[Recht] Müssen Druckvorlagen (z.b. InDesign Dateien) ausgehändigt werden? Hilfe ! :)

Timotion

Carola
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danke für alle tipps!! :)
 
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KayHH

Gast
Ich bin kein Jurist, aber normaler Weise wird die Übergabe der Quellen, also Illustrator- oder ähnliche Dokumente gesondert vereinbart. Wenn dies nicht der Fall ist, würde ich die Daten nicht übergeben. Ich übergebe immer nur die druckfähigen PDFs.


KayHH
 

Timotion

Carola
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KayHH

Gast
Da die eigentlichen Inhalte für das Finanzamt uninteressant sind besteht meiner Meinung nach dazu keine Pflicht. Der Festplattencrash kann also kommen. Archivieren und das Passwort vergessen soll ja auch gelegentlich vorkommen ;)


KayHH
 

jensche

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Also ich gebe die Daten raus. Klar für die Aufwände verrechne ich. Aber der Kunde bezahlt meiner Meinung nach dafür.

Grundsätzlich glaube ich darfst du ohne Probleme deine Gestaltungen als Referenz auf deiner Website zeigen. Ist ja dein geistiges Eigentum. Ich hatte bisher noch nie Probleme damit.
 

nowies

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Also ohne Gewähr (natürlich);)

Aber die Dinge die DU für andere machst, gehören DIR.

Sollte natürlich vereinbart worden sein,das alle Arbeiten an den Auftraggebern gehen,hast du schlechte Karten.

(Ist aber m.E. wie bei Software,das Programm gehört dem Auftraggeber, der Quellcode dir.)
(wie gesagt,außer es ist anders vereinbart).

Ansonsten hast du ja schon selber angesprochen - Hardware-Crash
 

jensche

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hast du ne rechtsschutz versicherung?
 

nowies

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Dann gehören die Arbeiten dir!
Denn wenn du Deine Vorlagen/Grundgerüste auch für andere Aufträge verwertest,kann man nicht verlangen, diese herauszugeben. Das würde dich ja deiner Arbeitsgrundlage berauben.

Stell dir mal vor Merzedes baut ein Auto im Auftrag und der Auftraggeber verlangt dann später mal das Chassis zurück! (O.K.- ein wenig abstrakt)

Sind doch Grundgerüste und Vorlagen,oder :)

EDIT: In jedem Deutschen Amtsgericht gibt es kostenlose Beratung durch einen Rechtspfleger....
 

KayHH

Gast
Dann hat die Firma ein Problem. Meiner Meinung nach können sie Dich nicht einmal zwingen die Arbeitsproben aus dem Web zu löschen. Ich würde nur nicht zum Auftraggeber linken und auch nicht seinen Namen oder Warenzeichen in die Metatags schreiben. Niedrig aufgelöste Bilder sollten aber kein Problem darstellen. Allerdings macht es IMHO auch keinen Sinn mit einem Kunden zu werben, mit dem man sich zerstritten hat.


KayHH
 

jensche

Korbinians Apfel
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Dann gehören die Arbeiten dir!
Denn wenn du Deine Vorlagen/Grundgerüste auch für andere Aufträge verwertest,kann man nicht verlangen, diese herauszugeben. Das würde dich ja deiner Arbeitsgrundlage berauben.

Grundsätzlich gebe ich das raus. Wenn der Kunde den Designer wechseln will mach ich da nicht noch ein Drama draus. Denn der Kunde ist ja weg. Und ob ich die Daten lösche (Datencrash) oder ihm noch ne CD verkaufe kann ja egal sein. Der Kunde ist ja sowieso weg. Und wenn du kooperativ bist und er merkt das er mit den Daten nichts anfangen kann oder der andere Designer scheisse ist. Kommt er vielleicht ja auf dich zurück. Da du den Kunden kennst und es das einfachste mit dir zu Arbeiten.

Darum machen solche Konflikte keinen Sinn. Du verrechnest einfach 50 Euro für Datenaufbereitung. Thats it. (und da hast du noch was verdient.)
 

KayHH

Gast
Moin jensche,

im Prinzip hast Du recht, aber wenn ein Kunde gleich mit einem Anwalt ankommt darf man auch mal bockig sein. Der Auftrag wurde abgewickelt, der Kunde hat dies durch die Zahlung der Rechnung bestätigt, das war's.


KayHH
 

jensche

Korbinians Apfel
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stimmt. aber was bringts am schluss? ausser Ärger? und unnötige Aufwände...?
 

nowies

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@jensche

Ich würde ich das auch herausgeben (ggf. gegen Bezahlung/Verrechnung).

Aber es hört sich ja auch so an, als ob da ein wenig Trotz bei wäre :)
 

Timotion

Carola
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jensche

Korbinians Apfel
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Nun, wenn ich denen auch noch legal Geld aus der Taschen ziehen könnte, wärs ja großartig. Du meinst also Jensche, dass ich denen die Daten schicke, samt Rechnung über die Datenaufbereitung? Die Gesichter würd ich ja dann gerne sehen...

Naja aber das ist auch kein Muss... sehr dreist finde ich ja schon, dass sie die Daten bis zum 28.11. haben wollen. So eine kurze Frist habe ich noch nie erlebt.

Nein du weisst sie einfach darauf hin das die Datenaufbereitung bei dir Standardmässig Betrag XY kostet. einfach deine Aufwände. Das ist normal so....


(zudem nehme ich an das du nicht gerade einen riesen umsatz mit denen gemacht hast..)
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Ich würde die Daten auch nicht herausgeben, wenn nur gegen ordentliche Bezahlung. Das ist dein geistiges Eigentum. Wenn sie nichts mehr mit dir zu tun haben möchten, dürfen sie auch dein geistiges Eigentum nicht weiterverwenden.

Joey
 

nowies

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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@jensche
Nein,natürlich nicht - bei Timotion (wäre bei mir aber auch so)
 

jensche

Korbinians Apfel
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Ich würde die Daten auch nicht herausgeben, wenn nur gegen ordentliche Bezahlung. Das ist dein geistiges Eigentum. Wenn sie nichts mehr mit dir zu tun haben möchten, dürfen sie auch dein geistiges Eigentum nicht weiterverwenden.

Joey

ich würde lieber noch was verdienen anstatt die Daten einfach so zu vergammeln. ;)