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Österreich: Apple muss Zugangsdaten herausgeben

Benutzer 239228

Gast
Ist das Deine Meinung oder geltende Rechtssprechung?
Das hast du dir doch eben schon selbst beantwortet, oder nicht? Und habe ich hier je was anderes behauptet? Nein, habe ich nicht. Ich habe nie gesagt, dass es so geregelt ist, ich habe gesagt meiner Meinung nach gehört es so geregelt. Und nur weil etwas rechtlich so festgeschrieben ist, heißt das nicht, dass es bis in alle Zeit so bleiben muss. Gesetze können geändert werden, auch das Erbrecht.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Es ist auch zusätzlich noch von Belang wie gut das Verhältnis innerhalb der Familie ist. Ich arbeite in einer Klinik und was man da so manchmal mitbekommt, wer was wissen darf bzgl. eines Patienten und wer noch nicht mal erfahren soll, dass Derjenige überhaupt in Behandlung ist. Das ist schon manchmal erstaunlich.

Aber das bestärkt mich nur in meiner Argumentation.

Das ist völlig unerheblich, Kraut und Rüben, was Du hier schreibst.

Es gibt ganz einfache Spielregeln, wonach jemand bestimmtes erbt.

Wenn man das nicht will, vererbt man jemand bestimmten etwas nicht, nicht seine Daten, seine Bücher, sondern jemand anderen.

Kurzum:

Wenn der Erblasser es tatsächlich nicht wollte, dass genau diese Personen nichts erben, nichts erfahren, nichts wissen, hätte er nur ein Testament oder ein Vermächtnis machen müssen.
 

Benutzer 239228

Gast
Also quasi ein Opt-Out, statt einem Opt-In. Die ewige Diskussion, was nun besser ist. 😩
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Genau das ist geltendes Recht. Erbschaftsrecht ist im Zweifel Opt-Out. War es schon immer und noch nie anders.
 
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Jan Gruber

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Genau das ist geltendes Recht. Erbschaftsrecht ist im Zweifel Opt-Out. War es schon immer und noch nie anders.

Nur ist digitaler Nachlass eben nicht geregelt ,... Der Vergleich mit dem Erbrecht ist nicht zulässig da das dort nicht eindeutig geklärt ist. Ich lass mir gerne das Gegenteil mit nem Paragraphen beweisen - ich finde diese aber seit gestern nicht.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Nur ist digitaler Nachlass eben nicht geregelt ,... Der Vergleich mit dem Erbrecht ist nicht zulässig da das dort nicht eindeutig geklärt ist. Ich lass mir gerne das Gegenteil mit nem Paragraphen beweisen - ich finde diese aber seit gestern nicht.
Weshalb sollte das „nicht zulässig“ sein? Natürlich ist es zulässig. Wenn der digitale Nachlass mit geerbt wird, dann zieht automatisch das Erbrecht. Die Frage ist nur, ob geerbt werden kann.

Und weshalb sollte bsp eine Apple ID mit allen anhängigen Verträgen nicht geerbt werden können, die Urheberrechte an einem Buch oder ein Versicherungsvertrag aber schon?
 

Jan Gruber

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Es ist eben so. Digitaler Nachlass ist gesetzlich nicht geregelt in diesem Sinne, dass er unter das Erbe fällt.
Sieh dir jede Berichterstattung an, red mit nem Anwalt - das Thema ist nicht so einfach da es eben keine Gesetzgebung gibt. Es ist simpel nicht entschieden ob "Digitaler Nachlass" Teil einer Erbschaft gibt, oder nicht. Sieh dir einfach nur mal an was die Wikipedia sagt:

"Es ist umstritten, ob der digitale Nachlass vererblich ist. Bisher ergangene unterinstanzliche Entscheidungen sowie Teile der Literatur befürworten die Vererblichkeit des digitalen Nachlasses. Dagegen lehnen Teile der Literatur die Vererblichkeit pauschal ab oder differenzieren zwischen höchstpersönlichen und anderen Nachlasspositionen."


Nur weil dus gerne so hättest, und hier so argumentierst, ist es eben dennoch noch lange nicht so bzw. eben kein Gesetz. Darum ist es eben doch etwas komplexer. Ich versteh deine Argumentation, ich könnte mich ihr weitgehend auch anschließen - aber es ändert nichts daran, dass das rechtlich geregelt werden sollte - und bis dahin jeder für sich selbst machen sollte.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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PS: hatten wir doch außerdem gestern schon. Die ersten Entscheidungen der höchsten Gerichte (bsp BGH) gehen genau in die Richtung. Weshalb sollte digitaler Nachlass anders behandelt werden als anderer immaterieller Nachlass? Weshalb kann ich die Festplatte inkl Inhalten erben, nicht aber die gleichen Inhalte, wenn sie im Internet liegen?
 

Jan Gruber

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PS: hatten wir doch außerdem gestern schon. Die ersten Entscheidungen der höchsten Gerichte (bsp BGH) gehen genau in die Richtung. Weshalb sollte digitaler Nachlass anders behandelt werden als anderer immaterieller Nachlass? Weshalb kann ich die Festplatte inkl Inhalten erben, nicht aber die gleichen Inhalte, wenn sie im Internet liegen?

Sry, weil es nicht so ist. Das hatten wir gestern eben auch schon. Richterbeschluss ist noch kein Gesetz.
Was ist den mit ner Festplatte die verschlüsselt ist? Macht dir da ein Richter das Passwort weg? ;)
 
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Mure77

Golden Noble
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Bin mal gespannt wie es irgendwann mit dem App Store sein wird bzgl der Einkäufe dort. Diese sollte man auch vererben können, sonst sind es nur lebenslange Mieten, sprich kein Kauf.
 

Jan Gruber

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Bin mal gespannt wie es irgendwann mit dem App Store sein wird bzgl der Einkäufe dort. Diese sollte man auch vererben können, sonst sind es nur lebenslange Mieten, sprich kein Kauf.

Hatten wir in dem Tread ja schon - laut Lizenz ist es genau so. Du erwirbst ein Nutzungsrecht, das durch deinen Tod erlischt ✌️
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Nur weil dus gerne so hättest, und hier so argumentierst, ist es eben dennoch noch lange nicht so bzw. eben kein Gesetz. Darum ist es eben doch etwas komplexer. Ich versteh deine Argumentation, ich könnte mich ihr weitgehend auch anschließen - aber es ändert nichts daran, dass das rechtlich geregelt werden sollte - und bis dahin jeder für sich selbst machen sollte.
Erbe sollte immer am besten selbst geregelt werden, sonst gibt es hinterher nur Streit und beschäftigt Notare, Anwälte und Gerichte unnötig. Und die beiden erstgenannten verdienen sich daran auch noch eine goldene Nase ;)

Natürlich sollte die Politik das ganze auch klar gesetzlich regeln. Im Moment überlässt die Politik halt mal wieder den Gerichten die Drecksarbeit "de facto Gesetze" zu schaffen in dem sie Recht sprechen. Wenn der Bundesgerichtshof entscheidet "das Erbe umfasst auch den digitalen Nachlass" werden in Zukunft auch fast alle niedrigeren Instanzen entsprechend entscheiden. Und irgendwann kommt die Politik und gießt das ganze in Gesetzesform nachdem die Richter laut schreien, dass ihnen der Mist langsam langt.

Sry, weil es nicht so ist. Das hatten wir gestern eben auch schon. Richterbeschluss ist noch kein Gesetz.
Was ist den mit ner Festplatte die verschlüsselt ist? Macht dir da ein Richter das Passwort weg? ;)
Kein Mensch spricht von "das ist Gesetz". Es ist angewendetes Recht, denn zumindest in D sprechen Gerichte "Recht". Beispielsweise der Bundesgerichtshof, seines Zeichens höchste Instanz im Zivil- und Strafrecht.

Sie interpretieren die bestehenden Gesetze und legen sie entlang der Verfassung und des gesunden Menschenverstands aus. Wo evtl. Gesetzeslücken bestehen oder Sachverhalte nicht dediziert und explizit geregelt sind, wenden sie bestehende Gesetze an.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Und das sollte geändert werden oder halt umbenannt werden.
Zumindest Transparenz muss geschaffen werden. Bei Audio- und Video-Inhalten wird ja wirklich explizit vom "Kauf" gesprochen, obwohl es sozusagen nur eine "pauschal abgegoltene lebenslange Miete" ist. Und das ist vermutlich 97 von 100 iTunes-"Käufern" nicht bewusst. Da geben manche tausende von Euro für Filme und Serien aus und wenn Apple mal sagt "ach, wisst ihr... das Geschäft bringt nix mehr ein" werden die Server abgeschaltet und weg ist alles. Oder der Papa der alles gekauft hat stirbt bei einem Autounfall und auch dann wäre die sündhaftteure Videobibliothek auch mit den Lieblingsfilmen der Kinder weg.
 

Jan Gruber

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Und das sollte geändert werden oder halt umbenannt werden.

Bin ich für ✌️

Kein Mensch spricht von "das ist Gesetz". Es ist angewendetes Recht, denn zumindest in D sprechen Gerichte "Recht". Beispielsweise der Bundesgerichtshof, seines Zeichens höchste Instanz im Zivil- und Strafrecht.

Du sagst die ganze Zeit es ist Erbrecht, das ist es nicht. Es ist angewandtes Recht durch Gerichte, da können wir uns einig werden. Das Problem ist nur: Das ist nicht eindeutig. Gerade in Deutschland ists ja beliebt zu unterschiedlichen Gerichten zu gehen, die dann unterschiedlich entscheiden. Und für den "Kunden" ists auch doof - weil ers klagen muss. Dauert lang, kostet viel, ist nervig 🤷‍♂
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Du sagst die ganze Zeit es ist Erbrecht, das ist es nicht. Es ist angewandtes Recht durch Gerichte, da können wir uns einig werden.
Genau. Es ist angewendetes Erbrecht ;)

Nein, ich sage nicht, "das ist Gesetz". Ich gebe nur meine persönliche Ansicht wieder und sehe sie durch Gerichtsentscheide (wie vom BGH oder eben jetzt diesem österreichischen Gericht) bestätigt bzw. ziehe diese Urteile zur Untermauerung meiner Argumentation heran.

Das Problem ist nur: Das ist nicht eindeutig. Gerade in Deutschland ists ja beliebt zu unterschiedlichen Gerichten zu gehen, die dann unterschiedlich entscheiden.
Stimme ich grundsätzlich zu. Da hier aber bereits die höchste Instanz entschieden hat, müsste schon der Gesetzgeber tätig werden, dass die Mehrheit der Gerichte in Zukunft anders entscheidet. Entscheidungen der obersten Instanzen haben idR ja schon Signalwirkung, wohin die Reise in der Rechtsprechung geht.
Und der Gesetzgeber orientiert sich bei einer Nachschärfung dann meist auch entsprechend.

Man kann ja der Ansicht sein, dass dies anders gehandhabt werden sollte. Habe nur für mich noch kein stichhaltiges Argument für gelesen, deshalb schließe ich mich der Meinung, der digitale Nachlass gehöre nicht zur Erbschaft, nicht an.

Der digitale Nachlass sollte IMHO gesetzlich geregelt werden, um Interpretationsspielraum auszuräumen. Aber offensichtlich muss er nicht extra geregelt werden. Die deutsche Rechtsprechung scheint der Ansicht zu sein, dass automatisch normales Erbrecht gilt, sofern kein gegenteiliges Gesetz erlassen wird. Sozusagen gleichrangig mit anderen immateriellen Gütern und Werten.

Und für den "Kunden" ists auch doof - weil ers klagen muss. Dauert lang, kostet viel, ist nervig 🤷‍♂️
Richtig. Weil sich weder Anbieter noch Gesetzgeber noch Anwender bislang viele Gedanken um die Frage gemacht haben. Versäumnis auf allen Ebenen.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Nur ist digitaler Nachlass eben nicht geregelt ,... Der Vergleich mit dem Erbrecht ist nicht zulässig da das dort nicht eindeutig geklärt ist. Ich lass mir gerne das Gegenteil mit nem Paragraphen beweisen - ich finde diese aber seit gestern nicht.

Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers, damit bedarf es keiner Unterscheidung zu digital oder nicht. Er kommt genau in die Rechtsposition des Erblassers und kann also alles das anfordern, was der Erblasser durfte.

Genauso erbt er auch die Schulden, Verbindlichkeiten, Pflichten und muss zB auch geerbte Verträge kündigen, die der Erblasser abgeschlossen hat. Digital, schriftlich, mündlich, was auch immer spielt auch da keine Rolle.

Nur höchstpersönliche Pflichten des Erblassers wie zB die Erbringung einer Arbeitsleistung gehen nicht über.
 
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Benutzer 239228

Gast
Genau das ist geltendes Recht. Erbschaftsrecht ist im Zweifel Opt-Out. War es schon immer und noch nie anders.
Das ist unbestritten. Nach wie vor. Nur entspricht das nicht meinem Verständnis, ginge es nach mir würde das geändert.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Das ist unbestritten. Nach wie vor. Nur entspricht das nicht meinem Verständnis, ginge es nach mir würde das geändert.
Ok. Wenn dem so wäre... und jemand macht zu Lebzeiten kein Testament (wie die allermeisten Menschen), wer erhält dann den Nachlass?
 

Benutzer 239228

Gast
Der Staat, die Allgemeinheit. Genau der gleiche Vorgang, wenn jemand ein Erbe ablehnt.