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USB Gerät geht heute beim Laden in Flammen auf

In meiner Versicherung ist die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen.
Das ist gut, wenn man das zusätzlich versichert hat; empfehle ich auch jedem, es ist ein Baustein, dass auf den Einwand grober FL verzichtet wird. Beitragserhöhung ist überschaubar, einige faire Versicherer haben das sogar inzwischen im Grund Paket, ist aber bisher die Ausnahme.

Nimmt aber alles nichts davon weg, es lieber gar nicht erst zum Fall der Fälle kommen zu lassen.

Ich hätte nie gedacht, dass mich das mal trifft, einfaches USB-Laden mit eingebauter Heizung, wenn man so will :cool:

Naja, außer putzen - lüften ist ja nix passiert.
 
Man muss seine Tür nie doppelt abschließen da auch schon eine zugezogene Tür signalisiert das keiner rein soll.

ja und nein. Eigentlich bräuchte es nicht einmal das Türeschliessen; die Unverletzlichkeit der Wohnung oder des Grundstücks hängt sich nicht daran auf. Aber wir redeten gerade über Versicherungen und unterschiedliche Grade von Fahrlässigkeiten.
 
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