

Ich hatte auch einen gewissen E-Mail-Verkehr mit dem Laden und muss sagen, soviel Ignoranz gehört einfach bestraft.
Abgesehen davon sichert das auch den Taxi-Fahrern in Berlin ihr Auskommen.

Schön, das Jonas Witt das Projekt weiter durchzieht und sich einen weniger rückständigen Partner dafür sucht.
 

landplage

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Ich habe bisher die VBB-Seite direkt benutzt. Das klappt, ist aber etwas mühselig, weil die nicht fürs iPhone angepaßt ist.

Jetzt bin ich gespannt auf die App. :-D
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
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Ich kann nur immer wieder staunen welche unternehmesfeindliche Statements zu Tage kommen, wenn es um Urheberrechte geht!
 

Patrick Rollbis

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Das ist doch mal eine News, mit schönem und korrektem Inhalt.
Ich freu mich, diese App wieder benutzen zu können :D
 

CraX

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Ich lebe zwar nicht in Berlin, aber so etwas kann man wohl in ganz Deutschland finden. Bürokratie-mist!
 

iAngel

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Hervorragend!

Damit ist der VBB verdient lachender Dritter und kann sich über so viel Dummheit der BVG nur freuen. Ich selbst benutze schon seit Jahren bei der Verbindungssuche auch innerhalb Berlins nur die VBB- und nicht die BVG-Website, da sie m. E. viel anwenderfreundlicher ist.

Ob sich allerdings die Hoffnung erfüllt, dass die BVG aus ihrem nicht nur imageschädigenden Verhalten lernen ...?
 

obmann

Fießers Erstling
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Super Sache .....nur für die VBB bzw. Herrn Witt natürlich! :)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich kann nur immer wieder staunen welche unternehmesfeindliche Statements zu Tage kommen, wenn es um Urheberrechte geht!
Hier geht es doch aber nicht um teuer produzierte Musik oder Kinofilme. Hier geht es um wie Till Kreutzer so treffend festgestellt hat, um Gebrauchsgrafiken. Diese Grafiken stehen zudem den Kunden eh kostenlos zur Verfügung. Ich sehe in diesem Fall das öffentliche Interesse für die freie Nutzung der Karten deutlich schwerwiegender als das urheberrechtliche Interesse der BVG an dem Kartenmaterial. Das öffentliche Interesse begründe ich durch den Nutzen für ÖPNV-Kunden, die wiederum durch eine effizientere Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel dafür belohnt werden, dass sie ihr Auto stehen lassen. Der dadurch reduzierte Stadtverkehr ist dem Allgemeinwohl ungemein zuträglich.

Und das Endkunden leicht allergisch auf das Thema Urheberrecht reagieren ist doch wohl nach den ganzen Kunden-Verkriminalisierungsaktionen der Content-Industrie verständlich. Insb. weil die Copyright-Halter durch DRM und DVD-Verschlüsselung den ehrlichen Kunden auch noch das Recht auf eine legale Privatkopie untersagen. Momentan ist ja der ehrliche Kunde wirklich der Dumme.

Zudem ist die BVG wirklich dumm gewesen. Kostenlos ein komplexe Applikation, die dem Unternehmen nutzt, verbieten zu lassen zeugt eigentlich nur von einem sehr kleinen unternehmerischen Horizont.*

Ich beglückwünsche hingegen den VBB zu seiner Entscheidung. Das war in diesem Fall nämlich wirklich clever.

*Nur meine bescheidene Meinung dazu.
 

JRiggert

Wohlschmecker aus Vierlanden
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Zudem ist die BVG wirklich dumm gewesen. Kostenlos ein komplexe Applikation, die dem Unternehmen nutzt, verbieten zu lassen zeugt eigentlich nur von einem sehr kleinen unternehmerischen Horizont.

Das dürfte niemand bestreiten. :)

Bleibt zu hoffen dass es das Handyticket auch bald für das iPhone gibt.
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Ich kann nur immer wieder staunen welche unternehmesfeindliche Statements zu Tage kommen, wenn es um Urheberrechte geht!
Warum?
Weil sich der Mehrzahl von Menschen (mich eingeschlossen) nicht erschließen will, dass Fahrpläne zum urheberrechtlich geschützten Material gehören? Dass ein Betrieb anscheinend so vollkommen losgelöst (oder so deutlich eingekauft von Microsoft-Consultants) ist, dass es seinen eigenen Kunden den Mehrwert einer Applikation, die sie als Unternehmen keinen Cent kostet, nicht gönnen wollen?
Wer sind die nächsten?
  • Restaurantbetreiber, die im Restaurantführer ihre Speisen nicht abgedruckt haben wollen weil ihre Speisekarten "urheberrechtlich geschützt sind"?`
  • Kinoketten, die Portalen verbieten, die Filme anzugeben, weil ihre Vorführungslisten so eine enorme Schöpfungshöhe haben, dass sie urheberrechtlich geschützt sind?
  • Museen, die in den Stadtführern ihre Öffnungszeiten nicht mehr angeben lassen wollen, weil Öffnungszeitenpläne urheberrechtlich zu schützen sind?
Tut mir leid, aber ich habe nur einen Begriff für das Verhalten dieser BVG: Lächerlich.
 
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SirTobiTobsen

Zabergäurenette
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Warum?
Weil sich der Mehrzahl von Menschen (mich eingeschlossen) nicht erschließen will, dass Fahrpläne zum urheberrechtlich geschützten Material gehören? Dass ein Betrieb anscheinend so vollkommen losgelöst (oder so deutlich eingekauft von Microsoft-Consultants) ist, dass es seinen eigenen Kunden den Mehrwert einer Applikation, die sie als Unternehmen keinen Cent kostet, nicht gönnen wollen?
Wer sind die nächsten?
  • Restaurantbetreiber, die im Restaurantführer ihre Speisen nicht abgedruckt haben wollen weil ihre Speisekarten "urheberrechtlich geschützt sind"?`
  • Kinoketten, die Portalen verbieten, die Filme anzugeben, weil ihre Vorführungslisten so eine enorme Schöpfungshöhe haben, dass sie urheberrechtlich geschützt sind?
  • Museen, die in den Stadtführern ihre Öffnungszeiten nicht mehr angeben lassen wollen, weil Öffnungszeitenpläne urheberrechtlich zu schützen sind?
Tut mir leid, aber ich habe nur einen Begriff für das Verhalten dieser BVG: Lächerlich.


vorweg: ich bin ja auch der meinung, dass es den fahrgästen und unternehmen vorteile bringt und es sicher sinnvoll gewesen wäre dort von anfang an zusammenzuarbeiten

ABER: was hier im bezug auf urheberschaft recht ist entscheidet weder die mehrheit der bürger (dich und viel. auch mich eingeschlossen) und auch nicht die (achtung!) fachliche gegenmeinung eines anwaltes. das urherberrecht ist sehr komplex und diese art der vermeintlichen gebrauchsgrafik ist dann wohl mal wirklich durch zu prüfen.
im übrigen ist es auch ganz gut (in anderen bereichen) das nicht nur eine mehrheit recht bestimmt.

ferner sind diese microsoft-verschwörungstheorien sicher fehl am platze...
 

Bananenbieger

Golden Noble
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ABER: was hier im bezug auf urheberschaft recht ...
Man könnte auch einfach erkennen, dass das UrhG in vielen Fällen einfach nicht vernünftig gestaltet worden ist und einer Änderung bedarf. Fahrpläne sind für mich nicht schutzwürdig, da sie nicht schützenswert sind. Durch jeden Gebrauch der Pläne dem urhebenden Unternehmen nur Vorteile entstehen und der Fremdgebrauch ebenfalls im öffentlichen Interesse liegt, sehe ich keinen Grund für die Rechtfertigung eines Schutzes.

Wie ungeschickt manche Gesetze formuliert sind, merkt man ja an diversen Abmahnwellen.
 

eki

Johannes Böttner
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Finde ich einen guten Schritt.

Allerdings sollte man das nicht zu hoch schaukeln. Ihr sprecht alle davon als sei das eine große Sache.
1. Ist es "nur" Berlin= nicht alle Welt
2.Nur iPhone Benutzer(die in Berlin wohnen/unterwegs sind)=noch weniger-nicht alle Welt
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Mehr als 4% der Deutschen leben in und um Berlin. Das ist für mich schon eine relevante Größe.
 

thrillseeker

Weißer Winterkalvill
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das urherberrecht ist sehr komplex und diese art der vermeintlichen gebrauchsgrafik ist dann wohl mal wirklich durch zu prüfen.

Stimmt. Ich hätte mich auch gefreut, wenn das kleine Programm für mehrere Jahre aus dem Verkehr gezogen worden wäre, bis dann nach einem langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren geklärt ist, wer eine Grafik, die an jedem Bahnsteig hängt und kostenlos in Broschüren verfügbar ist, auch in digitaler Form verbreiten darf. Wir haben nämlich einfach zu wenig Bürokratie! :cool:
 

landplage

Admin
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Der VBB umfaßt Berlin und das Land Brandenburg.
tarifgebietkarte.gif


O. k., wir haben hier mehr Wölfe als Menschen, aber sooo klein ist der damit abgedeckte Bereich nun wirklich nicht. Der Landkreis Uckermark ist z. B. größer als das Saarland.:p

Vielleicht kann man ja diese App später auf andere Verkehrsverbunde ausweiten.