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Ein britischer Apple-Reseller, KRCS, sorgt für Aufsehen, indem er Kunden mit bereits bezahlten MacBook-Pro-Bestellungen zur Kasse bittet. Dies geschieht, nachdem Apple die Preise aufgrund steigender RAM-Kosten erhöht hat. Der Fall wirft Fragen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Verbraucherschutz auf.
- KRCS fordert Kunden zur Nachzahlung auf, obwohl Bestellungen bereits vollständig bezahlt wurden.
- Der betroffene Kunde, bekannt als „sw1000“, hat sein MacBook Pro am 5. Juni bestellt und die Lieferung war für den 31. Juli angekündigt.
- KRCS bietet zwei Optionen an: die Nachzahlung der Preisdifferenz oder eine vollständige Rückerstattung.
- In den AGB von KRCS gibt es keine Klausel, die eine nachträgliche Preisanpassung für bereits bezahlte Bestellungen erlaubt.
- Apple hat bestätigt, dass eine solche Praxis nicht im Sinne des Unternehmens ist.
Was haltet ihr von der Vorgehensweise von KRCS? Glaubt ihr, dass der Verbraucherschutz in Großbritannien betroffene Kunden ausreichend unterstützt? Lasst uns eure Meinungen und Erfahrungen in den Kommentaren wissen!
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
