JGmerek
Boskop
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Zwei Jahre Gewährleistung ... aber das würde bedeuten, dass das Board von Anfang an kaputt gewsen sein müsste. War es aber nicht. Also fällt das weg.
Hallo,
das stimmt so nicht, ich glaube kaum, dass Du das Notebook gekauft hättest, wenn es von Anfang an ein defektes Board gehabt hätte.
Mal so im Allgemeinen:
Der Defekt an einem Gerät muss nur auf einem Mangel beruhen, der bereits bei Übergabe des Gerätes vorgelegen haben muss. Bestes Beispiel für solche Mängel sind kalte Lötstellen: Eine kalte Lötstelle stellt einen Mangel dar, der aber nicht notwendigerweise zu erkennen ist. Solange die Lötstelle nicht bricht, ist das Gerät auch nicht defekt. Wenn dann aber der Kontakt gebrochen ist, so resultiert der anfängliche Mangel (die kalte Lötstelle) eventuell erst nach Jahren in einem Defekt des Gerätes.
Daher kann man erst nach Analyse des Problems sagen, ob es sich in welchem Fall auch immer um einen Gewährleistungsfall handelt oder nicht.
Viele Grüße
Jens