Sollte natürlich vereinbart worden sein,das alle Arbeiten an den Auftraggebern gehen,hast du schlechte Karten.
Dann gehören die Arbeiten dir!
Denn wenn du Deine Vorlagen/Grundgerüste auch für andere Aufträge verwertest,kann man nicht verlangen, diese herauszugeben. Das würde dich ja deiner Arbeitsgrundlage berauben.
@jensche
Aber es hört sich ja auch so an, als ob da ein wenig Trotz bei wäre![]()
Nun, wenn ich denen auch noch legal Geld aus der Taschen ziehen könnte, wärs ja großartig. Du meinst also Jensche, dass ich denen die Daten schicke, samt Rechnung über die Datenaufbereitung? Die Gesichter würd ich ja dann gerne sehen...
Naja aber das ist auch kein Muss... sehr dreist finde ich ja schon, dass sie die Daten bis zum 28.11. haben wollen. So eine kurze Frist habe ich noch nie erlebt.
Ich würde die Daten auch nicht herausgeben, wenn nur gegen ordentliche Bezahlung. Das ist dein geistiges Eigentum. Wenn sie nichts mehr mit dir zu tun haben möchten, dürfen sie auch dein geistiges Eigentum nicht weiterverwenden.
Joey
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