Sequoia
Swiss flyer
- Registriert
- 03.12.08
- Beiträge
- 17.051
Die Signalverschlechterug für die zivile Nutzung wurde ja bereits 2000 entfernt.
Und 2003 für 5 Tage doch noch genutzt.
Die Signalverschlechterug für die zivile Nutzung wurde ja bereits 2000 entfernt.
Hab ich mich auch schonmal gefragt, wie das gemacht wird. Ich vermute, GPS- Daten für zurückgelegte Entfernung werden mit der Schrittfrequenz (durch Beschleunigungssensoren gezählt) verrechnet, daraus die mittlere Schrittlänge errechnet. Die genaue Wegstrecke pro Schritt dürfte mit der Entfernungsmessung durch GPS nicht möglich sein da zu ungenau.Die Schrittweite dürfte bei einer GPS-Messung dagegen keine Rolle spielen.
Na ja, um Kalorien ging's dem TO aber doch gar nicht.
...aber hier nochmal für dich
Ich vermute, GPS- Daten für zurückgelegte Entfernung werden mit der Schrittfrequenz (durch Beschleunigungssensoren gezählt) verrechnet, daraus die mittlere Schrittlänge errechnet. Die genaue Wegstrecke pro Schritt dürfte mit der Entfernungsmessung durch GPS nicht möglich sein da zu ungenau.
Die genaue gelaufene Strecke wird aber nicht nur anhand des GPS-Signals ermittelt, sondern eben auch mit der berechneten Schrittlänge.
(...)
Deswegen sollte die Kalibirerung mal durch geführt werden.
Wie anders als durch GPS- Messung sollte eine Uhr denn die Schrittlänge messen?
@kelevraUnd 2003 für 5 Tage doch noch genutzt.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.