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Rechtsschutzversicherung sinnvoll oder nicht?

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Nicht nur einen, sondern auch Standort-, Bereichs- und Gesamtbetriebsräte sowie die IG Metall. Aber als Außertarifler nützt mir das nur bedingt etwas, weil es hier eher individuelle Arbeitsvertäge gibt.

Grundsätzlich gibt es ja keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Daher muss man da gerade in der jetzigen Zeit doch etwas auf der Hut sein. Wie gesagt, normalerweise würde ich mir persönlich nach nunmehr knapp 23 Jahren Betriebszugehörigkeit keine großen Gedanken um meinen Job machen, aber man weiß nie, was noch so passiert.
Das hat nicht mit dem Tarif zu tun, wir hatten keine Gewerkschaft und nur Individuelle Verträge, der Betriebsrat konnte einen Sozialplan aufstellen und am Ende waren es weniger Entlassene als zuvor angekündigt.
 
Kinder und Jugendliche sind in den meisten Fällen rechtlich überhaupt nicht zu belangen - wo vor schützt dann so eine Versicherung genau?

Eine Haftpflichtversicherung, die auch bei deliktunfähigen Kindern zahlt, sorgt im Schadensfall für den Erhalt des Nachbarschaftsfriedens :D denn der wird flöten gehen, wenn meine Kinder beim Spielen das Nachbarsauto beschädigt haben und dieser auf seinen Schaden sitzen bleibt.
 
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Eine Haftpflichtversicherung, die auch bei deliktunfähigen Kindern zahlt, sorgt im Schadensfall für den Erhalt des Nachbarschaftsfriedens :D denn der wird flöten gehen, wenn meine Kinder beim Spielen das Nachbarsauto beschädigt haben und dieser auf seinen Schaden sitzen bleibt.
Und das hast du jetzt überlesen oder absichtlich weggelassen?
Nicht falsch verstehen: Wir haben auch eine Familienhaftpflicht - aber weil wir es als selbstverständlich sehen würden, die Schäden unserer Kinder zu ersetzen.
Oder einfach egal, ob es um rechtliche Notwendigkeiten oder persönliche moralische Bewertung geht?
 
Grundsätzlich muss man bei Schöden, die durch Kinder entstanden sind, das Alter des Kindes und die Art des Schadens berücksichtigen. Bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder nicht deliktfähig. Hier zahlt die Haftpflicht nur dann, wenn die Eltern einräumen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Räumen sie das nicht ein, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Für Kinder ab 7 spielt die Aufsichtspflicht der Eltern dann aber keine Rolle mehr. Da geht es dann noch darum, ob der Schaden z.B. im Staßenverkehr oder vorsätzlich entstanden ist. Bei Vandalismus übernimmt dann auch keine Haftpflicht. Dafür kann das Kind aber bis zu 30 Jahre nach dem Schaden ersatzpflichtig gemacht werden. Aber für alle anderen Schäden ist eine Familienhaftpflicht sehr nützlich.