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Rechtsschutzversicherung sinnvoll oder nicht?

  • Ersteller Ersteller Gelöschter User 256869
  • Erstellt am Erstellt am
Das hier ist kein Finanzberatungsthread. Wer aufgrund eines Beitrages hier solche Entscheidungen trifft, nun, dem ist dann auch nicht mehr zu helfen. Ich berate auch nicht, ich schreibe von meinen Erfahrungen. Andere machen andere Erfahrungen, treffen andere Entscheidungen.

Was du da rein interpretierst, ist im übrigen nicht mein Problem. Ich habe auch keinerlei Vorteil, wenn jemand dem folgt. Von daher verstehe ich die Maßregelung nicht.
 
Es war relativ leer, keine Spur von großartigem Verkehr, ich war zügig, aber konzentriert. Auf der Mittelspur fuhr ein Wagen. Wochen später stand plötzlich die Polizei vor der Tür. Der Fahrer von damals behauptete, ich sei mit einem irren Tempo angerast, er hätte gerade überholen wollen, und weil ich so plötzlich neben ihm war, habe er erschrocken das Lenkrad verrissen – sei dann nach rechts über den Standstreifen in die Böschung.
Bei dieser Geschichte stellt sich mir zunächst die Frage, wie dich dein Unfallgegner denn gerichtsverwertbar identifiziert hat. Entweder fehlt in deiner Darstellung was, oder es ist ein Märchen.

Du weißt nur leider nicht im Voraus, welche Versicherung du brauchst und welche nicht.
Das ist richtig - daher musst du eine Risikobewertung machen. Es gibt Versicherungen die ein Risiko versichern, das bei Eintritt existenzbedrohend ist. I.W. liegt das im Bereich der Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit, in manchen Berufen Berufshaftpflicht und bei eigener Immobilie Gebäudeversicherung (und in seltenen Fällen -haftpflicht) und je nach Verbindlichkeiten einer Risikolebensversicherung.

Alle anderen Risiken sind i.d.R. nicht existenzbedrohend. Da muss jeder für sich sowohl abschätzen, wie er das Verhältnis zwischen Prämie und erwartetem Schaden einschätzt und vor allem wie streitwillig er ist:

Hatte auch schon zwei Fälle im Leben in der mir das einiges vereinfacht hat. Wäre beides auch ohne zu regeln gewesen, aber eben vereinfacht ohne erstmal Geld bereitstellen zu müssen.
Für mich ist das "ohne Worte", aber ganz sicher ein Grund für stetig steigende Prämien bei Rechtsschutzversicherungen...!

Ich zahle nur lieber und brauche sie nicht, als dass ich schwer krank werde.
Leider schützt dich davor keine Versicherung dieser Welt 😉

Kinder und Jugendliche sind unerfahren in ihren Handlungen und können so noch leichter in Schwierigkeiten kommen.
Kinder und Jugendliche sind in den meisten Fällen rechtlich überhaupt nicht zu belangen - wo vor schützt dann so eine Versicherung genau?

Noch wichtiger - Haftpflicht - für die Kinder.
Kinder und Jugendliche sind in den meisten Fällen nicht haftpflichtig und auch deren Eltern ohne Verletzung der Aufsichtspflicht nicht haftbar. Wo vor schützt so eine Versicherung genau? (Nicht falsch verstehen: Wir haben auch eine Familienhaftpflicht - aber weil wir es als selbstverständlich sehen würden, die Schäden unserer Kinder zu ersetzen. Aber eine "Pflicht" dazu gibt es in den meisten Fällen erst ab 16 Jahren.)

Hausrat, Haftpflicht und Rechtschutz empfehle ich jedem.
Darüber hinaus haben wir noch eine Zahnzusatzversicherung und eine Ein und Zweibettzimmerversicherung.
Jetzt geht's aber komplett querbeet. Hausrat und Haftpflicht und Rechtsschutz sind Risikoversicherungen. Zahnzusatz- und Ein-/Zweitbettversicherungen sind reine Kostenabsicherungen. Um da mal Zahlen in den Raum zu stellen: Zweibettzimmerzuschlag kann man sich komplett sparen, die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland ein Krankenzimmer mit mehr Betten zu finden geht gegen Null. Daher sind das i.d.R. Wahlleistungsversicherungen (=Unterbringung Privatstation). Ein Zweibettzimmer auf der Privatstation kostet ca. 100€/Tag. Einzelzimmerzuschlag ist im Mittel 50-150€/Tag. Nur um mal das finanzielle Risiko zu quantifizieren - kann sich jeder selber ausrechnen, mit wie vielen Tagen KH-Aufenthalt man pro Jahr rechnet, was die Prämie kostet und was einen somit das Einzelzimmer wirklich kostet 😉
 
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Zweibettzimmerzuschlag kann man sich komplett sparen, die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland ein Krankenzimmer mit mehr Betten zu finden geht gegen Null.
Das würde ich so nicht behaupten an deiner Stelle, außer du hast eine Quelle dazu.
Ich war erst kürzlich jemanden in KH besuchen. Auf der Station sah ich nur 3-Bett Zimmer. Auch ein anderes KH welches ich kenne hat 3 und sogar 4-Bettzimmer.

Ansonsten ein Thread wie so viele in einem Forum. Viel Halbwissen, gut gemeinte Ratschläge, Behauptungen, Kommentare und Meinungen die mit dem Thema direkt gar nichts mehr zu tun haben.
Aber ich weiß, davon lebte ja ein Forum 😂

@dtp Entscheiden musst du dich halt ganz alleine, auch wenn das heute immer mehr Menschen offensichtlich schwer fällt.
Auf die Ratschläge hier, würde ich jedoch nicht viel geben.
 
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Wären die Zeiten nicht so, wie sie es derzeit sind, hätte ich vermutlich bis zu meinem Lebensende auch nicht über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht.
Man sollte sich klar machen, dass eine Rechtsschutzversicherung i.W. Anwalts- und ggf. Gerichtskosten abdeckt. Nur weil man eine hat, hat oder bekommt man kein Recht. Auch das muss jeder für sich selbst bewerten: Wie wahrscheinlich ist es, in eine Situation zu kommen, in der man sein Recht durchsetzen will oder muss. Eine der ersten Aufgaben des Anwalts ist es ja, mit dir darüber zu reden, wie "realistisch" deine Rechtsauffassung überhaupt ist - für so eine Rechtsberatung brauchst du aber keine Versicherung. Ich hab' sowas gerade im Arbeitsrecht öfter mal in Anspruch genommen (i.W. Verträge prüfen und Klauseln erklären lassen, Rechtsfolgen von Geschäftsführertätigkeit erklären lassen usw.) und das hat mich so 150-300€ pro "Fall" gekostet. Lass' mich das vielleicht 5x in den letzten 15 Jahren gemacht haben.

Gerade wenn es dir um Arbeitsrecht im Bezug auf "schwere Zeiten" geht: Deutschland hat ein sehr starkes "Arbeitnehmerrecht". Wenn du nicht gerade für einen Arbeitgeber arbeitest, bei dem du konkrete Befürchtungen auf falsches Spiel hast, dann musst du dir überlegen, wie wahrscheinlich es ist, dass du überhaupt rechtliche Gründe anführen kannst. Nur weil arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden - das muss ja nicht gleich eine Kündigung sein, kann ja auch eine Zurückstufung, Versetzung usw. betreffen - hast du ja nicht automatisch Handhabe dagegen. Dafür brauchst du aber erst mal eine Beratung - wenn die nicht eh' in so einem Fall von Betriebsrat und/oder Gewerkschaft organisiert ist - und die kostet wie gesagt nicht die Welt.
 
Bei dieser Geschichte stellt sich mir zunächst die Frage, wie dich dein Unfallgegner denn gerichtsverwertbar identifiziert hat. Entweder fehlt in deiner Darstellung was, oder es ist ein Märchen.


Das ist richtig - daher musst du eine Risikobewertung machen. Es gibt Versicherungen die ein Risiko versichern, das bei Eintritt existenzbedrohend ist. I.W. liegt das im Bereich der Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit, in manchen Berufen Berufshaftpflicht und bei eigener Immobilie Gebäudeversicherung (und in seltenen Fällen -haftpflicht) und je nach Verbindlichkeiten einer Risikolebensversicherung.

Alle anderen Risiken sind i.d.R. nicht existenzbedrohend. Da muss jeder für sich sowohl abschätzen, wie er das Verhältnis zwischen Prämie und erwartetem Schaden einschätzt und vor allem wie streitwillig er ist:


Für mich ist das "ohne Worte", aber ganz sicher ein Grund für stetig steigende Prämien bei Rechtsschutzversicherungen...!


Leider schützt dich davor keine Versicherung dieser Welt 😉


Kinder und Jugendliche sind in den meisten Fällen rechtlich überhaupt nicht zu belangen - wo vor schützt dann so eine Versicherung genau?


Kinder und Jugendliche sind in den meisten Fällen nicht haftpflichtig und auch deren Eltern ohne Verletzung der Aufsichtspflicht nicht haftbar. Wo vor schützt so eine Versicherung genau? (Nicht falsch verstehen: Wir haben auch eine Familienhaftpflicht - aber weil wir es als selbstverständlich sehen würden, die Schäden unserer Kinder zu ersetzen. Aber eine "Pflicht" dazu gibt es in den meisten Fällen erst ab 16 Jahren.)


Jetzt geht's aber komplett querbeet. Hausrat und Haftpflicht und Rechtsschutz sind Risikoversicherungen. Zahnzusatz- und Ein-/Zweitbettversicherungen sind reine Kostenabsicherungen. Um da mal Zahlen in den Raum zu stellen: Zweibettzimmerzuschlag kann man sich komplett sparen, die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland ein Krankenzimmer mit mehr Betten zu finden geht gegen Null. Daher sind das i.d.R. Wahlleistungsversicherungen (=Unterbringung Privatstation). Ein Zweibettzimmer auf der Privatstation kostet ca. 100€/Tag. Einzelzimmerzuschlag ist im Mittel 50-150€/Tag. Nur um mal das finanzielle Risiko zu quantifizieren - kann sich jeder selber ausrechnen, mit wie vielen Tagen KH-Aufenthalt man pro Jahr rechnet, was die Prämie kostet und was einen somit das Einzelzimmer wirklich kostet 😉
Meine Mutter war dieses Jahr 13 Tage im Krankenhaus und sie lagen zu jeder Zeit zu dritt auf dem Zimmer.
Ich war auch dieses Jahr im Krankenhaus und wir lagen teilweise zu viert auf einem Zimmer.

Dieses Gewusel, die Gespräche, dieses raus und rein, auf und ab, Türe auf und Türe zu etc will ich nicht nochmal erleben.

Einer bei mir auf dem Zimmer war nur am reden und hat nicht gemerkt, dass es keinen interessiert hat. Einer hat die Krankenschwester schlecht behandelt, das diese die Tränen in den Augen hatte und der vierte hat ein Alkoholproblem und war wegen einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse dort. Er war nervös, rein und raus, rauchen gehen etc.

Die 40 Euro im Monat für meine Frau und mich sind mir daher egal, denn auch wenn man ein Ein oder Zweibettzimmer haben will, auch wenn man es selber zahlt, bekommt man nicht immer eins, wie auch ich in diesem Frühjahr.

Dafür gibt es dann ein wenig Geld von der Versicherung zurück, wenn man nicht in so ein Zimmer geht bzw. kommt.

Unsere zwei Töchter arbeiten beide im Krankenhaus. Wir haben so eine Versicherung dieses Jahr ganz bewusst abgeschlossen.

Das mit der Haftung bei Kindern solltest du mal nachschlagen. Es ist nicht ganz stimmig was du dazu geschrieben hast.
 
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Die Elementarversicherung für alle verpflichtend einführen
Ich finde das nicht so simpel: Warum soll denn die Allgemeinheit (weil dann für alle die Prämien steigen, insb. wenn z.B. dann Versicherer in Überflutungsgebieten Elementarversicherungen wieder anbieten müssen, wo sie das heute wegen unkalkulierbaren Risiken nicht tun) dafür zahlen, nur weil trotz Klimawandel die Leute meinen "nett am Fluss" wohnen zu müssen?

Bei allem Mitleid mit den Überflutungsopfern: ich habe Null Verständnis, dass in diesen Zeiten des Klimawandels jemand nach einer Jahrhundertflut einfach seine Hütte an der gleichen Stelle wieder aufbaut! Da kann er doch jetzt schon damit rechnen, das es aktuell vmtl. nur noch 50 Jahre bis zur nächsten "Jahrundert"flut dauern wird. Und das soll mit einer Elementarversicherung für Alle statt durch Änderung der Flächennutzungspläne adressiert werden?!

Ich habe z.B. Elementar nicht mit versichert. Mir erschließt sich, bei uns, der Sinn nicht.
Wenn du irgendwo lebst, wo es keine (zunehmend häufigeren und extremeren) Starkwind, Feuer (in diesem Sinne i.d.R. Blitzschlag) und Überflutungsereignisse gibt ist das so. Kann ja inzwischen jeder auf den entsprechenden Warnkarten nachschauen.

Wir sind z.B. innerhalb der letzten 10 Jahren von Windlastzone 1 in 3 gewandert, ohne das sich baulich bei uns oder in der Umgebung irgendwas geändert hätte. Gibt halt (viel) mehr Wind. Wir sind auch mit am höchsten Punkt hier und bald 1km vom nächsten Gewässer entfernt - seit aber auch die Versickerungsfähigkeit des Bodens und die Verteilung von Oberflächenwasser berücksichtigt wird, sind wir (zumindest unser Garten) inzwischen auch "Überflutungsgebiet" - wiederum ohne, dass sich baulich irgendwas geändert hätte. Gibt halt insgesamt weniger Regen - den dann aber dafür häufiger auf einmal...

Und Hagel ist ja versichert, das hat nichts mit Elementar zu tun.
Die Schäden durch den Hagel sind i.d.R. über die Gebäudeversicherung versichert. Die Schäden durch das Wasser, welches die schmelzenden Hagelkörner anrichten sind i.d.R. nicht versichert. Zumindest in Deutschland.

Gerade eine BU (die i.d.R. eine sehr teure Versicherung ist) halte ich für überbewertet und nicht zwingend erforderlich (wie etwa eine Haftpflicht und Hausrat).
Mal abgesehen davon, dass eine BU nicht besonders teuer ist, wenn man sie in jungen Jahren abschliesst und keine Extremsportarten ausübt: Du bist 31, verheiratet und hast zwei Kinder, zahlst deine Hütte ab, rutschtst auf der Treppe aus, brichst dir das Rückgrat, bist querschnittsgelähmt und dadurch berufsunfähig. Nicht existenzbedrohend?! Mal geguckt, was du in so einem Fall an gesetzlicher Rente erwarten kannst?!

Es gibt neben der Privathaftpflicht m.E. keine wichtigere Versicherung.

Ich hatte einige Jahre lang eine Kapital-Lebensversicherung mit untergliederter BU. (...) Da kam damals angesichts der angespannten Finanzlage dann auch deutlich weniger bei raus als erhofft.
Das ist ein Modell, an dem schon immer nur MLP verdient hat 😉

Also, wer nach dem 18. Geburtstag noch zur Schule oder Uni gegangen ist, sollte das auf jeden Fall machen.
Zumindest wenn man jünger als 45 Jahre ist, danach werden sie nicht mehr anerkannt.

Noch schlimmer war der Abschluss einer Riester-Rente verbunden mit der Umwandlung in einen Wohnriester.
Auch das hängt von der persönlichen Situation ab. Riester geht an seinem eigenen Ziel komplett vorbei, ist aber bares Geld wert, wenn man ausreichend Geld verdient und seine Steuerlast reduzieren möchte. Idealerweise hat man noch einen deutlich geringer verdienenden Partner und Kinder 😉 Allein die Kinderzuschläge liegen zu lassen wäre dämlich.

Da werden manche eben nicht den Rechtsweg gehen, weil sie das Risiko scheuen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Vmtl. würden so auch etliche Rechtsstreitigkeiten, die "aus Prinzip" und "weil es nichts kostet" geführt werden unseren überlasteten Gerichten erspart bleiben.
 
Naja was soll das Flutopfer den anderes machen? Geld für das Grundstück bekommt es nicht kann sich also nicht woanders was neues kaufen.
 
Ich war erst kürzlich jemanden in KH besuchen. Auf der Station sah ich nur 3-Bett Zimmer. Auch ein anderes KH welches ich kenne hat 3 und sogar 4-Bettzimmer.
Es gibt in jedem KH auf jeder Station mindestens ein 3- oder Mehrbettzimmer. Sonst dürfen nämlich keine Zwei- und Einbettzimmeraufschläge berechnet werden. Musst du mal gucken, wieviele es davon gibt und dann überschlagen, wie wahrscheinlich es ist, dass du in einem landest. Wenn die 3- und Mehrbettzimmer voll sind und du daher in ein Zweibettzimmer musst, dürfen nämlich keine Zuschläge erhoben werden.

Die 40 Euro im Monat für meine Frau und mich sind mir daher egal, denn auch wenn man ein Ein oder Zweibettzimmer haben will, auch wenn man es selber zahlt, bekommt man nicht immer eins, wie auch ich in diesem Frühjahr.
Yup.

Das mit der Haftung bei Kindern solltest du mal nachschlagen. Es ist nicht ganz stimmig was du dazu geschrieben hast.
Bis einschl. 7 Jahren haften Kinder grundsätzlich nicht (§ 828 Abs. 1 BGB), zwischen 7-16 Jahren im Prinzip nur bei Vorsatz (und da leistet eine Haftpflicht i.d.R. nicht, § 828) und Eltern haften in jedem dieser Fälle nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB). Wenn dir die Paragraphen unbekannt sind, würde ich dir empfehlen "mal nachzuschlagen" - ansonsten werd' bitte konkret.
 
Ich finde das nicht so simpel: Warum soll denn die Allgemeinheit (weil dann für alle die Prämien steigen, insb. wenn z.B. dann Versicherer in Überflutungsgebieten Elementarversicherungen wieder anbieten müssen, wo sie das heute wegen unkalkulierbaren Risiken nicht tun) dafür zahlen, nur weil trotz Klimawandel die Leute meinen "nett am Fluss" wohnen zu müssen?
Es geht ja nicht zwingend um das nett am Fluss wohnen. Wenn man sich ein paar Fälle ansieht, dann ist auch plötzlich ein kleiner Bach ein größeres Problem.

Bin mir nicht mal sicher, ob es für jeden teurer wird - hier würde vielleicht der Faktor ALLE ZAHLEN die Beiträge in einem vernünftigen Rahmen halten können?
Bei allem Mitleid mit den Überflutungsopfern: ich habe Null Verständnis, dass in diesen Zeiten des Klimawandels jemand nach einer Jahrhundertflut einfach seine Hütte an der gleichen Stelle wieder aufbaut! Da kann er doch jetzt schon damit rechnen, das es aktuell vmtl. nur noch 50 Jahre bis zur nächsten "Jahrundert"flut dauern wird. Und das soll mit einer Elementarversicherung für Alle statt durch Änderung der Flächennutzungspläne adressiert werden?!
Ich lebe nahe der Donau - und dort ist es in vielen Teilen gefährdetes Gebiet. Soll man dann die Dörfer / Städte umlagern? Aber ja, ich bin auch teils deiner Meinung und verstehe bis heute nicht, wieso man neue Baugebiete in der Nähe der z.B. Donau ausgewiesen hat. Die sind dann sogar noch mit sehr hohen Preisen verkauft worden - wegen der tollen Lage. Und dann kam das Wasser...
Früher hatten die Leute das besser verstanden. Da hatte man den Flüssen freien Lauf gelassen, wenn mal zuviel Wasser war, ist das einfach über die Ufer getreten und dann auch wieder getrocknet. Aber dank dem Willen vieler wird eben immer mehr in die Natur eingegriffen, riesige Flächen zugebaut und verdichtet - der Bedarf an Wohnraum und Fläche für die Industrie nimmt zu.
Naja was soll das Flutopfer den anderes machen? Geld für das Grundstück bekommt es nicht kann sich also nicht woanders was neues kaufen.
Ein Bekannter hat das Geld der Versicherung nur bekommen, weil er eben dort nicht mehr gebaut hat. Müsste nachfragen, aber ich glaube, es gab 80% für alles (incl. neuem Grundstück).
 
Es gibt in jedem KH auf jeder Station mindestens ein 3- oder Mehrbettzimmer. Sonst dürfen nämlich keine Zwei- und Einbettzimmeraufschläge berechnet werden. Musst du mal gucken, wieviele es davon gibt und dann überschlagen, wie wahrscheinlich es ist, dass du in einem landest. Wenn die 3- und Mehrbettzimmer voll sind und du daher in ein Zweibettzimmer musst, dürfen nämlich keine Zuschläge erhoben werden.


Yup.


Bis einschl. 7 Jahren haften Kinder grundsätzlich nicht (§ 828 Abs. 1 BGB), zwischen 7-16 Jahren im Prinzip nur bei Vorsatz (und da leistet eine Haftpflicht i.d.R. nicht, § 828) und Eltern haften in jedem dieser Fälle nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB). Wenn dir die Paragraphen unbekannt sind, würde ich dir empfehlen "mal nachzuschlagen" - ansonsten werd' bitte konkret.
Quelle Chat GPT und spiegelt auch das wieder, was ich im Rahmen meiner Ausbildung im Versicherungsbereich gelernt habe:

Hier eine klare, rechtlich präzise Übersicht:

1️⃣ Ab wann haften Kinder selbst?

Nach deutschem Recht (§ 828 BGB):

  • Kinder unter 7 Jahren
    – haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie verursachen.
  • Kinder zwischen 7 und 10 Jahren
    – haften bei Verkehrsunfällen nicht, außer sie handeln vorsätzlich.
    – ansonsten haften sie, wenn sie die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen.
  • Kinder ab 10 Jahren bis 18 Jahren (Minderjährige)
    – haften, wenn sie die notwendige Einsichtsfähigkeit haben, d.h. wenn sie verstehen, dass ihr Verhalten schädlich ist und dass sie verantwortlich sind.

2️⃣ Ab wann haftet die Haftpflichtversicherung der Eltern?

Die Privathaftpflichtversicherung springt oft auch dann ein, wenn das Kind selbst nicht haftet, aber die Eltern aus Aufsichtspflichtverletzung (§ 832 BGB) haften.

Dies bedeutet:


✅ Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, kann ihre Haftpflicht zahlen, auch wenn das Kind nicht haftet.

✅ Viele Haftpflichtversicherungen leisten auch bei deliktunfähigen Kindern freiwillig, um Streit zu vermeiden und Schäden auszugleichen, auch wenn rechtlich keine Pflicht bestünde (Vermeidung sozialer Härten). Dies ist abhängig vom Vertrag.

Praktische Merksätze:

✅ Kind unter 7 Jahren: keine eigene Haftung, Haftpflicht zahlt nur bei Aufsichtspflichtverletzung.
✅ 7–10 Jahre: keine Haftung im Straßenverkehr, sonst nur bei Einsichtsfähigkeit.
✅ Ab 10 Jahren: Haftung bei Einsichtsfähigkeit.
✅ Haftpflicht zahlt je nach Police oft auch bei deliktunfähigen Kindern freiwillig.
 
Naja was soll das Flutopfer den anderes machen? Geld für das Grundstück bekommt es nicht kann sich also nicht woanders was neues kaufen.
Eine Neuordnung von Grundbesitz und dessen Aufteilung - z.B. in so einem Fall, z.B. wenn ein Flächennutzungsplan neu aufgestellt wird - wäre ja nun nicht gerade was Neues in Deutschland. Oder kann man sowas nur machen, wenn ein Unternehmen Braunkohle abbaggern will, nicht aber wenn zunehmend (und ich fürchte: regelmäßig) Überflutungen drohen?

Wenn man sich ein paar Fälle ansieht, dann ist auch plötzlich ein kleiner Bach ein größeres Problem.
Das ist aber 2025 doch nicht Neues oder Überraschendes?! Und in allen Diskussionen zum Thema geht es mitnichten nur um Pflichtversicherungen für den Bestand.

Bin mir nicht mal sicher, ob es für jeden teurer wird - hier würde vielleicht der Faktor ALLE ZAHLEN die Beiträge in einem vernünftigen Rahmen halten können?
Ich hab' echt keine Ahnung, ob du sowas schreibst ohne eine Ahnung davon zu haben, was solche Versicherungen kosten können. Es gibt heute etliche (=viele, nix Ausnahme) Gegenden, die auf Grund der zu erwartenden Schadenshöhe unversicherbar (gegen Elementarschäden) sind. Um die geht's!

Soll man dann die Dörfer / Städte umlagern?
Man sollte sie m.E. zumindest nicht an der gleichen Stelle wieder aufbauen, wenn sie durch Flut zerstört werden.

Die sind dann sogar noch mit sehr hohen Preisen verkauft worden - wegen der tollen Lage. Und dann kam das Wasser...
Mein Punkt.

Hier eine klare, rechtlich präzise Übersicht:
Das ist das, was ich geschrieben habe.
 
Ich hab' echt keine Ahnung, ob du sowas schreibst ohne eine Ahnung davon zu haben, was solche Versicherungen kosten können. Es gibt heute etliche (=viele, nix Ausnahme) Gegenden, die auf Grund der zu erwartenden Schadenshöhe unversicherbar (gegen Elementarschäden) sind. Um die geht's!
Naja, als jemand, der einen großen Teil Bekannter u. Freunde in Hochwassergebieten hat, weiß ich durchaus, was das kosten kann. Oder genügend, die ohne Versicherungsschutz waren - weil sie keine Versicherung aufgenommen hatte… Und die sind dort aufgewachsen, leben seit Jahrzehnten dort - hätten aber kein Geld, sich woanders etwas neues aufzubauen. Da hilft jetzt auch kein neuer Kredit - wenn das andere nicht mal bezahlt ist unter Umständen.

Nimm 100 Häuser an der Donau - und dann noch 10.000 dazu im Umland (ohne größere Risiken). Wenn die 10.000 jetzt 50€ mehr zahlen im Jahr, könnte man die 100 mit entsprechend niedrigeren Beiträgen versichern oder überhaupt in die Versicherung aufnehmen. Vielleicht bin ich zu naiv für das alles - aber ich wäre der Meinung, wenn jeder für die Versicherung zahlen müsste, würden die Beiträge „normal“ hoch sein und viele davon profitieren können.
 
Bei dieser Geschichte stellt sich mir zunächst die Frage, wie dich dein Unfallgegner denn gerichtsverwertbar identifiziert hat. Entweder fehlt in deiner Darstellung was, oder es ist ein Märchen.
Ja. War ein Märchen. Weil ich den adac geil finde, und damit nur Werbung für dessen Rechtsschutz machen wollte.
 
Zumindest wenn man jünger als 45 Jahre ist, danach werden sie nicht mehr anerkannt.

Das ist falsch. Sie werden auch später anerkannt. Ich hab‘s erst letztes Jahr mit 56 Jahren gemacht. Erzähl bitte nicht so einen Blödsinn!

Sorry, aber teilweise sind deine Einlassungen einfach nicht haltbar. Tue bitte nicht ständig so, als hättest du die Weisheit mit Löffeln gefressen.
 
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@dtp
Ganz ab von Versicherungen. Ihr habt sicher einen Betriebsrat, dann muss ein Sozialplan erstellt werden. Dazu gibt es ein Punktesystem, pro Jahr Betriebszugehörigkeit einen Punkt zzgl. Verheiratet 5 Punkte und je Kind nochmal 5 Punkte. Hast du Kollen in deinem Umfeld die keine Kinder haben und Single sind, hast du natürlich mehr Punkte und landest weiter unten auf der Liste...
 
Nicht nur einen, sondern auch Standort-, Bereichs- und Gesamtbetriebsräte sowie die IG Metall. Aber als Außertarifler nützt mir das nur bedingt etwas, weil es hier eher individuelle Arbeitsvertäge gibt.

Grundsätzlich gibt es ja keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Daher muss man da gerade in der jetzigen Zeit doch etwas auf der Hut sein. Wie gesagt, normalerweise würde ich mir persönlich nach nunmehr knapp 23 Jahren Betriebszugehörigkeit keine großen Gedanken um meinen Job machen, aber man weiß nie, was noch so passiert.
 
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Zumindest wenn man jünger als 45 Jahre ist, danach werden sie nicht mehr anerkannt.

Das trifft nur für die freiwillige Nachzahlung von Beiträgen zur Rentenerhöhung zu.
Um seine Versicherungszeiten zu erhöhen/aufzufüllen ist das Alter unerheblich. KLICK


Grundsätzlich gibt es ja keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Daher muss man da gerade in der jetzigen Zeit doch etwas auf der Hut sein. Wie gesagt, normalerweise würde ich mir persönlich nach nunmehr knapp 23 Jahren Betriebszugehörigkeit keine großen Gedanken um meinen Job machen, aber man weiß nie, was noch so passiert.
Dem kann ich nur beipflichten.
Mir wurde mit 60 nach über 20 Jahren gekündigt, weil der Außendienst eingestellt worden ist. In diesem Fall ist die Durchsetzung einer Abfindung beispielsweise Glücksache und nicht selbstverständlich. Da gibt es dann so viele Aspekte, das durchschaut man nicht ohne Anwalt.

Gruß
Andi
 
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