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[Recht] Müssen Druckvorlagen (z.b. InDesign Dateien) ausgehändigt werden? Hilfe ! :)

KayHH

Gast
Und wenn Du die Originale übergibst, schmeiß alles raus was nicht benötigt wird und lass vor allen Dingen die Zeichensätze weg, die unterliegen schließlich einem Copyright.


KayHH
 

Timotion

Carola
Registriert
11.08.07
Beiträge
108
deleted... aufgrund der sicherheit ^^
 
Zuletzt bearbeitet:

KayHH

Gast
Mach es so wie jensche es schon vorgeschlagen hat. Du erstellst ein neues Angebot, der Preis sollte verhältnismäßig sein. Darauf können sie dann eingehen, oder es lassen.


KayHH
 

nowies

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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854
Natürlich ist da Panikmache bei - immer erst Druck aufbauen.

Aber wie schon geschrieben -es gibt in jedem Deutschen Amtsgericht eine kostenlose Beratung durch einen Rechtspfleger.Einfach mal bei deinem zuständigen AG nachfragen.
 

pacharo

Kaiserapfel
Registriert
08.02.04
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1.734
...und habe sämtliche Faxe & Briefe unbeantwortet belassen, in denen sie mich drum baten noch einige Aufträge für sie zu erledigen.
Auch wenn ich Deine Haltung verstehe, ist diese Herangehensweise unprofessionell und wahrscheinlich der Grund für die Vorgehensweise der Firma.

Heute kam aber das beste: Ich bekam ein Schreiben von Ihrem Anwalt, in dem sie mich Aufforderten sämtliche Firmenmaterialien von meiner Website zu nehmen (Ich hatte die Arbeiten als Referenz auf meiner Website) und ich ihnen umgehend alle Druckvorlagen zukommen lassen müsse. Sollte ich der Aufforderung nicht nachgehen, würden der Anwalt dies gerichtlich durchsetzen.
1. Da Du der geistige Urheber bist, kannst Du mit Deinen Arbeiten selbstverständlich Eigenwerbung betreiben.
2. Sie haben bestenfalls die Nutzungsrechte erworben, können Dich also, es sei denn es ist anders vereinbart, nicht zur Herausgabe der Daten zwingen.

Solche Auseinandersetzungen sind in der Regel sehr unschön, ausserdem läuft es vor Gericht meistens anders als man denkt (Recht haben und Recht bekommen), zumindest legst Du Dein 'Schicksal' in die Hände von Anwälten und Gericht.
Ich schliesse mich der Meinung von den Kollegen an und würde die Daten gegen eine Bearbeitungsgebühr übergeben. Dies würde ich schriftlich anbieten und mir mit einer Auftragsbestätigung bestätigen lassen.

Gruss
pacharo
 

jensche

Korbinians Apfel
Registriert
27.10.04
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6.951
Auch wenn ich Deine Haltung verstehe, ist diese Herangehensweise unprofessionell und wahrscheinlich der Grund für die Vorgehensweise der Firma.


1. Da Du der geistige Urheber bist, kannst Du mit Deinen Arbeiten selbstverständlich Eigenwerbung betreiben.
2. Sie haben bestenfalls die Nutzungsrechte erworben, können Dich also, es sei denn es ist anders vereinbart, nicht zur Herausgabe der Daten zwingen.

Solche Auseinandersetzungen sind in der Regel sehr unschön, ausserdem läuft es vor Gericht meistens anders als man denkt (Recht haben und Recht bekommen), zumindest legst Du Dein 'Schicksal' in die Hände von Anwälten und Gericht.
Ich schliesse mich der Meinung von den Kollegen an und würde die Daten gegen eine Bearbeitungsgebühr übergeben. Dies würde ich schriftlich anbieten und mir mit einer Auftragsbestätigung bestätigen lassen.

Gruss
pacharo

Genau. der Ärger lohnt sich nicht.

zudem war ja dein Auftrags-Volumen nicht gross... Briefschaften und Website.... das sind kleine Aufträge. ;)

Also ganz einfach, Unkostenbeitrag für das Datenhandling.... fertig....
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
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Du solltest die Daten herausgeben (ggf. gegen Gebühr für bestimmte Nutzungsrechte, wie schon gesagt).

Es ist der Firma nicht zumutbar, z.B. bei etwaigen Änderungswünschen der Kunden bei z.B. Briefköpfen, oder bei Nachbestellung von Visitenkarten die kompletten Daten nachzubauen. Das wird und sollte jedes Gericht so sehen.

Es ist auch ziemlich daneben, einfach den Kontakt in einer laufenden Geschäftsbeziehung abzubrechen. Was hat dagegen gesprochen, einfach zu der Firma zu gehen und zu sagen, dass du die Zusammenarbeit beenden möchtest?

Die Arbeiten als Referenz vorzuzeigen darf dir niemand verbieten, wenn es nicht vorher vertraglich ausgeschlossen wurde (auch eine mündliche Abrede ist ein Vertrag, sofern dies nicht wiederum auch vorher einvernehmlich ausgeschlossen wurde).

Hoffentlich lernst du draus und schließt in Zukunft schriftliche Vereinbarungen und machst dich mal mit den Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr vertraut.
 

switchermaniac

Starking
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Ich mache hier mal auf ein Urteil des AG Bremen aufmerksam. Vielleicht ist das eine Entscheidungshilfe für den TE, wie er sich verhalten sollte. ;)

"Dem Besteller eines Druckauftrags sind nach dessen Abwicklung die Druckvorlagen herauszugeben, wenn er ein besonderes Interesse daran hat, sie für weitere Folgeaufträge mit Drittunternehmern zu verwenden und zugleich der Unternehmer die Kosten für ihre Herstellung vollständig auf ihn abgewälzt hat. (Leitsatz der Redaktion)"
(AG Bremen, Urteil vom 20. 11. 2003 - 11 C 42/03, abgedruckt in: NJOZ 2005 Heft 12, 1276)

In der Begründung heißt es unter anderem: "Dass der Bekl. selbst auch ein Interesse an den Druckvorlagen hat, mag sein. Dies berechtigt ihn aber nicht, die von dem Kl. bezahlten Druckvorlagen zu behalten."

Hinsichtlich deines Verhalten in einer laufenden Geschäftsbeziehung und des durchaus bestehenden Vertrags - für das Zustandekommen eines Werkvertrags ist Schriftform nicht erforderlich, sie dient hier nur Darlegungs- und Beweiszwecken - seien dir die Ausführungen von ma.buso ans Herz gelegt.
 

lisemie

Riesenboiken
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Ich mache hier mal auf ein Urteil des AG Bremen aufmerksam. Vielleicht ist das eine Entscheidungshilfe für den TE, wie er sich verhalten sollte. ;)

"Dem Besteller eines Druckauftrags sind nach dessen Abwicklung die Druckvorlagen herauszugeben, wenn er ein besonderes Interesse daran hat, sie für weitere Folgeaufträge mit Drittunternehmern zu verwenden und zugleich der Unternehmer die Kosten für ihre Herstellung vollständig auf ihn abgewälzt hat. (Leitsatz der Redaktion)"

Das ist wieder ein anderes Thema, denn Druckvorlagen ≠ Druckdaten. ;)

Grüße, lisemie
 

switchermaniac

Starking
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Also in der Überschrift und im Ausgangspost geht es aber immerhin um Druckvorlagen. ;)
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Hier wird immer wieder "geistiges Eigentum" erwaehnt und "Urheberrecht" und "Nutzungsrechte".

Wie ist denn abgerechnet worden? Was genau stand im Auftrag bzw. der Auftragsbestaetigung, was in der Rechnung?

Wieviel Prozent Mehrwertsteuer wurden verlangt?

Das ist z.B. fuer's Finanzamt wichtig und unterscheidend, ob man gewerblich arbeitet -- dann gehoert's dem Kunden -- oder kuenstlerisch, dann wird auch nicht z.B. "das Logo" verkauft sondern es werden Nutzungsrechte (nach Paragraph soundso Urheberrechtsgesetz) eingeraeumt. Die Urheberschaft und das Eigentumsrecht an der Sache bleiben hier beim Kuenstler, das Nutzungsrecht kann aber, je nach Vertrag und Rechnung sehr unterschiedlich sein, z.B. zeitlich, geographisch/sprachlich und/oder nach Auflage eingeschraenkt, oder z.B. nur zur Nutzung im Flyer, nicht aber als anderswo etc. etc., dann gibt's noch Unterscheidungen, ob der Kunde nichtexklusives oder exklusives Nutzungsrecht hat, ob der Kuenstler also das Werk anderswo auch nutzen lassen kann oder nicht.

Ich nehme mal stark an, dass Du das "normal" gewerblich abgerechnet hast, und ich bin zwar KEIN RECHTSANWALT, aber ich glaube, dass Du in diesem Fall schlechte Karten hast. Eine Rechtsschutzversicherung ist, wie oben schon von jemandem erwaehnt, hier sicher hilfreich.


Jesper oder andere ausgebildete Gestalter hier werden sicher mehr hierzu wissen, oder auch JGmerek oder andere, die sich in der Jura auskennen.
 

Jörn Dyck

Boskoop
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39
Wie es auch immer rechtlich aussehen mag: Du gehst ein gewisses Risiko ein. Du kannst im Recht sein und einen Prozess gewinnen -- oder trotzdem verlieren. Du kannst auch im Unrecht sein und gewinnen. Der Anwalt kann nur bluffen (das ist oft der Fall), oder auch nicht. Deswegen würde ich die Sache nicht aus juristischer Perspektive entscheiden.

Entscheidend wäre für mich folgende Abwägung. Wann immer man ein Risiko eingeht, muss man sich auch fragen, was es zu gewinnen gibt. Also, was gibt es zu gewinnen?

Zu gewinnen gibt es, dass Du ihnen eins auswischst.

Zu verlieren gibt es eine gewisse Geldsumme, die eventuell sogar das übersteigt, was Du bisher an dem Verein verdient hast.

Das gilt es also zu abzuwägen. Anders ausgedrückt: Wenn es für Dich nichts zu gewinnen gibt, dann geh das Risiko nicht ein. Wozu auch?

Ich würde ihnen die Daten geben, NACHDEM sie dessen Bereitstellung entweder bezahlt oder die Auftragsbestätigung unterschrieben haben. Bei den Preisen würde ich mich an dem orientieren, was "branchenüblich" ist.

Schriften usw. musst Du weglassen und Du kannst ja aus Spaß alle möglichen Daten so verkomplizieren, dass keiner damit arbeiten will. Wandle alles in Pfade um (oder nur die Hälfte), oder in Bitmaps, oder konvertiere es in ein komisches Format, für das sie mit Sicherheit kein Programm haben, oder das mit OS 9 ausgestorben ist, oder wirf alles in eine Word-Datei, am besten eine uralte Mistversion. Mach' irgendwas Dummes, denn es ist nicht strafbar, dumm zu sein. Und führe alle Dateien, die Du ihnen auf der CD übergibst, in der Auftragsbestätigung mitsamt der Formate auf, damit glasklar ist, um welche Daten und Formate es sich handelt.

Auf juristische Auseinandersetzungen würde ich mich nicht einlassen. Die einfachsten Fälle gleichen vor Gericht einer Lotterie.
 
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lisemie

Riesenboiken
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Also in der Überschrift und im Ausgangspost geht es aber immerhin um Druckvorlagen. ;)

OK, dann gibt es hier wohl eine kleine Unklarheit.

Druckvorlagen werden in Offeset-Druckereien hergestellt. Es handelt sich dabei um Filme, die aus den Druckdaten heraus belichtet werden.

Da im Ausgangspost tatsächlich von Druckvorlagen gesprochen wird, aus den Beschreibungen aber schon hervorgeht, dass die Daten gemeint sind, gibt es noch diesen einfachen Weg zur Lösung des Problems:

Druckereien archivieren die Filme in der Regel für eventuelle Folgeaufträge (Nachdrucke). Wenn man nachfragt, werden einem die Filme ausgehändigt – sofern noch vorhanden. Dass man damit nicht weiterarbeiten kann, versteht sich von selbst, aber wenn der Anwalt auf den Druckvorlagen besteht... soll er 'se kriegen ;)

Grüße, lisemie
 
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