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Reseller verlangt nachträglichen Aufpreis für MacBook-Pro-Bestellung vor Apples Preiserhöhung

Apfeltalk Redaktion

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Ein britischer Apple-Reseller, KRCS, sorgt für Aufsehen, indem er Kunden mit bereits bezahlten MacBook-Pro-Bestellungen zur Kasse bittet. Dies geschieht, nachdem Apple die Preise aufgrund steigender RAM-Kosten erhöht hat. Der Fall wirft Fragen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Verbraucherschutz auf.

  • KRCS fordert Kunden zur Nachzahlung auf, obwohl Bestellungen bereits vollständig bezahlt wurden.
  • Der betroffene Kunde, bekannt als „sw1000“, hat sein MacBook Pro am 5. Juni bestellt und die Lieferung war für den 31. Juli angekündigt.
  • KRCS bietet zwei Optionen an: die Nachzahlung der Preisdifferenz oder eine vollständige Rückerstattung.
  • In den AGB von KRCS gibt es keine Klausel, die eine nachträgliche Preisanpassung für bereits bezahlte Bestellungen erlaubt.
  • Apple hat bestätigt, dass eine solche Praxis nicht im Sinne des Unternehmens ist.

Was haltet ihr von der Vorgehensweise von KRCS? Glaubt ihr, dass der Verbraucherschutz in Großbritannien betroffene Kunden ausreichend unterstützt? Lasst uns eure Meinungen und Erfahrungen in den Kommentaren wissen!

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
 
Hier bin ich mal auf den weiteren Verlauf gespannt. Wer auch immer die Differenz trägt, der Kunde sollte sein Gerät zum bestellten Preis erhalten.
Wenn der Händler auf eine Bestellung durch Apple wartet, dann sollten die Konditionen seitens Apple klar sein.
Und der Kunde hat das MacBook weit vor der Erhöhung bestellt.

Wie geschrieben, ich bin gespannt.
 
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Ich finde das ist ein (in Deutschland/DACH) überflüssiger Artikel. Weder der Händler noch der Besteller sind aus D A oder CH. Dazu ein generisches iBook Neo Bild, dass gar nichts mit dem Fall zu tun hat. Presse by AI. Oder wie sagt man beim Streaming: Immer schön Content generieren. ;)
 
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Selbiges haben wir in der Firma mit bestelltem RAM erlebt. Die Bestellung wurde zweimal seitens des Lieferanten storniert und die Preise nachträglich angehoben.
 
Ich finde das ist ein (in Deutschland/DACH) überflüssiger Artikel. Weder der Händler noch der Besteller sind aus D A oder CH. Dazu ein generisches iBook Neo Bild, dass gar nichts mit dem Fall zu tun hat. Presse by AI. Oder wie sagt man beim Streaming: Immer schön Content generieren. ;)
Ist notiert.
 
Selbiges haben wir in der Firma mit bestelltem RAM erlebt. Die Bestellung wurde zweimal seitens des Lieferanten storniert und die Preise nachträglich angehoben.
Wenn er das laut seinen Bedingungen, welche ihr als Firma akzeptiert habt, darf, wo liegt das Problem?

Ansonsten ist der Artikel für Deutschland völlig irrelevant.
Es gibt aber auch in Deutschland AGBs in denen der Kaufvertrag erst bei Lieferung oder bei Auftragsbestätigung zustande kommt. Eine reine Bestellbestätigung ("vielen Dank für ihre Bestellung....") reicht in aller Regel dafür nicht aus.
Somit kann es auch in Deutschland zu so einem Fall kommen.

Gruß
Andi
 
Hier geht es um ein Produkt, welches schon bezahlt wurde. Der Händler fordert nun eine Nachzahlung für einen abgeschlossen Vorgang. Nur die Auslieferung fehlt noch.
 
Hier geht es um ein Produkt, welches schon bezahlt wurde. Der Händler fordert nun eine Nachzahlung für einen abgeschlossen Vorgang. Nur die Auslieferung fehlt noch.
Richtig, da hast du recht. Bei Vorrauszahlung (nicht nur Reservierung der Summe) kommt der Kaufvertrag zustande und der Händler schuldet die Lieferung.

Gruß
Andi
 
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Etwas ähnliches haben wir doch hier die letzten Monate auch erlebt/mitgemacht. Das Rohöl für unsere Kraftstoffe wurde schon weit vor den kriegerischen Auseinandersetzungen bestellt und bezahlt. Trotzdem wurde uns der aktuelle Aufpreis weitergegeben.
 
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