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ahoi!
mich beschäftigen zweierlei fragen zur verjährungsklausel im
a) vertrags- und erwerbsrecht:
wann ist die bezahlung einer sache verjährt, die man durch einen kaufvertrag erworben, aber noch nicht bezahlt hat, (weil der vertraspartner/vertragssteller keine kohle für die sache sehen wollte)?
(es handelt sich um eine große deutsche telephongesellschaft, die nun knapp 13 monate nach vertragsabschluß kohle für hardware sehen will.)
b) mietrecht
ich habe in wikipedia folgende aussage gefunden:
"Beim Mietvertrag verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache und des Mieters wegen Aufwendungen in 6 Monaten (§ 548 BGB)."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung)
gilt das auch für nebenkosten, die sonst vom vermieter erhoben würden?
danke Euch!
mich beschäftigen zweierlei fragen zur verjährungsklausel im
a) vertrags- und erwerbsrecht:
wann ist die bezahlung einer sache verjährt, die man durch einen kaufvertrag erworben, aber noch nicht bezahlt hat, (weil der vertraspartner/vertragssteller keine kohle für die sache sehen wollte)?
(es handelt sich um eine große deutsche telephongesellschaft, die nun knapp 13 monate nach vertragsabschluß kohle für hardware sehen will.)
b) mietrecht
ich habe in wikipedia folgende aussage gefunden:
"Beim Mietvertrag verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache und des Mieters wegen Aufwendungen in 6 Monaten (§ 548 BGB)."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung)
gilt das auch für nebenkosten, die sonst vom vermieter erhoben würden?
danke Euch!